Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1573 06.11.2012 (Ausgegeben am 07.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Graner (SPD) Kontrolle der Sauenanlage Drewitz Kleine Anfrage - KA 6/7626 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Sauenanlage in Drewitz gibt es immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere über wiederkehrende Geruchsbelästigung und vermeintlich unzureichende Kontrollen der Auflagen durch die zuständigen Behörden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Beschwerden über Geruchsbelästigungen durch die Sauenanlage Drewitz sind beim Landesverwaltungsamt im September und Oktober 2011 eingegangen. Diese sind von der Überwachungsbehörde geprüft und die Beseitigung festgestellter Mängel ist veranlasst worden. Nachfolgende weitere Beschwerden liegen beim Landesverwaltungsamt nicht vor. 1. In welchen Abständen wurden welche Auflagen aus der Betriebsgenehmi- gung der Sauenanlage in Drewitz kontrolliert? Bitte die Daten der Kontrollen der letzten fünf Jahre auflisten. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden , die eine Minimierung der Geruchsbelastungen gewährleisten sollen. Dazu gehören insbesondere ein ordnungsgemäßer Zustand der Abluftschächte und die Funktionsfähigkeit der Lüfter sowie Ordnung und Sauberkeit in den Ställen und auf dem Anlagengelände. Hinsichtlich Lagerung und Umgang mit der Gülle sind die Festlegungen zur Abdeckung der Gülleoberfläche, zum Ge- 2 ruchsverschluss zwischen Stall, Sammelkanal und Vorgrube sowie zur ordnungsgemäßen Umfülleinrichtung zu nennen. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wird die Einhaltung dieser immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides vom 29. Januar 2002 überprüft. Darüber hinaus werden regelmäßig die Futtermittellagerung hinsichtlich Sauberkeit und Verhinderung möglicher Geruchsemissionen betrachtet und die ordnungsgemäße Kadaverlagerung und -entsorgung geprüft. Immissionsschutzrechtliche Kontrollen sind zurückliegend durch das Landesverwaltungsamt am 22. Juni 2007, am 9. Juli 2010, am 17. Juni 2011 und am 29. Juni 2012 durchgeführt worden. 2. Wurde die zu kontrollierende Einrichtung vorab über die bevorstehende Kontrolle informiert? Die Sauenanlage ist aus seuchen-hygienischen Gründen regelmäßig verschlossen . Der Geschäftsführer bzw. der Betriebsleiter ist nicht jederzeit vor Ort. Deshalb wird der Betreiber jeweils kurzfristig, in der Regel am Vortag, über eine bevorstehende Kontrolle informiert. 3. Laut Betriebsgenehmigung sollte die Anlage mit Büschen und Sträuchern bepflanzt werden? Wie ist der aktuelle Zustand der Anpflanzungen und welche Konsequenzen ergeben sich ggf. daraus? Die Bepflanzung der geforderten Fläche ist erfolgt und eine entsprechende Mitteilung wurde am 25. April 2012 an das Landesverwaltungsamt gegeben. Bei der Kontrolle am 29. Juni 2012 wurde eine ordnungsgemäße Ausführung der Anpflanzungen festgestellt. Auf die Unterhaltungspflege wurde der Betreiber hingewiesen. 4. Gibt es Auflagen bezüglich der notwendigen Pumpvorgänge am Güllebe- hälter? Sind Pumpvorgänge auch dann zugelassen, wenn der Wind in Richtung der Gemeinde Drewitz weht? Falls nein, wie wird die Einhaltung der Auflagen überprüft? Bitte Daten der Kontrollen angeben. Der Genehmigungsbescheid vom 20. Januar 2002 enthält die Nebenbestimmung : „Arbeiten an der Gülleanlage (z. B. Pumpvorgänge, Homogenisieren u. ä.) haben nur bei meteorologischen Verhältnissen (z. B. Windrichtungen) zu erfolgen, bei denen Wohnhäuser nicht betroffen sind.“ Auf die Einhaltung dieser Vorgaben hat der Betriebsleiter selbstverantwortlich zu achten. Spezielle Kontrollen dazu können nicht durchgeführt werden. Kontrolltermine der Anlage: siehe Antwort zu Frage 1. 5. Die IVU-Richtlinie schreibt Filteranlagen für Anlagen über 750 Sauen vor. Ist eine funktionstüchtige Filteranlage in der Sauenanlage in Drewitz vorhanden ? Die IVU-Richtlinie 2010/75/EU fordert allgemein den Einsatz der besten verfügbaren Technik, die in den BVT-Merkblättern beschrieben wird. Für Tierhaltungsanlagen liegt das BVT - Merkblatt „Beste verfügbare Techniken der Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen“ vor. Der Einsatz von Filteranlagen bei Anlagen mit mehr als 750 Sauenplätzen ist darin nicht vorgeschrieben. Kri- 3 terium nach deutschem Recht für die zu stellenden Anforderungen ist der im Bundes-Immissionsschutzgesetz (strenger) definierte „Stand der Technik“, der in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) für die einzelnen Anlagenarten konkret bestimmt ist. Nach TA Luft ist Abluftreinigung bei Tierhaltungsanlagen erforderlich, wenn der zur Vorsorge einzuhaltende Mindestabstand unterschritten wird. An der Sauenanlage Drewitz ist keine Abluftreinigung vorhanden. Die Anlage liegt westlich der Ortslage im Abstand von ca. 550 Metern. Der nach Ziffer 5.4.7.1 der TA-Luft erforderliche Mindestabstand von 455 Metern ist somit eingehalten und eine Abluftreinigung nicht gefordert. Die Anlage Drewitz entspricht sowohl den Anforderungen der TA Luft als auch des BVT-Merkblattes. Im Genehmigungsverfahren wurde durch Ausbreitungsrechnung ermittelt, dass die für Dorfgebiete zulässige Geruchshäufigkeit von 15 % der Jahresstunden nicht überschritten wird.