Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1587 07.11.2012 (Ausgegeben am 08.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nicole Rotzsch (CDU) Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen Kleine Anfrage - KA 6/7628 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor dem Hintergrund der Zunahme an streunenden Katzen plant das Land Niedersachsen ein landesweites Gebot, um der unkontrollierten Fortpflanzung der Tiere und damit verbundenen Verelendung der streunenden Katzen Einhalt zu gebieten. Da sich nichtkastrierte Katzen bis zu dreimal jährlich fortpflanzen und dabei bis zu fünf Welpen geboren werden können, kann eine Katze innerhalb von nur fünf Jahren für etwa 13.000 Nachkommen sorgen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Plant das Land Sachsen-Anhalt ein landesweites Gebot zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für streunende Katzen sowie für privat gehaltene Katzen, die Zugang ins Freie haben? Ein landesweites Gebot ist derzeit nicht geplant. 2. Gibt es Statistiken bzw. Schätzungen, wie viele streunende Katzen es auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gibt? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Kommunen im Land Sachsen-Anhalt haben bereits auf das Pro- blem reagiert und in welcher Weise? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 2 4. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Kommunen, um die Kastration streunender Katzen durchzuführen? Bei der Kastration streunender Katzen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe . Eine finanzielle Unterstützung der Kommunen ist hierfür grundsätzlich nicht vorgesehen. Sofern derzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr streunende Katzen kastriert werden, werden die entstehenden Kosten im Zuge der Bedarfsermittlung für den Kommunalen Finanzausgleich einbezogen. Der ungedeckte Finanzbedarf wird den Kommunen im Rahmen der pauschalierten Verfahren nach dem Finanzausgleichsgesetz zugewiesen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Kostenerstattung im klassischen Sinn. 5. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Tierschutzverbänden bzw. -vereinen, um die Kastration streunender Katzen durchzuführen? Die Landesregierung stellt in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 93.000 Euro Haushaltsmittel für Zuwendungen zur Förderung des Tierschutzes zur Verfügung . Der Förderschwerpunkt ist die Unterstützung baulicher Maßnahmen in Tierheimen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für dort untergebrachte Tiere. Die finanzielle Unterstützung von Tierschutzverbänden bzw. -vereinen für die Kastration streunender Katzen ist nicht Gegenstand der Förderung. In diesem Zusammenhang wird auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Tierschutzes (Veröffentlichung am 13.08.2012, MBL. LSA S. 479) verwiesen.