Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1596 08.11.2012 (Ausgegeben am 08.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ermittlungen der Landesregierung zu Erkenntnissen sachsen-anhaltischer Behörden zum „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ Kleine Anfrage - KA 6/7672 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt hat die Landesregierung sachsen- anhaltische Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und sonstige Landesbedienstete aufgefordert, Erkenntnisse, die diese seit 1998 zu den Unterstützern des NSU haben/hatten, an eine zentrale Stelle bzw. ein Ministerium oder an andere Behörden des Landes Sachsen-Anhalt weiterzugeben ? Eine allgemeine Aufforderung, die sich an den in der Frage genannten Personenkreis richtete, ist nicht ergangen. 2. Falls es eine solche Aufforderung gab, inwieweit sind diese Erkenntnisse in die Berichterstattung des Ministeriums für Inneres und Sport gegenüber dem Landtag von Sachsen-Anhalt zum Tatkomplex „NSU“ eingegangen ? 3. Welche (sonstigen) Maßnahmen wurden im Falle einer solchen Anforde- rung wann getroffen? Zu den Fragen 2 und 3: Entfällt. 2 4. Falls es eine Aufforderung im Sinne der Ziff. 1 nicht gab, aus welchen Gründen? Zeitnah nach dem Bekanntwerden der Gruppierung NSU baten der Generalbundesanwalt und das BKA die Bevölkerung im Rahmen einer bundesweiten Öffentlichkeitsfahndung um sachdienliche Hinweise. Diese Bitte richtete sich an die gesamte Bevölkerung und damit auch an Landesbedienstete. Einer gesonderten allgemeinen Anfrage an alle Bediensten bedurfte es daher nicht. Gleichwohl wurden kurz nach dem Bekanntwerden der Gruppierung NSU durch Polizei und Verfassungsschutz zielgerichtete Recherchen in vorhandenen Unterlagen durchgeführt. Anlassbezogen wurden in diesem Zusammenhang auch Bedienstete befragt. Der Generalbundesanwalt hat unter dem Aktenzeichen 2 BJs 162/11-2 ein Ermittlungsverfahren gegen Beate ZSCHÄPE u. a. wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB eingeleitet und das Bundeskriminalamt (BKA) mit den diesbezüglichen Ermittlungen beauftragt. Im Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt wurde daraufhin eine „Koordinierungsstelle Trio“ eingerichtet, die die Bearbeitung der vom BKA an die Landespolizei gerichteten Anfragen und Ermittlungsersuchen koordiniert. Die im Rahmen der Bearbeitung der vorgenannten Ersuchen erlangten Erkenntnisse werden an das ermittlungsführende BKA übermittelt. Zudem sind im Vorfeld der Unterrichtung von parlamentarischen Gremien themenbezogen einzelne Bedienstete konkret befragt worden. Die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport hat eine temporäre Prüfgruppe eingerichtet, die alle Aktenbestände dieser Abteilung sichtet und auf mögliche NSU-Bezüge prüft. In der Landespolizei wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen differenzierten Prüfauftrag in Bezug auf polizeiliche Dateien und Akten erhalten hat. Letztlich sollen auch hier mögliche Bezüge zur Gruppierung NSU geprüft werden. Soweit bei diesen Recherchen weitere Prüfschritte notwendig werden, dürften in diesem Rahmen auch konkrete Nachfragen bei einzelnen Bediensteten der Landesverwaltung erfolgen. Überdies wird die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) regelmäßig über den Sachstand bzw. Fortgang im NSU-Ermittlungskomplex unterrichtet. In diesem Zusammenhang wurden der PKK die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die dem 2. PUA übersandt wurden sowie weitere von der PKK zu Personen und Sachverhalten angeforderte Dokumente zur Einsichtnahme vorgelegt.