Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1603 13.11.2012 (Ausgegeben am 14.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Heilbäder und Kurorte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7639 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Kurorte und Heilbäder in Sachsen-Anhalt übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Rehabilitation, Prävention und Tourismus. Sie tragen zum Imagegewinn des Landes und der Kommunen bei und schaffen wichtige Arbeitsplätze. Der Trend zum Gesundheitstourismus nimmt stetig zu und die langfristigen Perspektiven sind positiv. Das Kur- und Bäderwesen braucht entsprechende Rahmenbedingungen, um die Potenziale des Gesundheitstourismus zu erschließen und an der Entwicklung im Länderwettbewerb teilhaben zu können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Welche Orte in Sachsen-Anhalt sind heilklimatische Kurorte oder staatlich anerkannte Heilbäder? Bitte einzeln benennen. Antwort zu Frage 1: Folgende Orte in Sachsen-Anhalt sind staatlich anerkannte Heilbäder: Bad Schmiedeberg, Bad Kösen, Bad Salzelmen, Bad Suderode und Blankenburg. Staatlich anerkannte heilklimatische Kurorte gibt es bisher nicht. Frage 2: Für welche Orte liegen Anträge auf Anerkennung als heilklimatischer Kurort oder staatlich anerkanntes Heilbad vor? Wie ist der Bewilligungsstand? 2 Antwort zu Frage 2: Es liegt ein Antrag auf Anerkennung als heilklimatischer Kurort der Stadt Stolberg, Landkreis Mansfeld-Südharz, beim Landesverwaltungsamt vor. Das Anerkennungsverfahren befindet sich in der Prüfung. Das erforderliche Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom November 2011 bescheinigt der Stadt für die Führung der Artbezeichnung „heilklimatischer Kurort“ gute lufthygienische Bedingungen . Für den positiven Ausgang des Verfahrens müssen jedoch weitere Voraussetzungen nach den Bestimmungen der „Verordnung über die Anerkennung von Kurund Erholungsorten des Landes Sachsen-Anhalt“ (Kurort VO) in Verbindung mit den „Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ des Deutschen Heilbäderverbandes erfüllt werden. Dazu gehört hauptsächlich die Errichtung eines Kurmittelhauses mit einem entsprechenden therapeutischen Angebot. Die Stadt Stolberg will in Kenntnis der noch zu erfüllenden Kriterien alle Anstrengungen unternehmen, um die Voraussetzungen für eine Anerkennung zu schaffen. Frage 3: Wie fördert das Land Sachsen-Anhalt die Kurorte und Heilbäder in Sachsen-Anhalt und gibt es hierbei eine Abstimmung mit der Bundesregierung? Bitte nach Ort, Fördermaßnahme , Förderhöhe und Zielrichtung detailliert darstellen. Antwort zu Frage 3: Das Land fördert über das Programm „Gemeinschaftsrahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) die Kurorte und Heilbäder bei den Investitionen für die touristische und kurörtliche Infrastruktur. Die Heilbäder und Kurorte besitzen Förderpräferenz, das heißt, alle touristisch sinnvollen und für die Prädikatisierung als Heilbad oder Kurort erforderlichen Investitionen können auf Antrag gefördert werden. Eine entsprechende Förderauflistung ist in der Antwort zu Frage 4 enthalten. Eine Abstimmung mit der Bundesregierung besteht indirekt dahin gehend, dass über die GRW-Förderung aufgrund des darin enthaltenen Anteils an Bundesmitteln gegenüber dem Bund Rechenschaft abzulegen ist. Frage 4: Wie wurden die Heilbäder und Kurorte in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2006 bis 2011 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA-Mittel) gefördert? Bitte die geförderten Maßnahmen einzeln darstellen. Antwort zu Frage 4: Die Heilbäder und Kurorte in Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2006 bis 2011 wie folgt gefördert: Luftkurorte Antragsteller Investort Vorhaben Datum Bewilligung Investvolumen gesamt in € Zuschuss in € Gemeinde Südharz Stolberg Tour. Erschl. Südterrasse Schloss Stolberg 17.07.2009 1.208.560,89 1.050.000,00 Gemeinde Südharz Stolberg (Harz) Stellflächen Auerberg 26.07.2007 441.916,09 371.238,61 3 Antragsteller Investort Vorhaben Datum Bewilligung Investvolumen gesamt in € Zuschuss in € Stadt Wernigerode Schierke Bau eines Loipenhauses 29.05.2007 345.443,06 280.000,00 Gemeinde Flechtingen c/o VbG Flechtingen Flechtingen Ausbau Aller -ElbeRadweg 14.12.2007 268.824,29 240.557,48 Gemeinde Flechtingen c/o VbG Flechtingen Belsdorf Teilabschnitt Aller-Elbe Radwanderweg 25.06.2008 129.352,17 105.703,44 Stadt Ilsenburg (Harz) Stadt Ilsenburg Ilsetal Hängebrücke , Kneipp-Anl. 04.09.2008 118.140,30 70.500,00 Stadt Arendsee (Altmark) Schrampe Touristischer Parkplatz am Schramper Eck 05.03.2009 110.876,64 64.932,66 Heilbäder Antragsteller Investort Vorhaben Datum Bewilligung Investvolumen gesamt in € Zuschuss in € Stadt Schönebeck Schönebeck Solepark Bad Salzelmen 10.12.2008 5.107.943,11 3.622.100,00 Stadt Blankenburg (Harz) Blankenburg Schlossgärten - Parkplatz, Wegebau, Busparkplatz 20.05.2010 1.327.375,20 1.179.200,00 Stadt Blankenburg (Harz) Blankenburg Schlossgärten 14.07.2006 547.954,00 482.600,00 Frage 5: Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung die Rahmenbedingungen der Kurorte und Heilbäder in Sachsen-Anhalt weiter zu verbessern? Antwort zu Frage 5: Die Förderpräferenz für die Kurorte und Heilbäder im Rahmen der GRW-Förderung besteht auch weiterhin. Darüber hinaus wurden und werden die Kurorte und Heilbäder aus allen weiteren einschlägigen infrastrukturellen Landesprogrammen, wie z. B. aus den Bereichen Verkehr, Städtebau, Kultur, ländliche Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz, durch das Land unterstützt. Frage 6: Gibt es zur Weiterentwicklung der Kurorte und Heilbäder ein Entwicklungskonzept? Wenn ja, bitte darstellen. 4 Antwort zu Frage 6: Für die Erstellung von Entwicklungskonzepten sind die Kommunen selbst verantwortlich . Alle Heilbäder und Kurorte des Landes verfügen über Entwicklungskonzepte und kurörtliche Leitplanungen entsprechend ihrer jeweiligen örtlichen Ausrichtung. Sie sind unabdingbare Voraussetzung sowohl für die Prädikatisierung zur staatlichen Anerkennung als Heilbad oder Kurort als auch für eine Förderung durch das Land. Frage 7: Welche Informationen hat die Landesregierung über die konkreten Auswirkungen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Schwimm- und Heilbäder sowie für die Bereitstellung von Kureinrichtungen? Antwort zu Frage 7: Die Landesregierung hat keine Informationen über die konkreten Auswirkungen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Schwimm- und Heilbäder sowie für die Bereitstellung von Kureinrichtungen. Frage 8: Wie wird die Landesregierung den Gesundheitstourismus und das Ziel der Barrierefreiheit bei der Weiterentwicklung der Kurorte und Heilbäder stärker verankern und mit welchen konkreten Maßnahmen wird das untersetzt? Antwort zu Frage 8: Der Gesundheitstourismus ist als wichtiges Angebotssegment mit den o. g. Förderinstrumenten schwerpunktmäßig in den Kurorten und Heilbädern in der Tourismuspolitik verankert. Darüber hinaus werden auch Investitionen in private gesundheitstouristische Angebote (z. B. Gesundheits-/Wellness-Hotels) als einzelbetriebliche Vorhaben durch das Land gefördert. Die Erfüllung des Kriteriums „Barrierefreiheit“ ist sowohl Voraussetzung bei der staatlichen Anerkennung von Kur- und Erholungsorten als auch bei der Förderung im Rahmen des GRW-Programms. Frage 9: Wie haben sich die Übernachtungszahlen und die Auslastung in den Kurorten und Heilbädern in den Jahren 2006 bis 2011 entwickelt? Antwort zu Frage 9: Die Entwicklung der Übernachtungszahlen der Kurorte und Heilbäder in den Jahren 2006 bis 2011 ist in der beigefügten Anlage gesondert dargestellt (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt). Aufgrund der durch die Eingemeindungen von Bad Kösen nach Naumburg und Bad Suderode nach Quedlinburg erfolgten Umstellung der statistischen Erfassung werden die Übernachtungszahlen von Bad Kösen ab 2010 sowie von Bad Suderode ab 2011 nicht mehr explizit erfasst. Die Auslastung in den Kurorten betrug im Jahr 2011 im Durchschnitt 37 % und liegt somit deutlich über der durchschnittlichen landesweiten Auslastung von 29 %. Die Entwicklung der Auslastung in den Kurorten seit 2006 ist konstant. 5 Die Auslastung in den Heilbädern betrug im Jahr 2011 im Durchschnitt 55 %. Der relativ hohe Auslastungsgrad ergibt sich aus dem Bestand der Rehabilitationskliniken in den Heilbädern. Die Entwicklung der Auslastung in den Heilbädern seit 2006 ist leicht rückläufig. Dies ist ein bundesweiter Trend, der durch die restriktivere Verordnungspraxis der Versicherungsträger begründet ist. Frage 10: Welche der sachsen-anhaltischen Kurortbetriebe und Heilbadbetriebe sind in kommunaler Trägerschaft und welche werden privatwirtschaftlich betrieben? Welche weiteren Betreibermodelle gibt es? Antwort zu Frage 10: Von den fünf Heilbädern im Land sind - Bad Suderode in kommunaler Trägerschaft als Eigenbetrieb der Stadt Quedlinburg , - Bad Salzelmen in kommunaler Trägerschaft als Eigenbetrieb der Stadt Schönebeck , - Bad Schmiedeberg in Trägerschaft der mehrheitlich kommunalen Kur-GmbH, - Bad Kösen in kommunaler Trägerschaft als Kurbetriebsgesellschaft der Stadt Naumburg und - Blankenburg in kommunaler Trägerschaft als Eigenbetrieb der Stadt. Die Kurbetriebe in den übrigen Kurorten sind alle in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus gibt es in privater Trägerschaft die Bodetal-Therme im staatlich anerkannten Erholungsort Thale, die neben dem Bade- und Saunabetrieb medizinisch ausgerichtete Wellnessangebote offeriert. Frage 11: Wie hoch ist der Zuschuss der Kommunen für die einzelnen Kurortbetriebe in Sachsen -Anhalt? Antwort zu Frage 11: Hierzu wurden die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden um Mitteilung zur Höhe der geleisteten bzw. zu leistenden Zuschüsse gebeten. Die gemeldeten Zuschüsse der einzelnen Kommunen sind in der nachfolgenden Tabelle ablesbar. Im Fall der Stadt Bad Schmiedeberg zahlt die Stadt keine Zuschüsse, stattdessen leistet die Stadt Zahlungen an die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg Kur-GmbH in Form von Leistungsentgelten auf der Basis von Verträgen. Gemeinde Höhe des veranschlagten Zuschusses lt. HH-Plan der Gemeinde in EUR Stadt Arendsee (LK SAW) 40.000 Flechtingen (LK BÖ) 172.200 Stadt Naumburg - OT Bad Kösen (BLK) 200.000 Stadt Wernigerode mit OT Schierke (LK Harz) 150.000* Stadt Blankenburg (LK Harz) 281.500 Stadt Oberharz am Brocken 154.000 6 Gemeinde Höhe des veranschlagten Zuschusses lt. HH-Plan der Gemeinde in EUR (LK Harz) Stadt Quedlinburg - OT Bad Suderode (LK Harz) 742.100 Stadt Thale (LK Harz) 587.900 Stadt Ilsenburg (LK Harz) 63.500 Stadt Schönebeck (Salzlandkreis) 1.902.200** Stadt Stolberg (LK Mansfeld-Südharz) 699.600*** Stadt Bad Schmiedeberg (LK Wittenberg) 643.305**** * gesonderte Angabe für OT Schierke nicht möglich ** Zuschussbedarf lt. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Solepark Schönebeck/Bad Sal- zelmen *** Nach Mitteilung des Landkreises handelt es sich bei der o. g. Summe um den Zuschuss an den Eigenbetrieb „Tourismus und Stadtwirtschaft Stolberg, der Leistungen für die Bereiche Bäderbetrieb, Tourismus und Stadtwirtschaft erbringt . Die genaue Zuteilung des Betrages auf die verschiedenen Budgets sei aufgrund des in doppischer Form geführten Haushaltes des Eigenbetriebes nicht möglich. **** Nach Mitteilung der Stadt Bad Schmiedeberg erfolgten 2011 Zahlungen in Form von Leistungsentgelten für vertraglich erbrachte Leistungen durch die Stadt Bad Schmiedeberg an die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg Kur-GmbH in der o. g. Höhe. 7 Anlage zu Antwort 9