Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1627 21.11.2012 (Ausgegeben am 22.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Städtebau-Förderung und demografischer Wandel Kleine Anfrage - KA 6/7683 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Zukunft wird der Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Folge des demografischen Wandels steigen. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, gibt es im Land Brandenburg eine neue Initiative der Regierungsfraktionen, die beabsichtigt, schon ab 2013 ein neues Städtebau-Förderprogramm aufzulegen, um die Kürzungen von Bundesmitteln zumindest teilweise aufzufangen. Das Programm soll ein Volumen von etwa 26 Millionen Euro umfassen und den Wohnungsunternehmen Geld als zinsgünstige Darlehen gewähren, um insbesondere barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Der 2. Demografie-Kongress der Landesregierung im Oktober 2012 und das Handlungskonzept „Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt“ gewähren wichtige Einblicke, um sich diesen Problemen auch in unserem Land zu stellen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welchen Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen gibt es gegenwärtig in den Landkreisen und kreisfreien Städten und wie wird sich diese Nachfrage bis 2025 entwickeln? Da es keine Statistiken bzw. amtliche Erhebungen über den in Sachsen-Anhalt vorhandenen Bedarf an altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen gibt, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Nachfrage an derartigem Wohnraum bis 2025. Aufgrund der demografischen Entwicklung kann zwar von einem Anstieg ausgegangen werden; der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose zufolge wird Sachsen-Anhalt bis 2 zum Jahr 2025 jedoch einen erheblichen Rückgang der Bevölkerung zu verzeichnen haben. Beläuft sich die Bevölkerung derzeit noch auf ca. 2,35 Mio. Einwohner, geht diese - der Prognose zufolge - auf etwa 1,8 Mio. Einwohner zurück. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts - der Verband der Wohnungswirtschaft e. V. und der Verband der Wohnungsgenossenschaften e. V. - sehen den Bedarf an altersgerechtem Wohnen in Sachsen-Anhalt als nicht gedeckt an, weshalb ihre Mitgliedsunternehmen diese Thematik als eine herausragende Aufgabe begreifen, die auch durch weiteren Neubau gelöst werden soll. Da die Zahl der barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen nicht erhoben wird, können nur Schätzungen für den Bestand der Verbandsunternehmen zu Grunde gelegt werden. Nach diesen Schätzungen ist davon auszugehen, dass die VdW/ VdWg - Mitgliedsunternehmen im Land etwa 55.000 Wohnungen im Bestand haben, die als barrierearm (und sicherlich zu einem bedeutend kleineren Teil als barrierefrei) gelten können. Dies entspricht gut 16 v. H. des Bestandes bzw. jeder sechsten Wohnung von Mitgliedsunternehmen. Im Übrigen wird auf den alle zwei Jahre vorzulegenden Bericht zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt verwiesen. 2. In welchem Umfang werden Investitionen bis 2025 in altersgerechten und barrierefreien Wohnraum in den Kommunen notwendig sein? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen unter 1. ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. 3. Hält die Landesregierung ein eigenes Städtebau-Förderprogramm für not- wendig, um die Kürzungen von Bundesmitteln teilweise aufzufangen und zusätzlich barrierefreien Wohnraum zu schaffen? Wie begründet sie ihre Position? Dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 ist zu entnehmen, dass der Bund - wie bereits in den Jahren 2011 und 2012 - voraussichtlich 455 Millionen Euro bereitstellen wird. Dies entspricht einem Anteil i. H. v. etwa 35 Millionen Euro für Sachsen-Anhalt. Dass die zur Komplementierung erforderlichen Landesmittel - in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen - in voller Höhe im Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 veranschlagt sind, ist angesichts der derzeitigen Haushaltslage bereits als Erfolg zu werten. Für die Auflage eines eigenen Städtebau-Förderprogramms sind finanzielle Spielräume nicht vorhanden.