Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1635 22.11.2012 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 26.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Teilfreigabe des Concordia Sees Kleine Anfrage - KA 6/7627 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der gesamte Uferbereich des Concordia Sees ist zurzeit für die Öffentlichkeit gesperrt . Es besteht aber der dringende Wunsch vor Ort, über eine Teilfreigabe des Concordia Sees, wie dies zuletzt am Geiseltalsee geschehen ist, eine touristische Nutzung wieder zu ermöglichen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Am 18.07.2009 gegen 4:40 Uhr ereignete sich im Bereich des Aussichtspunktes Nachterstedt ein Böschungsabbruch. Bei diesem Ereignis starben drei Menschen und es entstand ein erheblicher Sachschaden. Ein Doppelhaus und eine Doppelhaushälfte wurden komplett zerstört. Die Siedlung „Am Ring“ musste abgesperrt und die Bewohner mussten evakuiert werden. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat ein Gutachterteam unter der Leitung von […]∗, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat ein Gutachterteam unter Leitung von […]∗ mit der Ursachenermittlung beauftragt. Nach dem Böschungsabbruch wurde das Betreten des durch die Allgemeinverfügung der Stadt Seeland vom 23. Juli 2009 mit Wirkung vom 24. Juli 2009 festgesetzten Sperrgebiets „Erdrutsch Nachterstedt“ untersagt. Die Zustimmung der LMBV zur touristischen Zwischennutzung wurde außer Kraft gesetzt. ∗ Namen sind der Landesregierung bekannt. 2 Frage 1: Welche Uferabschnitte bestehen nicht aus Haldenmaterial? Welche davon sind nach Einschätzung der Landesregierung nicht von der Gefahr eines Abrutschens der Böschung betroffen? Antwort zu Frage 1: Die Uferböschungen des Concordia Sees bestehen im nordwestlichen, nördlichen und nordöstlichen Bereich aus sogenannten „gewachsenen“ Böschungen, also aus während des Tagebaubetriebes entstandenen natürlichen Böschungen. Diese wurden im Zuge der Sanierung sowohl im Massenausgleich als auch teilweise mit zusätzlichen Stützkippen aus umgelagerten Massen abgeflacht. Ein Abrutschen dieser gewachsenen Böschungen ist nach Ansicht der LMBV nicht zu befürchten. Die südwestlichen, südlichen und südöstlichen Uferbereiche des Concordia Sees bestehen aus gekippten Abraummassen. Für diese Böschungsbereiche kann nach derzeitiger Einschätzung des LAGB die Gefahr weiterer Böschungsbrüche nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. Frage 2: Welche Erwägungen haben ursprünglich zu einer Sperrung dieser Bereiche geführt? Antwort zu Frage 2: Die Sperrung des Concordia Sees erfolgte unmittelbar nach der am 18. Juli 2009 am Südufer stattgefundenen Böschungsbewegung zum Schutz der Öffentlichkeit vor den von den Böschungen des Tagebaues Nachterstedt/Schadeleben möglicherweise noch ausgehenden weiteren Gefährdungen durch Böschungsrutschungen und Schwallwellen. Frage 3: Was spricht aus heutiger Sicht gegen eine Teilfreigabe eines begrenzten Gebietes rund um die ehemalige Marina am Nordufer des Concordia Sees? Antwort zu Frage 3: Nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Ursachenerforschung der Böschungsbewegung vom 18. Juli 2009 muss aus Sicht des LAGB und des Bergwerksunternehmens LMBV davon ausgegangen werden, dass der Schutz Dritter vor aus dem früheren bergbaulichen Betrieb herrührenden Gefährdungen nicht völlig gesichert ist. Dies betrifft auch den Bereich um die ehemalige Marina am Nordufer des Concordia Sees. Gefährdungen werden hier insbesondere durch Schwallwellen infolge möglicher weiterer Böschungsbewegungen entlang der gekippten Uferabschnitte gesehen. Frage 4: Falls dies ein wesentliches Argument gegen die in Frage 3 angesprochene Teilfreigabe ist, wie wurde das Risiko einer Schwallwelle berechnet? Wie wird dabei die Gefahr beschrieben (z. B. Wellenhöhe und -länge, mögliche verursachte Schäden, kurzfristige Folgereaktionen), wie die Eintrittswahrscheinlichkeit? Bitte qualitativ beschreiben und soweit wie bereits geschehen, quantifizieren. Antwort zu Frage 4: Aus den Untersuchungen zur Ursachenerforschung der Böschungsbewegung vom 18. Juli 2009 ist bekannt, dass es bei diesem Ereignis zu mindestens einer Schwall- 3 welle mit einer mutmaßlichen Wellenhöhe von 0,8 bis 1,0 m Höhe gekommen ist. Diese Welle lief etwa 20 bis 25 m auf den, der Schadensstelle gegenüberliegenden, nördlichen Uferabschnitt auf und führte dazu, dass das vor dem Ufer verankerte Ausflugsschiff „Seelandperle“ nach Ablauf der Welle weitestgehend auf dem Trockenen lag. Weitere derartige Schwallwellen mit entsprechenden Auswirkungen können nach derzeitiger Auffassung des LAGB nicht vollständig ausgeschlossen werden. Erste Überlegungen zur Modellierung und Vorhersage von Schwallwellen wurden im Auftrag des Bergbauunternehmens LMBV angestellt. Für qualitative und quantitative Aussagen sind die Ergebnisse der begonnenen Untersuchungen in den südwestlichen und südöstlichen Kippenbereichen abzuwarten. Frage 5: Wie stellt sich das in Frage 4 beschriebene Risiko im Verhältnis zu anderen Risiken des im Bergbau dar? Bitte ggf. nach Gefahr und Eintrittswahrscheinlichkeit unterscheiden . Antwort zu Frage 5: Die sich aus weiteren Schwallwellen ergebenden Risiken sind in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gefahr weiterer Böschungsbewegungen zu sehen. Da diese derzeit nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können, sind alle Risiken im Bereich des Tagebaus Nachterstedt/Schadeleben als gleichrangig anzusehen. Auch kann es bezüglich möglicher Gefährdungen aus dem früheren Bergbaubetrieb nach Auffassung des LAGB keine Risikoabstufung geben. Frage 6: Welche technischen Möglichkeiten hat die Landesregierung in Erwägung gezogen, um der in Frage 4 beschriebenen Gefahr zu begegnen, etwa durch Wellenbrecher vor einem Badebereich? Mit welcher Wirkung und welchen Kosten ist hier zu rechnen ? Antwort zu Frage 6: Derzeit werden vom Bergbauunternehmen und der Bergbehörde sowie der jeweiligen Gutachter die Ursachen der Böschungsbewegung vom 18. Juli 2009 ermittelt. Danach sind die im Bereich des Concordia Sees aus der früheren bergbaulichen Tätigkeit möglicherweise herrührenden Restgefährdungen neu zu bewerten und daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen sowohl bezüglich des weiteren Umganges mit diesen Restgefährdungen wie auch den zu ihrer Beseitigung notwendigen Sicherungs - und Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Dies betrifft dann auch die Problematik möglicher Schwallwellen auf dem Concordia See. Vorüberlegungen der LMBV zu organisatorischen oder baulichen Maßnahmen gegen Schwallwellen können erst nach dem Vorliegen der o. g. Untersuchungen qualifiziert und quantifiziert werden. Frage 7: Wie hoch sind die bisherigen Kosten, die seit dem Unglück für die öffentliche Hand entstanden sind? Bitte getrennt nach Körperschaft und soweit möglich, Verwendungszweck aufführen (Sicherung, Monitoring, Ursachenanalyse, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Wachdienst, Böschungsbeobachter, Seismikstationen, Dispatcher , Grundwasserdrucksensoren, Infrarotsystem/Bewegungsmelder, geodätisches Messnetz). 4 Antwort zu Frage 7: Das LAGB hat unmittelbar nach dem Ereignis vom 18.07.2009 einen externen und unabhängigen Gutachter mit der Ursachenermittlung beauftragt. Dieser Gutachter ist noch für das LAGB tätig und wird seinen Abschlussbericht voraussichtlich Mitte 2013 vorlegen. Die bisher entstandenen Kosten belaufen sich auf insgesamt 9.359,7 T€ (Stand 30.09.2012). Die LMBV hat als verantwortliches Bergbauunternehmen nach dem Unglück vom 18.07.2009 für die Ursachenermittlung, Sicherung und Sanierung des Tagebaus Nachterstedt 45.994,4 T€ aufgewandt (Stand von 27.09.2012). Von dieser Summe wurden 5.868,8 T€ für die Ursachenermittlung vollständig vom Bund finanziert. Für die Sicherung und Sanierung des Tagebaus Nachterstedt wurden 39.566,3 T€ vom Bund zu 75 v. H. und vom Land Sachsen-Anhalt zu 25 v. H. aufgebracht. Hiervon entfielen auf Fremdleistungen zur - Bergbausicherheit (z. B. Absperrung, Objektsicherung, Bestreifung und Absiche- rung von Arbeiten durch die Bergwacht): 1.801,7 T€, - Ermittlung und Überwachung der hydrogeologischen Situation im Tagebaubereich Nachterstedt (Monitoring, z. B. Erkundungskonzeption, Errichtung von Grundwassermessstellen ): 19.788,2 T€, - Sicherung und späteren Sanierung des Rutschungsbereichs (Sicherheitstechnische Überwachung und geotechnische Sicherung, Sicherung untertägiger Hohlräume , Vorbereitung des Rückbaus der Gebäude): 5.053,9 T€, - Entwässerung (Planung, Bau und Betrieb von Entwässerungsbrunnen einschließlich Ableitsystemen): 8.716,9 T€ und - Erkundung, Sicherung der Schwelerei-Ablagerung: 0,6 T€. Weiterhin wurden 562,3 T€ für den Nothilfefonds Nachterstedt aufgebracht, die vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt je zur Hälfte finanziert wurden. Frage 8: Können diese Maßnahmen als „Frühwarnsystem“ eingesetzt werden, um am Nordufer in Schadeleben einen räumlich und zeitlich eingeschränkten Badebetrieb (z. B. Strandbad mit festen Öffnungszeiten) zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 8: Das Monitoring- und Überwachungssystem im Bereich des Tagebaues Nachterstedt /Schadeleben besteht aus zahlreichen Einzelbausteinen. Es dient gleichermaßen einer umfänglichen Datenermittlung im Rahmen der Ursachenermittlung wie dem Schutz der im Sperrbereich tätigen Beschäftigten. Einzelne Elemente könnten durchaus als eine Art „Frühwarnsystem“ für einen eingeschränkten Badebetrieb am Nordufer in Schadeleben dienen. Voraussetzung für jegliche öffentliche Nutzung von Teilen des Concordia Sees ist aber eine vorherige umfassende Risikoanalyse, aus der sich im Ergebnis ein gefahrloser Badebetrieb o. ä. ergeben muss. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass der Tagebau Nachterstedt/Schadeleben einschließlich des Tagebaurestloches Königsaue in den sachlichen und räumlichen Geltungsbereich des Bundesberggesetzes fällt. Für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist somit die Geschäftsführung des Bergbauunternehmens LMBV in uneingeschränkter Art und Weise verantwortlich. 5 Frage 9: Welche Altlasten gab oder gibt es am Seeufer? Bitte die geographische Lage der Altlasten auf einer Karte in einem geeigneten Maßstab darstellen und als Anlage beifügen sowie die vermutete Ursache, den Entstehungszeitraum, die Belastungsparameter , die flächen- und volumenbezogene Ausbreitung, den Zeitpunkt der Untersuchungen und die Kosten der Sanierung bzw. die mögliche geplante Sanierung der jeweiligen Altlast angeben. Antwort zu Frage 9: Im Bereich des Tagebaurestloches Nachterstedt sind die in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellten zwölf Altlastverdachtsflächen im Kataster der LMBV erfasst. Anfang der 90er Jahre waren elf Verdachtsflächen bekannt. Für alle wurden Gefährdungsabschätzungen erstellt, die für drei Verdachtsflächen keine Schutzgutgefährdungen ergaben (DAS209, AS208, DAS204). Bei den acht Altlastverdachtsflächen mit ausgewiesenem Gefährdungspotenzial handelt es sich um drei ehemalige Stellwerksbereiche (Schmiermittel als potenzielle Schadstoffe), vier „DDR-typische“ Hausmüllablagerungen und eine geordnete Mülldeponie des Landkreises Aschersleben. Bis auf die Kreisdeponie wurden alle Verdachtsflächen im Rahmen der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus noch in den 90er Jahren nach entsprechenden Zulassungen der Bergbehörde saniert. Die Kreismülldeponie wurde vollständig aufgenommen und auf die Deponie Lochau verbracht. Die Finanzierung dieser Einzelmaßnahme erfolgte über den § 4 des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Braunkohlesanierung (VA) ausschließlich mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und wurde bis zum Jahr 2000 abgeschlossen. An der Südböschung des Tagebaurestloches Nachterstedt wurde im Jahr 2007 bei Aushubarbeiten unterhalb des Aussichtspunktes Nachterstedt eine Ablagerung festgestellt, die den ersten Braunkohleschwelereien der Region im 19. Jahrhundert zugeordnet wurde. Für diese „Ablagerung ehemaliger Schwelereirückstände in der Südböschung des TRL Nachterstedt“ (DAS217, in der beiliegenden Übersicht rot hervorgehoben) wurde unmittelbar vor der Böschungsbewegung vom 18.07.2009 das Sanierungskonzept mit dem Ziel der vollständigen Einkapselung der Ablagerung bestätigt. Da die betroffene Fläche teilweise von der Rutschung erfasst wurde, ist die erneute Sicherung der Altablagerung im Rahmen der Sanierung des Gesamtböschungssystems vorgesehen. Die Sanierung von sieben Verdachtsflächen erfolgte im Zuge der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus. Die Kosten für die Sanierungsleistungen werden nicht separat erfasst. Die Mittel für die Beseitigung der geordneten Mülldeponie des Landkreises Aschersleben wurden vom Land im Rahmen des § 4 des VA zur Verfügung gestellt. Ende des Jahres 2001 wurde die 1999 begonnene Maßnahme mit einem Kostenumfang ca. 30 Mio. € abgeschlossen. Frage 10: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über einen in Medienberichten beschriebenen Friedhof östlich von Nachterstedt vor, auf dem Menschen u. a. russischer Abstammung begraben sein sollen? Bitte ggf. mit Beschreibung der ursprünglichen Anlage, ihrer Nutzungsphase, ihrer Überdeckung oder Entfernung und Zeitpunkt und Erkenntnisse von Untersuchungen seit 1991 beantworten. 6 Antwort zu Frage 10: Der angesprochene Friedhof befindet sich am Rand der Halde 3 Nachterstedt. Auf dieser als „Russenfriedhof“ bezeichneten Anlage wurden die Überreste von etwa 140 russischen Kriegsgefangenen begraben, die während des 2. Weltkrieges als Zwangsarbeiter in der damaligen Grube Concordia zu Tode kamen. Wann und von wem der Friedhof genau angelegt wurde, ist nicht bekannt. Der Friedhof liegt derzeit aber im Sperrbereich und ist damit für die Öffentlichkeit bis auf weiteres nicht erreichbar . Schäden infolge der Böschungsbewegung vom 18.07.2009 sind an der Anlage nach den Informationen des LAGB nicht entstanden. Frage 11: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über eine von Augenzeugen beschriebene Munitions-, Kampfstoff- oder Waffenfabrik im Uferbereich östlich von Nachterstedt vor? Was hat die von der LMBV im Jahr 2010 gestartete Untersuchung (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Seeland im Juli 2010) ergeben? Bitte ggf. mit Beschreibung der ursprünglichen Anlage, ihrer Nutzungsphase, ihrer Überdeckung oder Entfernung und Zeitpunkt sowie Erkenntnisse von Untersuchungen seit 1991 beantworten. Antwort zu Frage 11: Die LMBV hat zur Klärung der Frage ein militärhistorisches Fachbüro mit einer Studie beauftragt, in deren Rahmen der genannte Aufruf im Amtsblatt der Stadt Seeland veröffentlicht wurde. Diese Studie wird voraussichtlich noch im November 2012 dem LAGB übergeben. Nach Informationen der LMBV haben die Fachleute keine Anhaltspunkte für eine Munitions-, Kampfstoff- oder Waffenfabrik im Uferbereich östlich von Nachterstedt gefunden. Frage 12: Wie beurteilt die Landesregierung den Betrieb der Pyrotechnik Silberhütte der Rheinmetall Waffe Munition GmbH? Ist der Betrieb genehmigungspflichtig? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung erteilt? Welche Belastungen entstehen durch den Betrieb (Belastungen für die Bevölkerung, für das Gewässer oder die touristische Nutzung)? Antwort zu Frage 12: Die Firma Pyrotechnik Silberhütte der Rheinmetall Waffe Munition GmbH betreibt am Standort eine Anlage zur Wiedergewinnung oder Vernichtung von explosionsgefährlichen oder explosionsfähigen Stoffen im Sinne des Sprengstoffgesetzes mit einer Leistung von 10 Tonnen Einsatzmaterial oder mehr je Jahr. Diese Anlage ist eine Anlage im Sinne der Nr. 10.1b Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV und somit genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich hierbei aber gemäß § 67a BImSchG um eine Altanlage, die vor dem 1. Juli 1990 errichtet wurde und somit nur angezeigt werden musste. Dies ist geschehen. Im Jahr 1992 veranlasste das Umweltamt, Sachgebiet Altlasten, des damaligen Landkreises Aschersleben, Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Halde 4 Erprobung von Seenotsignalmitteln durch die Silberhütte Pyrotechnik GmbH. Die Bodenuntersuchungen wurden von der Geologie- und Umweltservice GmbH Gommern durchgeführt und vom damaligen Staatlichen Amt für Umweltschutz Magdeburg bewertet. Danach konnte eine umweltgefährdende Beeinflussung durch die Pyrotechnik Silberhütte GmbH nicht nachgewiesen werden. ������� � ���� �� ���������������������� ������� �������� ��� �� ������� ���������� ������ ���������� ��������� !�"���������#� �������� ��� �� ������� ���������� ������ ���������� ����������!�"���������#� �������� ��� �� ������� ���������� ����$� ���������� ����������� �������� ��� �� ������� ���������� �����%� � &��#�����&&��!����������� �������� ��� �� ������� �����������'���������� �� � �������(� )��#�� ������� *+��#�&�����#���(�,���#��"���������#� �������� ��� �� ������� �����������'���������� �� � �������(� )��#�� ������� �������)��������,��+#���� ��# �������� ��� �� ������� ���������� ����� � (���#�����*+��#�&�����#���-��#����������������� �� �������� ��� �� ������� ���������� �����.� /�� ���#�����#���0��� 1����� �������� ��� �� ������� ���������� �����$� *+��� �� ���� ����02�1����� �3 2�-�"���������#� �������� ��� �� ������� ���������� ������4 � �� ���� 5���,��� ��5�����������+����)�#� �+# 1����� ���������� ����������&���� ����6� *� �������������������� �������� ��� �� ������� �����������'���������� �� � �������(� )��#�� �� .�!��� �� .�!4.� �� . !.�� �� .�!�.� �� ..!��� �� ..!4.� �� .$!.�� �� .4!�.� .4 ��!.�� .4 ��!�.� .4 ��!��� .4 ��!4.� .4 � !.�� �� ����,������������ +��#������������(� ������7 "��8��9 ����,9 : ������������� 3�-�"���������#��;1�� ���� ����#�#���������� ��� ����� �������# �<��<������$9�� (�#������,���3=;3�>����.<��? ���������������� �� ��� ��������������� ����� ������� ��� ����� �� ���������� �������@��� ������� (���8�� ��9��.��� � .� 4��,