Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1640 27.11.2012 (Ausgegeben am 27.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Haftbefehl gesuchte Neonazis in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7674 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Angaben von Bundesinnenminister Joachim Friedrich (CSU) befinden sich derzeit mehr als 100 mit Haftbefehl gesuchte Neonazis auf freiem Fuß. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Begriff „Neonazi“ ist nicht Bestandteil des bundesweiten Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ und findet auch im Rahmen der Vollstreckung von Haftbefehlen keine Anwendung. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde deshalb als Begriff „Straftäter rechtsmotiviert “ verwandt. Dieser wird als personengebundener Hinweis für Straftäter vergeben , bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie eine Straftat aus rechtsorientierten politisch motivierten Beweggründen begangen haben. Dies bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass die dem Haftbefehl zugrunde liegende Straftat politisch motiviert ist. 1. Wie viele mit Haftbefehl gesuchte Neonazis aus Sachsen-Anhalt sind ak- tuell flüchtig? Mit Stand am 19. November 2012 waren in Sachsen-Anhalt 12 Personen zur Fahndung ausgeschrieben, für die ein Haftbefehl zur Strafvollsteckung (Frei- 2 heitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe) vorlag und die über einen personengebundenen Hinweis „Straftäter rechtsmotiviert“ verfügen. 2. Bei wie vielen in der Bundesrepublik Deutschland mit Haftbefehl gesuch- ten Neonazis nehmen die Sicherheitsbehörden einen Aufenthaltsort in Sachsen-Anhalt als wahrscheinlich an? Eine Aussage zu Haftbefehlen anderer Sicherheitsbehörden kann nicht getroffen werden, da diesbezügliche Erhebungen in Sachsen-Anhalt nicht vorhanden sind. 3. Aufgrund welcher Delikte sind die unter 1. angegebenen Personen jeweils per Haftbefehl gesucht? Den Haftbefehlen liegen Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung , Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis zugrunde. 4. Bei wie vielen der unter 1. genannten Personen halten die Sicherheitsbe- hörden den Besitz von Waffen und Sprengstoff für wahrscheinlich? Eine Nachfrage bei den Waffenbehörden zu den unter Frage 1. angegebenen Personen ergab, dass keine Person im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. 5. Welche Maßnahmen haben die sachsen-anhaltischen Sicherheitsbehör- den in der Vergangenheit ergriffen, um per Haftbefehl gesuchte Neonazis dingfest zu machen? Intensität und Umfang von Fahndungsmaßnahmen richten sich in erster Linie nach der Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe und der Schwere des Deliktes . Nach Bekanntwerden der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds im November 2011 sind die Fahndungsmaßnahmen zu „Straftätern rechtsmotiviert“ in Sachsen-Anhalt intensiviert worden. So werden beispielsweise seit Dezember 2011 vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Fahndungen zu „Straftätern rechtsmotiviert“ regelmäßig erhoben und den Polizeidirektionen mit der Bitte um Intensivierung der Fahndungsmaßnahmen übersandt. Die Abteilung 4 des Ministeriums für Inneres und Sport wird im Rahmen dieser Erhebungen beteiligt. 6. In wie vielen Fällen konnten in den Jahren 2011 und 2012 per Haftbefehl gesuchte und untergetauchte Neonazis aus Sachsen-Anhalt dingfest gemacht werden? Zur Anzahl der vollstreckten Haftbefehle gegen rechtsmotivierte Straftäter der Jahre 2011 und 2012 kann keine Aussage getroffen werden, da Statistiken zu vollstreckten Haftbefehlen nicht geführt werden.