Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/167 29.06.2011 (Ausgegeben am 29.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) PMO-Mittelvergabe Kleine Anfrage - KA 6/7040 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Mittel aus dem Vermögen ehemaliger Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) sind investiv oder investitionsfördernd für wirtschaftliche , soziale oder kulturelle Zwecke in den ostdeutschen Ländern einzusetzen. Grundsätzlich werden die Mittel nach dem Bevölkerungsanteil von 1990 auf die Länder verteilt. Grundlage für die Auszahlung ist eine Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den ostdeutschen Ländern vom Januar 2008. Aus PMO-Mitteln finanzierte Maßnahmen finden sich in den Einzelplänen der Ministerien für die Haushaltsjahre 2010 und 2011. Wie der Pressemitteilung Nr. 130/11 der Staatskanzlei vom 1. März 2011 zu entnehmen ist, sind dem Land im Jahr 2010 PMO-Mittel in Höhe von rund 2,3 Millionen € zugeflossen und bereits verplant, außerdem ist in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. In welcher Höhe sind seit Januar 2008 dem Land Mittel aus dem Vermö- gen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR zugegangen ? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2 Jahr Höhe des Mittelzuflusses - in Mio. EUR - 2008 12.570.593,32 2009 25.511.098,44 2010 2.332.034,39 2. Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Verteilung der PMO-Mit- tel auf die Fachministerien des Landes? Über die Verteilung der PMO-Mittel entscheidet die Landesregierung durch Kabinettbeschluss auf der Grundlage eines zwischen den Ministerien abgestimmten Verwendungsvorschlages. Die zugrunde liegenden Maßnahmen sind im Haushalt veranschlagt oder die PMO-Mittel werden zur Finanzierung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 37 Landeshaushaltsordnung herangezogen. 3. Wer entscheidet im Ministerium über die Projekte und Höhe der Gelder? 4. Wie kommen die Entscheidungsträger an die Information, welche Maßnah- men bzw. Maßnahmenträger Bedarf an PMO-Mitteln haben? 5. Haben Projektträger die Möglichkeit, Mittel bei der Landesregierung zu be- antragen? Wenn ja, wie ist das offizielle Verfahren? Die Fragen 3, 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die Vergabe der PMO-Mittel gibt es keine eigene Richtlinie, da es sich nur um temporär eingehende Mittel handelt. Die Förderung erfolgt gemäß der LHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Die Beantragung von Mitteln durch potenzielle Empfänger ist grundsätzlich bei den jeweiligen Fachministerien vorzunehmen , da dort das notwendige Fachwissen vorhanden ist, welche Projekte für eine Förderung aus PMO-Mitteln infrage kommen. Gehen PMO-Mittel im Landeshaushalt ein, werden die Ressorts um entsprechende Vorschläge zur Mittelverwendung gebeten. Diese werden im Ministerium der Finanzen geprüft. Basis der Prüfung sind dabei die in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2008 festgelegten Verwendungszwecke. Auf dieser Grundlage wird dann ein zwischen den Ressorts abgestimmter Verwendungsvorschlag erarbeitet und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. 6. Welche Projekte sind in welcher Höhe bisher mit diesen Mitteln gefördert worden? Bitte detailliert nach Träger, Maßnahme/Projekt, Summe auflisten . Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen für die einzelnen Jahre entnommen werden. Der jeweilige Mehrbetrag gegenüber den Einnahmen ergibt sich aus der zu berücksichtigten Verzinsung. Hierfür wurde ein Zinssatz in Höhe des durchschnittlichen EZB-Hauptrefinanzierungssatzes angenommen. Abweichungen sind rundungsbedingt. 3 Mittelzufluss 2008: 12.570.593 EUR Ministerium für Wirtschaft Errichtung eines neuen Fraunhofer Center for Silicium Photovoltaics in Halle/Saale 4.102.520 EUR Ministerium für Soziales Zuweisungen an Gemeinden/GV und freie Träger für Investitionen in Kindertagesstätten (insgesamt) 3.518.926 EUR darunter Stadt Halle, Kita „G.-F. Händel“ 500.000 EUR Stadt Halle, Kita „Am Krähenberg“ 500.000 EUR Schermen-Möser, Kita „MS Piratenclub“ 1.140.000 EUR AWO Quedlinburg, Kita „Bummi“ 360.000 EUR Gem. Verein Soz. Blankenburg, Kita „Am Regenstein“ 1.018.926 EUR Kultusministerium Stiftung Dome und Schlösser 5.000.000 EUR Mittelzufluss 2009: 25.511.098 EUR Ministerium des Inneren Gedenkstätte Moritzplatz und Denkmal Hötensleben 900.000 EUR Ministerium des Inneren Zuschüsse für Investitionen der Opferverbände 48.200 EUR Ministerium für Soziales1 Zuschüsse an freie Träger für Investitionen an Kindertageseinrichtungen (insgesamt) 3.100.000 EUR Darunter Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen in Kindertageseinrichtungen Kita „Hollerbusch“, Osterwieck OT Hessen 260.000 EUR Kita „Sonnenschein“, Brücken 163.576 EUR Kita „Zwergenpalais“, Roßla 111.657 EUR Kita „Kyffhäuserzwerge“, Kelbra 700.000 EUR Zuweisungen an freie Träger für Investitionen in Kindertageseinrichtungen Kita „St. Joseph“, Bitterfeld 131.228 EUR Kita „St. Georgen“, Halle 211.764 EUR Kita „Wipperzwerge“, Giersleben 78.750 EUR 1 Umwidmung durch Kabinettbeschluss vom 26. April 2011. Insgesamt wurden aktuell Mittel in Höhe von 3.096.975 EUR ausgekehrt. Über die noch verbleibenden Mittel erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung . 4 Kita „Gänseblümchen“, Hecklingen 600.000 EUR Kita „Reidekäfer“, Halle 300.000 EUR Evangl. Schulhort Hettstedt 20.000 EUR Kita „Helbraer Hüttenknirpse“, Helbra 70.000 EUR Kita „Am Kreuzberg“, Allstedt 70.000 EUR Kita „Güst'ner Spatzen“, Güsten 380.000 EUR Ministerium für Soziales Zuschüsse für Investitionen in Sportstätten (insgesamt) 580.000 EUR Darunter Neubau Kunstrasenplatz für VfL Halle 96 e. V. 156.000 EUR Neubau Kunstrasenplatz für 1. FC Romonta Amsdorf 1921 e. V. 294.133 EUR Modernisierung Landesleistungszentrum Schießen für Landesschützenverband e. V. 59.200 EUR Neubau Sportlerheim TSV Preußlitz e. V. 70.667 EUR Kultusministerium Teilmaßnahme Sanierung des Luther-Elternhauses in Mansfeld als kommunale Maßnahme 1.900.000 EUR Ministerium für Wirtschaft Errichtung eines Chemisch-Biologischen Prozesszentrums in Leuna (CBP) 19.117.180 EUR Ministerium der Justiz Zuschüsse an freie Träger für investive Maßnahmen der Straffälligenhilfe2 270.000 EUR Darunter Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe Anhalt e. V. Dessau 42.010 EUR Verein für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe Stendal e. V. 5.039 EUR Verband für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe e. V. Magde- burg 3.714 EUR Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Halle/Saalkreis e. V. 66.000 EUR Verein „Hoffnung“ für Straffälligen- und Bewährungshilfe Halber- stadt e. V. 4.800 EUR Freie Straffälligenhilfe Halle e. V. 18.650 EUR Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen- Anhalt e. V. 27.075 EUR Reso-Witt e. V. Wittenberg 17.240 EUR Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. 24.679 EUR Rückenwind Bernburg e. V. 52.400 EUR Rückenwind e. V. Schönebeck 6.500 EUR 2 Insgesamt wurden aktuell Mittel in Höhe von 268.107 EUR ausgekehrt. Über die noch verbleibenden Mittel erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. 5 Mittelzufluss 2010: 2.332.034 EUR Kultusministerium Lehrerseminar Franckesche Stiftungen 1.900.000 EUR Kultusministerium Moritzburg (Feininger Galerie Quedlinburg) 394.000 EUR Ministerium des Inneren Sanierung der Gedenkstätte Marienborn 38.760 EUR