Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1686 10.12.2012 (Ausgegeben am 11.12.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) Kleine Anfrage - KA 6/7700 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesregierung hat beschlossen, im Haushalt BMAS 2013 die Bundesbeteiligung an den KdU (BBKdU) um 200 Mio. Euro abzusenken. Begründet wird diese Entscheidung mit künftigen „Effekten aus Effizienzverbesserungen“. So würden u. a. durch eine geringere Zahl an Bedarfsgemeinschaften auch die Kosten für Heizung und Unterkunft sinken. Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Eine Absenkung der Bundesbeteiligung an den KdU wird Auswirkungen auf die Kommunen haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Landesregierung geht bei der Beantwortung davon aus, dass sich die Kleine Anfrage auf den im Bundeshaushalt im Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Kapitel 11 12, Titel 632 11 aufgeführten Ansatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro bezieht. Dieser betrifft ausschließlich die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II, nicht jedoch die Leistungen nach § 35 SGB XII. Frage Nr. 1: Sind der Landesregierung die vorgesehenen Kürzungen bekannt und teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesregierung? 2 Frage Nr. 2: Welchen Einfluss wird die Landesregierung im Bund geltend machen, um den Widerspruch zwischen der Einführung der Bundesbeteiligung KdU zur Vermeidung von Mehrbelastungen der Kommunen und der geplanten Kürzung aufzuheben? Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2: Die Fragen Nr. 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Landesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass der Haushaltsansatz im vorgenannten Titel in Höhe von 4,9 Mrd. Euro für 2012 auf 4,7 Mrd. Euro für 2013 abgesenkt wurde. Gleichwohl resultieren daraus keine finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen des Landes. Nach § 46 Abs. 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Beteiligung beträgt im Jahr 2013 für das Land 30,4 % der Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 SGB II. Hinzu kommt nach § 46 Abs. 6 SGB II die zur Kompensation der Aufwendungen für die Bildungs - und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes erhöhte Quote von vorläufig 5,4 %. Dabei handelt es sich um Pflichtansprüche , die vom Bund unabhängig von seinen Haushaltsplanungen bzw. -ansätzen zu erfüllen sind. Der Bund geht davon aus, dass die kommunalen Träger im Jahr 2013 bundesweit weniger finanzielle Mittel für Unterkunft und Heizung im SGB II aufwenden müssen als im Jahr 2012, mithin auch sein Anteil entsprechend geringer ausfällt. Sollte sich diese Prognose nicht als zutreffend erweisen, ist der Bund dennoch an die Erstattung der in § 46 Abs. 5 ff. SGB II vorgesehenen Anteile gebunden. Der in der Frage Nr. 2 aufgeworfene Widerspruch ist daher nicht ersichtlich und Gegenmaßnahmen der Landesregierung nicht erforderlich. Frage Nr. 3: Treffen nach Ansicht der Landesregierung die Prognosen zum „Rückgang der Bedarfsgemeinschaften “ auch auf Sachsen-Anhalt zu? Antwort zu Frage Nr. 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften des Landes im Laufe des Jahres 2013 weiter sinken wird. Aktuell befinden sich im Monat Oktober 2012 in Sachsen-Anhalt rund 2,7 % weniger Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Leistungsbezug als im Vorjahresmonat. Frage Nr. 4: Welche konkreten Auswirkungen wird die Absenkung des Bundesanteils der KdU auf die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben? Antwort zu Frage Nr. 4: Der geringere Haushaltsansatz des Bundes wird keine Auswirkungen auf die Kommunen des Landes haben. Auf die Antwort zu den Fragen Nr. 1 und 2 wird verwiesen .