Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/169 29.06.2011 (Ausgegeben am 29.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Kleine Anfrage - KA 6/7046 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesregierung beabsichtigt, nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Stand 17. Mai 2011), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu novellieren . Im Fokus hierbei sollen Änderungen der Regelungen zum Einspeisemanagement sowie der Stromerzeugung aus Biomasse stehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Novelle des EEG? An welchen Stellen besteht aus Sicht der Landesregierung ein Veränderungsbedarf ? Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung unternommen, um diesen Veränderungsbedarf zu untermauern? Die Landesregierung erwartet von der gerade im Bundesrat behandelten großen Novelle zum EEG 2012 eine Ertüchtigung dieses wichtigen Instruments mit dem Ziel, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien dynamisch, möglichst kosteneffizient, aber auch markt- und systemintegriert und umweltverträglich voranzubringen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung der von der Bundesregierung beschlossenen beschleunigten Energiewende und für den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Konsens, der für die Erreichung des Ziels beim Umbau des deutschen Energiesystems unverzichtbar ist. Die Landesregierung hat seit Anfang des Jahres in mehreren Gesprächen einen Dialog mit den Verbänden und Betroffenen geführt, in dem die wirtschaft- 2 lichen, aber auch die Umwelt-, Naturschutz- und sonstigen Interessen herausgearbeitet worden sind. Diese werden im Rahmen der Bundesratsbeteiligung im fristverkürzten Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Aktuell wurden die Vorstellungen der Landesregierung in die 76. Umweltministerkonferenz und die Spitzengespräche mit der Bundesregierung eingebracht. 2. Wie schätzt die Landesregierung die im Bereich Biomasse vorgesehenen Fördermodelle ein? Welche Wirkungen verbinden sich damit für geplante Anlagen in Sachsen-Anhalt? Welche Auswirkungen auf die Nutzung von Agrarflächen in LSA erwartet die Landesregierung? Der Großteil der Neuregelungen im Gesetzentwurf basiert auf den Empfehlungen des EEG-Erfahrungsberichtes 2011. Es wird davon ausgegangen, dass damit die in der Praxis aufgetretenen Defizite und Fehlentwicklungen zumindest zum Teil korrigiert werden können. Zusätzlich wird den zunehmenden Flexibilitätsanforderungen bei der Verstromung von Biomasse Rechung getragen und ein Beitrag zur Marktintegration der erneuerbaren Energien geleistet. Die Landesregierung geht bei neu zu errichtenden Biomasseanlagen von einem positiven Impuls in Richtung effizienterer und klimafreundlicherer Anlagen aus. Durch die Möglichkeit, gemischte Biomassen einzusetzen, werden biogene Rest- und Abfallstoffe verstärkt zum Einsatz gelangen, was den Druck auf landwirtschaftliche Flächen verringern kann. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung der aktuell gültigen und der in der Novellierung geplanten Degressionsregelung für die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Strom für die in Sachsen-Anhalt angesiedelte Photovoltaik-Industrie ein? Der Gesetzgeber hat im Rahmen der kleinen EEG-Novelle 2010 bei der Photovoltaik den so genannten atmenden Deckel in das EEG eingefügt. Dieser macht die Degression, also die Vergütungsabsenkung, vom tatsächlich realisierten Zubau abhängig. Bei sehr hohen Zubauzahlen steigt auch die Degression. Dadurch sollen die EEG-Kosten begrenzt und Raum für die Installation künftig effizienterer Module gesichert werden. Zusätzliche Degressionserhöhungen oder eine absolute Deckelung der Gesamtvergütung hat die Landesregierung abgelehnt . Die Vergütungsregelungen des EEG haben nur einen begrenzten Einfluss auf die Gesamtsituation der heimischen Solarindustrie, weil die Modulund Anlagenpreise durch den internationalen Markt bestimmt werden und in Asien und Nordamerika, auch bedingt durch gute Strahlungsverhältnisse und Stromerträge, neue Leitmärkte entstehen. Die Situation der heimischen Solarindustrie wird signifikant davon abhängen, wie sie sich auf diese Anforderungen einstellen kann. Die Landesregierung hat und wird weiterhin ihre Unterstützung auf die Forschung und Entwicklung konzentrieren, damit mit wettbewerbsfähigen und innovativen Produkten langfristig attraktive Arbeitsplätze in SachsenAnhalt gesichert werden können. 3 4. Wie schätzt die Landesregierung die vorgesehenen Regelungen zum Einspeisemanagement ein? Werden diese Regelungen den Anforderungen an das sachsen-anhaltische Stromnetz gerecht? Das Einspeisemanagement ist nicht nur technisch geeignet, sondern auch ein notwendiges Instrument, um bei Netzengpässen sowohl die Netzsicherheit sicherzustellen als auch die maximale Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zu gewährleisten. Dies gilt besonders für die Netzbereiche in Sachsen-Anhalt, bei denen ein hohes Aufkommen an fluktuierender Einspeisung auf einen geringen Stromverbrauch trifft. Die kostenmäßige Umsetzung im Rahmen der EEG-Härtefallregel, die die Netzentgelte in den strukturschwachen Regionen stark belastet, wird von der Landesregierung seit längerem kritisiert. Bundesratsinitiativen über einen bundesweiten Ausgleich dieser Belastungen und der Netzausbaukosten waren bislang ohne Erfolg.