Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1707 13.12.2012 (Ausgegeben am 14.12.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Kostentransparenz im Rahmen der Finanzierung gemäß §§ 78b bis 78g SGB VIII Kleine Anfrage - KA 6/7667 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den laufenden Verhandlungen zur Novellierung des KiFöG vertreten Landesregierung und Koalitionsfraktionen die Ansicht, dass durch eine Neuregelung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch Übernahme des Verfahrens gemäß §§ 78b bis 78g SGB VIII vollständige Transparenz über die aufzuwendenden Kosten hergestellt werden kann. Die Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung sind, neben anderen Bereichen, auch in den Hilfen zur Erziehung etabliertes Finanzierungsverfahren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie gestalteten sich seit 2010 die Kosten für die Hilfen zur Erziehung in Sachsen-Anhalt ? Hierzu bitte die jeweils niedrigsten, die jeweils höchsten und die durchschnittlichen Fallkosten je Hilfeart gemäß §§ 28 bis 35 SGB VIII geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Frage Nr. 2: Bitte für die unter Punkt 1 erfragten Fallkosten angeben, wie hoch die jeweiligen Personal - und Sachkostenbestandteile sind. Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . 2 Die Ausgaben/Auszahlungen für die Hilfen zur Erziehung in Sachsen-Anhalt betrugen lt. amtlicher Statistik des Statistischen Landesamtes im Jahr 2010 134.922.000 € und im Jahr 2011 144.313.000 €. Daten zu den Fallkosten liegen der Landesregierung nicht vor. Die Fallkosten je Hilfeart gemäß §§ 28 bis 35 SGB VIII werden in der amtlichen Statistik zur Kinder- und Jugendhilfe nicht erfasst. Frage Nr. 3: Falls dem Land eine Erhebung entsprechender Daten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nicht möglich sein sollte, bitte angeben, welche Gründe dagegen gesprochen haben und darstellen, welche Schritte unternommen werden müssten, um Kostentransparenz für das Land herzustellen. Antwort zu Frage Nr. 3: Um die gewünschten Daten zu erhalten, müsste die Landesregierung eine Sondererhebung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe veranlassen. Die Beteiligung wäre im Gegensatz zum Kinderförderungsgesetz freiwillig, da es sich bei dieser Aufgabe um eine im eigenen Wirkungskreis handelt und eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung nicht besteht. Für eine solche Sondererhebung der Daten steht weder den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe noch der Landesregierung das erforderliche Personal zur Verfügung.