Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1710 13.12.2012 (Ausgegeben am 14.12.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Kosten der Kampfmittelbeseitigung bei Weltkriegsmunition Kleine Anfrage - KA 6/7688 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern ist aktuelle Staatspraxis, dass der Bund lediglich bei reichseigener Munition bzw. eigenen Liegenschaften die Kosten der Kampfmittelbeseitigung übernimmt. Die Kostenlast für die Beseitigung alliierter Kampfmittel auf zivil genutzten Flächen trifft die Bundesländer. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen des Landes Sachsen-Anhalt von 2001 bis 2011 für die Beseitigung alliierter Kampfmittel auf zivil genutzten Flächen gewesen? Die jährlichen Aufwendungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt für die Beseitigung alliierter Kampfmittel (einschließlich Kampfmittel der Westgruppe der Truppen der Sowjetischen Streitkräfte) auf zivil genutzten Flächen sind im Detail in der beigefügten Anlage dargestellt. Im Haushaltsjahr 2001 fand noch keine Zuordnung der Liegenschaften (bundeseigene oder zivil genutzte Flächen), auf denen Kampfmittel gefunden wurden , zu den in der Kosten- und Leistungsrechnung (SAP) erfassten Eingängen statt. Die angegebenen Vernichtungsmengen beinhalten nicht die alliierten Kampfmittel von zivil genutzten Flächen, die aufgrund ihrer Transportunfähigkeit nicht zum Munitionslager- und Zerlegebetrieb Hottendorf befördert werden konnten, sondern am Fundort gesprengt wurden. Nach vorsichtiger Schätzung 2 wird von einer durchschnittlichen Menge von 500 kg pro Jahr ausgegangen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Bombenblindgänger. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen der Sicherheitsbehörden des Landes und der Bauverwaltung in der Erhebung nicht enthalten sind. 2. Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse bzw. Schätzungen zur Gesamtgröße zivil genutzter Landesfläche, bei der noch Kampfmittel im Boden vermutet werden? Aus der beim Kampfmittelbeseitigungsdienst geführten elektronischen Kampfmittelbelastungskarte (KBK) ergibt sich eine Gesamtlandesfläche von 2.041 km² (ohne Truppenübungsplätze der Bundeswehr), die als Kampfmittelverdachtfläche eingestuft ist. Von der v. g. Flächengröße wären noch zahlreiche Bundesliegenschaften wie z. B. Kasernen und andere Liegenschaften der Bundeswehr (ausgenommen Truppenübungsplätze), Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bundesforst abzuziehen. Da in der KBK jedoch keine Eigentumsverhältnisse an Grundstücken hinterlegt sind, lässt sich die Landesfläche im Sinne der Fragestellung nicht ermitteln und auch nicht seriös schätzen. Zudem ist bei den Kampfmittelverdachtsflächen eine Unterscheidung der vermutlichen Belastung nach ehemals reichseigener Munition und alliierten Kampfmitteln nicht möglich. Denn erfahrungsgemäß können in aller Regel auf einer belasteten Fläche Kampfmittel beider Herkunftsarten gefunden werden. 3. Verfügt die Landesregierung über Schätzungen zur Höhe der noch not- wendigen finanziellen Aufwendungen zur Kampfmittelbeseitigung auf der Fläche aus Frage 2? Aufgrund der Erkenntnisse aus über 60 Jahren Kampfmittelbeseitigung und der Einschätzung der aktuellen Belastungssituation in Sachsen-Anhalt wird davon ausgegangen, dass bei Fortführung der Kampfmittelbeseitigung im bisherigen Umfang die Beräumung der gesamten Landesfläche noch mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird. Aufgrund der in den Ausführungen zu Fragen 1 und 2 genannten Aspekte sowie wegen der nicht absehbaren technischen Entwicklungen im Bereich der Kampfmittelräumung mit ihren Auswirkungen auf die Kostenentwicklung, kann die Höhe der noch notwendigen finanziellen Aufwendungen zur Kampfmittelbeseitigung auf der Fläche aus Frage 2 nicht geschätzt werden. 3 Aufwendungen TPA / KBD Hh.- Jahr Ausgaben Personalkosten (€) Ausgaben Sachkosten (€) Summe Gesamtkosten * (€) Gesamtaufkommen Fundmunition* (t) anteilig alliierte Munition zivil genutzte Flächen (t) Aufwendungen alliierte Munition ** (€) 2001 1.915.213,98 1.258.974,81 3.174.188,79 4.210 k. A. k. A. 2002 2.188.085,88 724.867,08 2.912.952,96 3.950 30,04 78.911,78 2003 2.307.436,75 1.464.556,42 3.771.993,17 1.750 49,61 130.306,88 2004 2.485.311,63 981.291,46 3.466.603,09 1.376 8,00 21.001,99 2005 2.672.298,02 1.785.490,54 4.457.788,56 1.600 12,24 32.158,39 2006 2.334.584,08 1.704.899,80 4.039.483,88 2.260 6,45 16.943,44 2007 2.367.214,78 1.713.211,44 4.080.426,22 862 33,57 88.176,82 2008 2.341.115,62 2.172.651,77 4.513.767,39 135 11,47 30.127,80 2009 2.372.717,03 1.970.562,55 4.343.279,58 77 4,80 12.598,56 2010 2.149.627,94 2.733.337,51 4.882.965,45 630 8,11 21.301,45 2011 2.280.795,57 3.783.562,12 6.064.357,69 550 7,05 18.514,32 gesamt 25.414.401,28 20.293.405,50 45.707.806,78 17.400,00 171,32 450.041,42 * aus den Gesamtkosten wurde der durchschnittliche Preis je Tonne i. H. v. 2.626,89 € ermittelt (45.707.806 € / 17.400 t) Die Darstellung berücksichtigt, dass im Zeitraum 2001 bis 2006 verstärkt geborgen wurde und im Zeitraum 2007 bis 2011 verstärkt vernichtet wurde. ( Verwaltungsabkommen mit der WBV- Ost) ** mit dem durchschnittlichen Preis je Tonne wurden die anteiligen Aufwendungen für die alliierte Munition ermittelt (2.626,89 € x t)