Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1722 18.12.2012 (Ausgegeben am 19.12.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wagner (DIE LINKE) Zusammenarbeit von Behörden des Landes und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) Kleine Anfrage - KA 6/7697 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. In welcher Art und Weise arbeitet die GVU mit Ministerien, den Staatsan- waltschaften, dem LKA und der Landespolizei zusammen? Die GVU tritt bei der Polizei als Anzeigenerstatter bei festgestellten Verstößen gegen das Urheberrecht auf. Im Rahmen der Ermittlungen, werden die betreffenden Mitarbeiter der GVU ggf. zeugenschaftlich zu ihren Feststellungen vernommen . Im Bereich einer Polizeidirektion tritt die GVU als Anzeigenerstatter und Gutachter der Rechteinhaber in Erscheinung. Von Polizeidirektionen werden der GVU in Einzelfällen Datenträger, die im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellt werden, übersandt, um feststellen zu lassen, ob es sich um rechtmäßig hergestellte Datenträger oder Falsifikate handelt. Insoweit sind die Mitarbeiter der GVU Geschädigten vergleichbar , die etwa Diebesgut identifizieren müssen. In dieser Eigenschaft stehen sie den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften, LKA und den polizeilichen Dienststellen) regelmäßig auch als (ggf. sachverständige) Zeugen zur Verfügung. Zwischen dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und der GVU erfolgt derzeit keine Zusammenarbeit, da in dieser Polizeibehörde grundsätzlich keine Straftaten gegen das Urheberrecht bearbeitet werden. In den von den Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren beschränkt sich die Rolle der GVU in der Regel auf die des (sachverständigen) Zeugen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Ministerien als den Geschäftsberei- 2 chen der Ministerien für Inneres und Sport sowie Justiz und Gleichstellung findet nicht statt. 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Zusammenarbeit unter Beach- tung des Gebotes auf die staatliche Hoheit der Strafverfolgung? Es ist das Recht jedes Verletzten, durch präventive Maßnahmen und im Fall von Verstößen durch Strafanzeigen die eigenen Belange zu wahren und zu verfolgen . Die Unterstützung polizeilicher Ermittlungsarbeit durch die GVU erscheint durchaus sinnvoll. Legalitäts- und Offizialprinzip werden damit nicht aus der Hand gegeben. 3. Ist der Landesregierung eine Zusammenarbeit der GVU mit Behörden des Bundes in Sachsen-Anhalt bekannt? Falls ja, welche? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.