Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1735 03.01.2013 (Ausgegeben am 04.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anlassbezogene Sicherheitsüberprüfung Kleine Anfrage - KA 6/7669 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Sicherheitsüberprüfungen auf der Grundlage des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes (SÜG-LSA) werden für Personen durchgeführt, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben. Erst wenn regelmäßig nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung eine Ermächtigung durch den zuständigen Geheimschutzbeauftragten (GSB) erfolgt ist, darf die sicherheitsüberprüfte Person ihre Tätigkeit auf einer sicherheitsempfindlichen Stelle aufnehmen. Die Ermächtigung setzt voraus, dass mit Abschluss der Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitserheblichen Erkenntnisse vorliegen, die dem Einsatz der betroffenen Person entgegenstehen. Das SÜG-LSA definiert keine „anlassbezogenen Sicherheitsüberprüfungen“. Deshalb werden die Fragestellungen der Kleinen Anfrage dahin gehend beantwortet, ob nach Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung und der Aufnahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit durch die sicherheitsüberprüfte Person dem zuständigen Geheimschutzbeauftragten und/oder der mitwirkenden Behörde (Verfassungsschutzabteilung ) tatsächliche Anhaltspunkte bekannt geworden sind, die Zweifel an der Eignung der Person für die jeweilige sicherheitsempfindliche Tätigkeit begründen. 1. In wie vielen Fällen wurden Polizeibeamtinnen und -beamte sowie Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden des Landes Sachsen-Anhalt seit 1995 einer sog. anlassbezogenen Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes (SÜGLSA ) i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 VerfSchG-LSA unterzogen? Bitte nach Jahren und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln. 2 Die Anzahl der nach Jahren aufgeschlüsselten Fälle, bei denen nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfungen jeweils Anlass bestand, konkreten Hinweisen nachzugehen, ist der Anlage zu entnehmen. 2. Was waren die konkreten Gründe für solche Überprüfungen? Die Gründe der Überprüfungen sind gleichfalls in der anliegenden Tabelle konkretisiert . 3. In wie vielen Fällen war die Nähe zur Neonaziszene Anlass für die Sicher- heitsüberprüfung? Bitte nach Jahren und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln. Es sind keine Fälle bekannt. Da die Kleine Anfrage in ihrem Kern auf mögliche Kontakte von Landesbediensteten , insbesondere Polizeibeamtinnen und -beamten, zu Rechtsextremisten und/oder auf eine rechtsextremistische Einstellung dieser Landesbediensteten bezogen ist, wird die Beantwortung vorsorglich um den nachfolgenden Fall erweitert . Im Rahmen der im Jahr 2007 erfolgten Sicherheitsüberprüfung Ü 3 eines Polizeibeamten lag ein Hinweis aus dem Jahr 2005 auf mögliche Kontakte dieses Beamten zu Personen der rechtsextremistischen Szene vor. Die in Zusammenarbeit von Polizei und mitwirkender Behörde (Verfassungsschutzabteilung) veranlassten Ermittlungen führten zu keinen weiteren Erkenntnissen. Nachdem der betroffene Beamte eine dienstliche Erklärung abgegeben hatte, in der er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückwies und sich glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannte, wurde die Sicherheitsüberprüfung Ü 3 ohne sicherheitserhebliche Bedenken abgeschlossen. 4. Zu welchem Ergebnis haben die Sicherheitsüberprüfungen insbesondere in den Fällen nach der Ziffer 3 geführt? Soweit die Fragestellung insbesondere auf die Antwort zu Frage 3 aufbaut, entfällt die Beantwortung mangels Fällen. In den übrigen Fällen - alle ohne politisch-extremistischen Hintergrund - hat die jeweilige Prüfung in fünf dieser Fälle zu dem Ergebnis geführt, dass eine weitere Eignung der betroffenen Person für die sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht gegeben war. 5. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Ergebnisse zu Ziffer 4 veran- lasst? Es erfolgte die Umsetzung der betroffenen fünf Personen in eine andere Behörde auf jeweils eine Stelle ohne sicherheitsempfindliche Tätigkeit. 6. Falls es in unter Ziffer 3 geführten Fällen eine solche Aufforderung im Sinne der Ziffer 1 nicht gab, aus welchen Gründen? Entfällt. 3 Anlage zur Beantwortung der KA 6/7669 „Anlassbezogene Sicherheitsüberprüfungen“ Tätigwerden der Geheimschutzbeauftragten in Fällen von sicherheitserheblichen Hinweisen nach Abschluss einer Sicherheitsüberprüfungen ab 1995 Anzahl der Fälle mit besonderem Anlass Jahr gesamt darunter Anlass für die Überprüfung der weiteren Eignung für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit 1995 keiner 1996 1 1 Strafverfahren ohne politisch-extremistischen Hintergrund 1997 keiner 1998 keiner 1999 1 1 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einem Sach- verhalt ohne politisch-extremistischen Hintergrund 1 Strafverfahren ohne politisch-extremistischen Hintergrund 2000 2 1 Pfändungsbeschluss 2001 1 1 Pfändungsbeschluss 2002 1 1 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einem Sach- verhalt ohne politisch-extremistischen Hintergrund 1 Pfändungsbeschluss 2003 2 1 Zwangsvollstreckung 1 Pfändungsbeschluss 2004 2 1 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einem Sach- verhalt ohne politisch-extremistischen Hintergrund 2005 1 1 Pfändungsbeschluss 1 MfS-Hintergrund des Ehe-/Lebenspartners 1 Steuerstrafverfahren 2006 3 1 Verstoß gegen Bestimmungen der Verschlusssachenan- weisung 2007 1 1 Strafverfahren ohne politisch-extremistischen Hintergrund 2008 keine 2009 1 1 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einem Sach- verhalt ohne politisch-extremistischen Hintergrund 4 1 MfS-Hintergrund des Ehe-/Lebenspartners 1 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einem Sach- verhalt ohne politisch-extremistischen Hintergrund 2010 3 1 anonyme Anzeige im Zusammenhang mit einem Sachver- halt ohne politisch-extremistischen Hintergrund 1 Pfändungsbeschluss 2011 2 1 MfS-Hintergrund des Ehe-/Lebenspartners 2012 1 1 Islamkritische Äußerung ohne politisch-extremistischen Hintergrund