Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1737 04.01.2013 (Ausgegeben am 07.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Verena Wicke-Scheil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Palliativversorgung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7692 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie viele Menschen starben in Sachsen-Anhalt in der eigenen Wohnung, im Krankenhaus , in einem Hospiz bzw. einer Hospizstation oder einer anderen Einrichtung? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Todesfälle angeben für die Jahre 2007 bis 2012. Antwort zu Frage Nr. 1: Es liegen nur Daten über die Sterbefälle in den Krankenhäusern lt. Statistischem Landesamt vor: Beide Geschlechter Jahr Sterbefälle in % aller Sterbefälle Sterbefälle je 100.000 Einwohner 2007 15.012 51,1 618 2008 14.984 50,1 625 2009 15.225 50,0 643 2010 15.199 49,5 648 Der Hospiz- und Palliativverband teilte mit, dass die Sterbefälle in den Hospizen seit dem Jahr 2007 konstant bei ca. 400 liegen. Frage Nr. 2: Wie viele und wo in Sachsen-Anhalt gibt es Hospize zur Begleitung Sterbender? Bitte differenziert nach Landkreisen und Zielgruppe (z. B. Kinder/Erwachsene) angeben 2 sowie Nennung der Bettenzahl und Anzahl der dort tätigen Ärzte und Ärztinnen, Psychologen und Psychologinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Pflegepersonal und ehrenamtliche Kräfte. Antwort zu Frage Nr. 2: Im Land Sachsen-Anhalt gibt es fünf stationäre Hospize für Erwachsene. Das Hospiz in Dessau-Roßlau für Erwachsene wird von acht auf zwölf Betten erweitert und erhält zusätzlich zwei Betten als Kindereinheit. Das erste Kinderhospiz entsteht in der Landeshauptstadt Magdeburg und befindet sich gegenwärtig im Bau. Nr. Ort Landkreis Betten Erwachsene Kinder 1 LH Magdeburg 10 X 2 LH Magdeburg 8 X ab 03/13 3 Stadt Halle 8 X 4 Stadt Dessau-Roßlau 14 X Erweiterung X ab 06/13 2 Betten für Kinder 5 Stadt Quedlinburg Harz 10 X 6 Stadt Stendal Stendal 8 X Nach Mitteilung des Hospiz- und Palliativverbandes sind in den Hospizen kooperierend niedergelassene Palliativmediziner und -medizinerinnen tätig, jeweils zwischen zwei bis sechs Personen pro Hospiz. Die Hospize arbeiten jeweils mit 1,2 VK je Bett, sodass aktuell insgesamt etwa bis zu 14 Personen aktiv sind. Zu diesem Personenkreis gehören überwiegend Palliativ-Care-Pflegefachkräfte, Seelsorger/-innen und/oder Psychologinnen/Psychologen. Frage Nr. 3: Wie viele Patienten werden in Sachsen-Anhalt in Hospizen betreut? Bitte für die unter Frage 2 genannten Hospize einzeln darstellen und für die Jahre 2007 bis 2012. Antwort zu Frage Nr. 3: Die Anzahl der in Hospizen betreuten Patientinnen und Patienten seit dem Jahr 2007 stellt sich wie folgt dar: 2007: 309 Patienten; 2008: 393 Patienten; 2009: 388 Patienten; 2010: 440 Patienten; 2011: 393 Patienten; 2012: 454 Patienten (Stand: 30.11.2012). Pro Jahr können je Hospiz drei bis sechs Bewohner/ -innen wieder entlassen werden . Eine Einzeldarstellung ist nicht möglich, da keine entsprechenden Daten vorliegen . Frage Nr. 4: Welche Arbeit wird in den Hospizen haupt- und welche ehrenamtlich geleistet? Antwort zu Frage Nr. 4: Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen stehen für Hauswirtschaft und Ergotherapie zur Verfügung und erhalten Unterstützung durch Ehrenamtliche. 3 Pflegearbeiten und ärztliche Tätigkeiten erfolgen ebenso ehrenamtlich wie individuelle Begleitung von Gästen und Bewohnerinnen/ Bewohnern. Frage Nr. 5: Wo gibt es in Sachsen-Anhalt Hospizvereine und wie viele Patienten werden von ihnen jeweils betreut? Bitte nach Landkreisen differenziert darstellen. Antwort zu Frage Nr. 5: In den nachfolgend aufgeführten Orten gibt es ambulante Hospizdienste und Hospizvereine : Nr. Ort Landkreis 1 LH Magdeburg 2 Stadt Halle 3 Stadt Dessau-Roßlau 4 Stadt Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel 5 Stadt Bitterfeld-Wolfen Anhalt-Bitterfeld 6 Stadt Köthen Anhalt-Bitterfeld 7 Stadt Oschersleben Börde 8 Stadt Naumburg Burgenlandkreis 9 Gemeinde Wetterzeube Burgenlandkreis 10 Stadt Halberstadt Harz 11 Stadt Ballenstedt Harz 12 Stadt Wernigerode Harz 13 Stadt Möckern Jerichower Land 14 Stadt Sangerhausen Mansfeld-Südharz 15 Stadt Eisleben Mansfeld-Südharz 16 Stadt Ascherleben Salzlandkreis 17 Stadt Bernburg Salzlandkreis 18 Stadt Schönebeck Salzlandkreis 19 Stadt Stendal Stendal 20 Stadt Wittenberg Wittenberg Zahlen zu den betreuten Patientinnen und Patienten liegen nicht vor. Frage Nr. 6: In wie vielen Fällen erfolgt die Aufnahme in ein Hospiz aus der eigenen Wohnung, aus dem Krankenhaus, aus einer anderen Einrichtung? Bitte auch als Vom-HundertSatz zur Gesamtzahl der Aufnahmen angeben für die Jahre 2007 bis 2012. Antwort zu Frage Nr. 6: Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Frage Nr. 7: Ist die Anzahl an Hospizplätzen nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend ? Sind neue Einrichtung geplant bzw. im Bau? Antwort zu Frage Nr. 7: Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Anzahl der Hospizplätze gegenwärtig ausreichend. Es sind keine weiteren Hospizplätze geplant. 4 Frage Nr. 8: Wie viele Palliativmediziner arbeiten in der ambulanten Palliativversorgung in Sachsen -Anhalt? Antwort zu Frage Nr. 8: Mit Stand 01.11.2012 verfügten über die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin 72 ambulant und 83 stationär tätige Ärztinnen und Ärzte. Den Basiskurs Palliativmedizin haben 48 ambulant, 27 stationär und zwei in sonstigen Bereichen tätige Ärztinnen und Ärzte absolviert; er ist eine Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. Diese Basisqualifikation kann mit der Absolvierung von Fallseminaren dann vervollständigt und mit der Anerkennung der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin abgeschlossen werden. Weitergehende statistische Daten liegen nicht vor. Frage Nr. 9: Wie viele Personen werden in Sachsen-Anhalt ambulant palliativ versorgt? Bitte differenziert nach Landkreisen angeben für die Jahre 2007 bis 2012. Antwort zu Frage Nr. 9: Die Anzahl der Personen, die palliativ in Sachsen-Anhalt versorgt werden, ist nicht valide zu bestimmen. Grund hierfür ist, dass es im SGB V keine gesetzliche Grundlage gibt, die Daten statistisch zu erheben. Insbesondere bei der ambulanten Palliativversorgung fehlen Kennzahlen, die eine Aussage über die ambulante Palliativversorgung zulassen, da die ambulante Palliativversorgung Bestandteil der ärztlichen Komplexbehandlung ist. Frage Nr. 10: Ist die ambulante Palliativversorgung in Sachsen-Anhalt nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend? Wenn nein, auf welchem Wege will die Landesregierung den Bedarf an ambulanter Palliativversorgung in Zukunft absichern? Antwort zu Frage Nr. 10: Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Palliativversorgung sind im SGB V und SGB XI geregelt. Seit 2008 fördert die Landesregierung mit der Etablierung des Forums Hospiz- und Palliativversorgung den Austausch aller an der Palliativversorgung beteiligten Akteure erfolgreich. Bereits Anfang des Jahres 2009 hat die AOK Sachsen -Anhalt als erste Krankenkasse bundesweit Verträge zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) mit geeigneten Leistungserbringern geschlossen mit dem Anspruch, die Versorgung im Land Sachsen-Anhalt schnell und qualitativ hochwertig sicherzustellen. Aktuell wurden zwei weitere Verträge für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder geschlossen. Darüber hinaus wird im Jahr 2013 in Magdeburg ein Kinderhospiz eröffnet. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt haben ein Curriculum erstellt, um die palliativmedizinischen Kompetenzen im hausärztlichen Bereich zu erweitern. Insbesondere durch die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit der SAPV ist Sachsen-Anhalt bundesweit unter den Flächenländern Vorreiter. Frage Nr. 11: Wie zeitnah erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei Betreuung in einem Hospiz und bei ambulanter Versorgung? In wie vielen Fällen sofort nach Be- 5 ginn der Versorgung, zu Lebzeiten des Patienten, nach dem Ableben des Patienten? Bitte für die Jahre 2007 bis 2012 angeben. Antwort zu Frage Nr. 11: Ein Genehmigungsverfahren erfolgt lediglich bei stationären Hospizleistungen und im Rahmen der SAPV. Zu den Kostenübernahmeerklärungen gibt es keine statistischen Erhebungen. Frage Nr. 12: Wie viele Klagen auf Kostenübernahme wurden eingereicht? Wie vielen dieser Klagen wurden stattgegeben? Bitte angeben für die Jahre 2007 bis 2012. Antwort zu Frage Nr. 12: Statistische Erhebungen über Kostenübernahmeklagen gibt es nicht. Nach Aussagen der AOK Sachsen-Anhalt gab es in den Jahren 2007 bis 2012 keine Klagen auf Kostenübernahmen .