Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1738 04.01.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2012/2013 Kleine Anfrage - KA 6/7743 Vorbemerkung des Fragestellenden: Neben den Einnahmen aus Steuern und Abgaben erhalten die Kommunen zur Aufgabenerledigung finanzielle Zuweisungen. Der Landtag beschloss dazu am 13. Dezember 2012 das Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Kommune hat welche Zuweisung in welcher Höhe im Haushalts- jahr 2012 über das geltende Finanzausgleichsgesetz erhalten und wie hoch war für jede einzelne Kommune die Summe dieser Landeszuweisungen im Haushaltsjahr 2012? Die gewünschten Angaben sind aus den Anlagen 1 bis 3 ersichtlich. 2. Welche Kommune wird welche Zuweisung in welcher Höhe im Haushalts- jahr 2013 über das geltende Finanzausgleichsgesetz erhalten und wie hoch wird für jede einzelne Kommune die Summe dieser Landeszuweisungen im Haushaltsjahr 2013 sein? 2 Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 bitte tabellarisch, vollständig und nach Paragrafen gegliedert geben und jede kommunale Gruppe sowie jeden Landkreis, jede kreisfreie Stadt und jede kreisangehörige Kommune einzeln ausweisen. Die gewünschten Angaben sind aus den Anlagen 4 bis 6 ersichtlich. Hierzu ist anzumerken, dass es sich um vorläufige Berechnungen auf Basis der vorläufigen Jahresrechnungstatistik 2011 handelt. Erfahrungsgemäß ist nicht auszuschließen , dass einzelne Kommunen noch Änderungen zur Jahresrechnungstatistik melden. In deren Folge können die Berechnungsergebnisse der Festsetzung der Finanzausgleichsleistungen für das Jahr 2013 abweichen.