Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1740 11.01.2013 (Ausgegeben am 15.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Metalldiebstähle in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7689 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort (6/298) auf die Kleine Anfrage des Fragestellers (KA 6/7107) berichtet die Landesregierung für das Jahr 2010 und das 1. Halbjahr 2011 über einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen beim Diebstahl von Buntmetall und Schrott wie auch der registrierten Schadenssummen im Vergleich zu 2009. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage Nr. 1: Wie haben sich die Fallzahlen des Diebstahls von Buntmetall und Schrott in Sachsen -Anhalt in 2011 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2012 entwickelt? Bitte auch den Gesamtwert des registrierten Diebesgutes darstellen. Antwort zu Frage Nr. 1: Im 1. Halbjahr 2012 ist im Vergleich zum 1. Halbjahr 2011 ein signifikanter Rückgang der polizeilich registrierten Fälle des Diebstahls von Buntmetall zu verzeichnen. Im Einzelnen stellen sich die Fallzahlen des Diebstahls von Buntmetall und Schrott in 2011 und im 1. Halbjahr 2012 wie folgt dar: 2011 2012 1. Halbjahr 1.010 640 2. Halbjahr 954 Gesamt 1.964 2 Bei der registrierten Schadenssumme zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung ergibt sich ein ähnliches Bild: Im 1. Halbjahr 2012 ist ein deutlicher Rückgang der Schadenssumme in Zusammenhang mit Buntmetalldiebstählen gegenüber dem 1. Halbjahr 2011 festzustellen. Der Gesamtwert des registrierten Diebesgutes stellt sich (jeweils in Euro) in 2011 und im 1. Halbjahr 2012 im Einzelnen wie folgt dar: 2011 2012 1. Halbjahr 1,1 Mio. 0,6 Mio. 2. Halbjahr 1,0 Mio. Gesamt 2,1 Mio. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich jeweils um eine Eingangsstatistik, also den Sachstand zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung. Eine Ausgangsstatistik nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen kann nicht geführt werden, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik kein Straftatenschlüssel für das spezielle Delikt des Diebstahls von Buntmetall und Schrott enthalten ist. Frage Nr. 2: Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? Antwort zu Frage Nr. 2: Trotz der im Vergleich zu 2011 im 1. Halbjahr 2012 gesunkenen Zahlen sowohl bei den polizeilich registrierten Fällen als auch bei den registrierten Schäden lässt die Landesregierung in ihren Bemühungen bei der Bekämpfung des Diebstahls von Buntmetall nicht nach. Delikte des Buntmetalldiebstahls können ein erhebliches, über den Wert des Diebesguts hinausgehendes Schadenspotenzial beinhalten. Dies gilt insbesondere im Bereich der Infrastruktur. In der Vergangenheit kam es infolge von Buntmetalldiebstählen bereits zu Gefährdungen für die Bevölkerung infolge freiliegender und spannungsführender Teile in Einrichtungen der Energieversorgung und auf dem Gelände der Deutschen Bahn. Hinzu kommen wirtschaftliche Schäden, z. B. durch Produktions - und Zugausfälle, die oftmals den materiellen Wert des Diebesgutes bei Weitem übersteigen. Insgesamt ist zu beobachten, dass die Entwicklung der Fallzahlen des Diebstahls von Buntmetallen mit der Entwicklung der Rohstoffpreise für Industriemetalle korrespondiert . Dabei folgen die Fallzahlen mit leichter Verzögerung der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt. Im Zeitraum von 2008 bis 2011 kam es zu einem erheblichen Preisanstieg für Kupfer, der sich auch in den Fallzahlen von angezeigten Buntmetalldiebstählen abbildete. Seit dem Jahr 2011 ist ein leichter Preisverfall zu verzeichnen, der sich entsprechend in den sinkenden Fallzahlen niederschlägt. Frage Nr. 3: In der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage (KA 6/7107) wurde von der Landesregierung dargelegt, dass es zur Frage, ob die Einführung einer Buchführungspflicht für den gewerblichen An- und Verkauf von Altmetallen ein geeignetes Mittel zur Eindämmung des Diebstahls von Buntmetall und Schrott sowie zur Erhöhung des Ent- 3 deckungsrisikos für potentielle Täter ist, keine einheitliche Auffassung der Landesregierung gibt. Verfügt die Landesregierung zwischenzeitlich über eine solche einheitliche Auffassung ? Ist nunmehr beabsichtigt, von der von der Ermächtigung des § 38 Abs. 3 GewO in Bezug auf den gewerblichen An- und Verkauf von Altmetallen Gebrauch zu machen? Wenn ja, bis wann? Antwort zu Frage Nr. 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die mögliche Einführung von Buchführungs - und Aufzeichnungspflichten für den gewerblichen An- und Verkauf von Altmetallen und die damit verbundene Belastung für die Wirtschaftsteilnehmer in einem angemessenen Verhältnis zu den kriminalpräventiven Erfolgsaussichten stehen muss. Die Einführung einer Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht für Altmetallhändler wird gegenwärtig geprüft.