Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1744 16.01.2013 (Ausgegeben am 16.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Straße „Am Löbicken Anger“ in Weißenfels Kleine Anfrage - KA 6/7737 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Stadt Weißenfels plant den Bau von Rampen in der Weißenfelser Neustadt an der Burgwerbener Straße, nahe dem Schlachthof der Firma TönniesFleisch, die eine Auffahrt in nördliche Richtung zur Bundesstraße 91 bilden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die Stadt Weißenfels in diesem Planfeststellungsverfahren Antragsteller, Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde zugleich ist? Sind Interessenkonflikte zu erwarten? Bitte begründen. Bei der betreffenden Strecke handelt es sich um eine Gemeindestraße. Somit obliegen der Stadt Weißenfels nach den gesetzlichen Bestimmungen neben der Funktion als Vorhabenträger auch die der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde . 2. Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um den Anschluss an eine Bundesstraße, für die das Land zuständig ist. Wie bewertet die Landesregierung aus der Perspektive als oberste Kommunalaufsicht die Entscheidung der Stadt Weißenfels, sich mit dem von ihr gewählten Planfeststellungsverfahren trotz sehr angespannter Haushaltslage zur alleinigen Kostenträgerin dieser Baumaßnahme zu machen? 2 Bei dem Bau einer Gemeindestraße handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und somit um einen Teil der kommunalen Selbstverwaltung . Der Prüfungsumfang der Kommunalaufsicht ist deshalb darauf begrenzt, ob das Verhalten einer Gemeinde im konkreten Einzelfall rechtmäßig war. Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte sind nicht zu berücksichtigen. Das Planfeststellungsverfahren für die genannte Maßnahme ist nach Auskunft der Stadt Weißenfels noch nicht abgeschlossen. Eine Umsetzung der Maßnahme werde frühestens im Jahr 2015 erfolgen, soweit die Gesamtfinanzierung der Maßnahme einschließlich der Folgekosten unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt gesichert werden kann. Ob sich die Stadt Weißenfels die Maßnahme wird leisten können, kann die Landesregierung zum heutigen Zeitpunkt nicht einschätzen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung aus heutiger Sicht und vor dem Hintergrund anhaltender Beschwerden von Anwohnern das für den Bau der B 91 neu Ortsumgehung zur Anwendung gekommene Lärmschutzkonzept ? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass durch die Nutzung der Rampe mit einer Zunahme des Verkehrslärms zu rechnen ist? Das Lärmschutzkonzept entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen der Planung für die Ortsumgehung Weißenfels im Zuge der B 91 wurden die gemäß den gesetzlichen Vorgaben geforderten schalltechnischen Berechnungen durchgeführt und ein Lärmschutzkonzept erstellt. Dieses war Teil des planfestgestellten Vorhabens und wurde umgesetzt. Die im Jahr 2010 im Zusammenhang mit der bundesweiten Straßenverkehrszählung ermittelten Verkehrsbelegungen auf der Ortsumgehung liegen unter den im Jahr 1992 für die schalltechnischen Berechnungen prognostizierten Werten und bestätigen die damaligen Prognoseannahmen für die Verkehrsentwicklung . Im Rahmen der Planung und Baurechtschaffung für die hier benannte kommunale Straße ist von der Stadt Weißenfels die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz nachzuweisen und im noch laufenden Baurechtsverfahren planfestzustellen. 4. Laut aktuellen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Weißenfels ist in den kommenden Jahren (bis 2025) ein Rückgang der Einwohner um 23 % zu erwarten (Basis: 2008). Wie lässt sich nach Ansicht der Landesregierung eine solche Entwicklung mit den hier geplanten Investitionen in Infrastruktur in Einklang bringen, insbesondere vor dem Hintergrund eines im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels vorgesehenen Vorbehaltsgebiets für Straßenbaumaßnahmen zur Verlängerung der B 176 nach Osten? Grundsätzlich ist anzumerken, dass auch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur geeignet sind, negativen Bevölkerungsentwicklungen entgegenzuwirken . 3 Die benannte Vorbehaltsfläche im Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels stellt eine planerische Vorsorge der Kommune für eine mögliche Entlastung des Ortsteils Burgwerben von Verkehrsimmissionen dar. Sie ist keine Planung des Landes zur Verlängerung der B 176 nach Osten. 5. Welche Unternehmen haben Bedarf für die Anbindung an die B 91 neu durch eine Rampe angemeldet und wie begründet? Welche Unternehmen befinden sich im Umkreis, die von der Anbindung profitieren könnten? Im Nordraum der Stadt Weißenfels befinden sich zwei für die Stadt und das Umland wichtige Gewerbestandorte „Am Schlachthof“ und Burgwerbener Straße (im Ortsteil Burgwerben). Die Unternehmen Liecken Brot- und Backwaren GmbH Weißenfels und die Tönnies Fleischwerke Weißenfels GmbH haben Bedarf für die Anbindung wegen der bestehenden umwegigen Verkehrsführung zur Verbesserung der Erreichbarkeit benannt. Die An- und Abtransporte der transportintensiven Produktion werden ausschließlich über den Straßengüterverkehr realisiert. Folgende weitere im Umkreis liegende Unternehmen, die von der Anbindung profitieren könnten, sind zu nennen: - Teppichfreund - Pelipal Bad Collection GmbH - Liesen-Bitumen - Hildebrandt Technische Gase.