Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1745 16.01.2013 (Ausgegeben am 17.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fahrplanauskünfte in Echtzeit Kleine Anfrage - KA 6/7721 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach einem am 22. November 2012 veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-136/11) sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen verpflichtet, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Fahrgästen Echtzeitinformationen (Pünktlichkeitsanzeigen , Verspätungsmeldungen und Gleiswechsel in Bahnhöfen) über wichtige Anschlussverbindungen zu geben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die NASA GmbH, die vom Land mit der Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den SPNV betraut ist, bezieht die Echtzeitdaten als Betreiber der landesweiten INSAFahrplanauskunft von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Sie sieht davon ab, die Echtzeitdaten direkt von der DB Netz AG zu beschaffen. Denn die DB Netz AG verfügt nur für Strecken über kontinuierliche Echtzeitdaten, die mit elektronischer Stellwerktechnik (ESTW-Technik) ausgestattet sind. Da nicht alle Bahnstrecken über diese Voraussetzungen verfügen, ist die Echtzeit-Datenbank der DB Netz AG bezogen auf Sachsen-Anhalt vorwiegend auf den Strecken des Nebennetzes lückenhaft bzw. es müssen hinsichtlich der Aktualität Abstriche gemacht werden. Hinzu kommt, dass die bei der DB Netz AG vorliegenden Daten in den Betriebszentralen der EVU durch weitere Informationen ergänzt werden, die vor allem die Auswirkungen von Verspätungen für den weiteren Zuglauf („Prognosewerte“) zum Inhalt haben. 2 Vertragliche Grundlage für die Echtzeitdaten-Lieferung an die NASA GmbH sind die zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den EVU abgeschlossenen Verkehrsverträge und zusätzliche Vereinbarungen mit der DB Regio AG, mit der Konsens besteht , dass die Datenbereitstellung auf Gegenseitigkeit beruht und nicht gesondert vergütet wird. 1. Wem stellt die DB Netz AG Echtzeitinformationen über Züge von Eisen- bahnverkehrsunternehmen im Mehrheits- oder Alleineigentum der Deutschen Bahn AG in Sachsen-Anhalt zur Verfügung? Bitte unterscheiden nach DB-Fahrplanauskunft, dem Land Sachsen-Anhalt als Aufgabenträger , der INSA-Fahrplanauskunft, Nicht-DB-Verkehrsunternehmen (z. B. für Zugdurchsagen) und weiteren Fahrplanauskunftsdiensten. Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen sei zunächst ergänzt, dass sich die Informationsstränge sowie die Art und der Umfang der innerhalb der Stränge weitergeleiteten Informationen der einzelnen Bereiche innerhalb des DB Konzerns untereinander der Kenntnisnahme der Landesregierung entziehen. Die DB Netz AG stellt dem jeweiligen EVU im Mehrheits- oder Alleineigentum der Deutschen Bahn AG deren aktuelle Betriebsinformationen direkt zur Verfügung. Die DB Regio AG speist damit - ergänzt um zusätzliche Informationen aus den Transportleitungen - ihr Reisenden-Informations-System „RIS“, welches wiederum eine Grundlage für Fahrgastinformationen der DB Station&Service AG auf den Bahnsteigen und für Fahrplanauskünfte zu Zügen der DB AG im INSA-System ist. 2. Wem stellt die DB Netz AG Echtzeitinformationen über Züge von Eisen- bahnverkehrsunternehmen außerhalb des Konzerns der Deutschen Bahn AG in Sachsen-Anhalt zur Verfügung? Bitte unterscheiden nach DB-Fahrplanauskunft , dem Land Sachsen-Anhalt als Aufgabenträger, der INSAFahrplanauskunft , Nicht-DB-Verkehrsunternehmen (z. B. für Zugdurchsagen ) und weiteren Fahrplanauskunftsdiensten. Die DB Netz AG stellt auch für Züge außerhalb des Konzerns der Deutschen Bahn AG Echtzeitinformationen zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der DB Netz AG nutzt die Landesregierung bisher, um die ständige Bereitstellung oben genannter Daten an die in den Fragen 1 und 2 genannten Stellen sicher zu stellen? Die Bereitstellung von Echtzeitdaten der DB AG an Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgt auf Grundlage der so genannten „Trassenverträge“ zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und der DB Netz AG. Die Landesregierung hat auf diese Verträge keinen Einfluss. Grundlage für die Datenlieferungen der EVU an das Land (INSA) sind die jeweiligen Verkehrsverträge. 3 4. Welche gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der DB Netz AG plant die Landesregierung künftig zu nutzen, um die Bereitstellung oben genannter Daten sicher zu stellen? Siehe Vorbemerkungen. 5. Werden die oben genannten Daten dem Land Sachsen-Anhalt als Aufga- benträger und bzw. oder der INSA-Fahrplanauskunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt? Falls hierfür ein Entgelt gezahlt wird, auf welcher rechtlichen Grundlage wird dies gezahlt und nach welcher Grundlage wird dessen Höhe bemessen? Die Datenbereitstellung der EVU an das Land bzw. das INSA-Fahrplanauskunftssystem wird nicht gesondert berechnet. Wie die DB Netz AG den mit der Datenlieferung an die EVU verbundenen Aufwand deckt, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.