Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1754 21.01.2013 (Ausgegeben am 22.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern an Regelschulen Kleine Anfrage - KA 6/7728 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer wurden zum Einsatz an Regelschulen abgeordnet? Wie lange war der Zeitraum der Abordnung? Bitte für die Schuljahre 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 getrennt auflisten. Bei wie vielen der abgeordneten Lehrkräfte wurde nach Ablauf der Abordnungszeit eine dauerhafte Versetzung vollzogen? Die Antwort ist in der Anlage in Tabelle 1 enthalten. Frage 2: In welchen Klassenstufen wurden die Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer in den Regelschulen eingesetzt? Bitte für die Schuljahre 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 nach Klassenstufen getrennt auflisten. Die Förderschullehrkräfte werden in der Schuleingangsphase der Grundschule im Rahmen der präventiven sonderpädagogischen Förderung eingesetzt. Weiterhin sind sie in den Klassen tätig, in denen Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf lernen. Präzisere Angaben sind auf der Grundlage der derzeit erhobenen Daten nicht möglich. Frage 3: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer aus den Förderschulen und mit welchen Förderschwerpunkten werden in den Grundschulen, Sekundarschulen und Gym- 2 nasien eingesetzt? Nach welchen Kriterien entscheidet die Landesregierung, welche Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer an welchen Regelschulen zum Einsatz kommen? Die Mehrzahl der an die allgemeinbildenden Schulen abgeordneten Lehrkräfte aus Förderschulen kommt aus der Förderschule Lernen, eine größere Zahl kommt aus der Förderschule für geistige Entwicklung und aus der Schule mit Ausgleichsklassen. Für das Schuljahr 2012/2013 ergibt sich folgendes Bild: a) Von den 566 an Grundschulen abgeordneten Lehrkräften aus Förderschulen kommen 413 (73 %) aus einer Förderschule Lernen, 96 (17 %) aus einer Förderschule für geistige Entwicklung und 23 (4 %) aus einer Schule mit Ausgleichsklassen . b) Von den 174 an Sekundarschulen abgeordneten Lehrkräften aus Förderschu- len kommen 138 (79 %) aus einer Förderschule Lernen, 17 (10 %) aus einer Förderschule für geistige Entwicklung und 12 (7 %) aus einer Schule mit Ausgleichsklassen . c) Von den 45 an Gymnasien abgeordneten Lehrkräften aus Förderschulen kommen 15 (33 %) aus einer Förderschule Lernen, 13 (29 %) aus einer Förderschule Hören und 9 (20 %) aus einer Förderschule für geistige Entwicklung . In den vorherigen Schuljahren war die Verteilung mit der des Schuljahres 2012/2013 vergleichbar. Im gemeinsamen Unterricht und im Rahmen der präventiven sonderpädagogischen Grundversorgung in der Schuleingangsphase sollen in der Regel Förderschullehrkräfte mit einer sonderpädagogischen Ausbildung eingesetzt werden. Welche Fachrichtung (en) diese Förderschullehrkräfte studiert haben, ist dabei nicht festgelegt. Lehrkräfte mit Lehramt an Förderschulen haben in der Regel zwei Fachrichtungen studiert, Lehrkräfte ohne Lehramt in der Regel eine Fachrichtung. Da im gemeinsamen Unterricht alle Förderschwerpunkte vertreten sind, gibt es keine Festlegung auf ausgewählte Fachrichtungen. Den größten Umfang bildet zahlenmäßig der Förderschwerpunkt Lernen. In dieser Fachrichtung haben die meisten Förderschullehrkräfte eine Ausbildung. Stark vertreten ist der Förderschwerpunkt Sprache. Die sprachliche Förderung ist bei der Ausbildung in den Fachrichtungen Sprachheilpädagogik, Hörgeschädigtenpädagogik , Körperbehindertenpädagogik und Geistigbehindertenpädagogik ein wesentlicher Ausbildungsbestandteil. Frage 4: Was beinhaltet der Abordnungsauftrag konkret? Können die Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer neben der Erteilung des regulären Unterrichts auch aufgrund ihres Förderschwerpunktes tätig werden? Anlass für die Abordnung ist in der Regel, dass in einer allgemeinbildenden Schule Schülerinnen und Schüler mit festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden oder dass die Förderschullehrkraft im Rahmen der präventiven sonderpädagogischen Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule eingesetzt werden soll. 3 Im Rahmen der Abordnung ist die Beratung der betreffenden Lehrkräfte, die individuelle Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, aber auch die unmittelbare Unterrichtstätigkeit in Stundensequenzen oder im Rahmen einer Kleingruppe möglich. Die konkreten Aufgaben werden zwischen der abgeordneten Lehrkraft und den betreffenden Lehrkräften der aufnehmenden Schulen abgestimmt. Es gibt dafür keine allgemeingültigen Vorgaben, weil u. a. der Förderbedarf der jeweiligen Schüler, aber auch die unterschiedlichen Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht auf Seiten der Lehrkräfte von Fall zu Fall unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Frage 5: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer ohne eine Hochschulausbildung in Sonderbzw . Förderpädagogik wurden zum Einsatz an Förderschulen abgeordnet? Wie lange war der Zeitraum der Abordnung? Bitte für die Schuljahre 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 und für die Förderschwerpunkte getrennt auflisten. Bei wie vielen der abgeordneten Lehrkräfte wurde nach Ablauf der Abordnungszeit eine dauerhafte Versetzung vollzogen? Die Antwort ist in der Anlage in Tabelle 2 enthalten. Frage 6: Wie und in welchem Umfang erfolgt die fachliche und methodisch-didaktische Vorbereitung der Lehrerinnen und Lehrer ohne eine Hochschulausbildung in Sonder- bzw. Förderpädagogik auf den Einsatz in den Förderschulen? In Sachsen Anhalt gibt es für die Themen „Gemeinsamer Unterricht“ und „Inklusion“ sowohl Fortbildungs- als auch Weiterbildungsangebote. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) qualifiziert seit 2009 verstärkt Lehrkräfte fachlich und didaktisch-methodisch hinsichtlich spezifischer Förderschwerpunkte als auch der Umsetzung und Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts an Grundschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen. Zu solchen Maßnahmen gehörten beispielsweise im Schuljahr 2008/2009 gezielte Fortbildungskurse zum Erstellen von Förderplänen bei sonderpädagogischem Förderbedarf (Qualitätskriterien, Anlage und Umsetzung) für Lehrkräfte aller Schulformen. Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden regelmäßig Fortbildungskurse für Grund- und Förderschullehrkräfte (jeweils mit 75 Lehrkräften) und seit 2011/2012 für Sekundarund Förderschullehrkräfte (jeweils mit ca. 110 Lehrkräften) durchgeführt. Diese durch ESF-Mittel finanzierten Fortbildungskurse zielen auf eine größere und schulformübergreifende Verwendungsbreite der teilnehmenden Lehrkräfte. Weiterhin seien exemplarisch der Fortbildungskurs von Grund- und Förderschullehrkräften für integrative Lehr- und Lernprozesse zum Verhindern von Schulversagen, der Kurs zu bindungsgeleiteten Interventionen für traumatisierte Kinder, der Fortbildungskurs für Lehrkräfte zur unterstützenden Tätigkeit in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung oder die regelmäßig stattfindenden Integrationslehrertage am Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte benannt. Insgesamt wurden bzw. werden bisher einschließlich der laufenden Fortbildungskurse etwa 700 Lehrkräfte qualifiziert. In Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden seit 2008 die in der nachfolgenden Tabelle zusammengefassten Weiterbildungsstudiengänge 4 in sonderpädagogischen Fachrichtungen angeboten. Die Weiterbildungsstudiengänge schließen mit einer universitären Prüfung ab, die in Sachsen-Anhalt einer Erweiterungsprüfung gleichgestellt wurde. Dies entspricht einer Prüfung analog der Ersten Staatsexamensprüfung in einer Fachrichtung (außer Integrationspädagogik als Ergänzungsstudiengang ). Zu den Weiterbildungsstudiengängen zugelassen wurden Lehrkräfte mit Befähigung für ein Lehramt oder einer Ausbildung mit einer vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Prüfung. berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge Zeitraum Anzahl der Lehrkräfte Sprachbehindertenpädagogik 01.09.2008 bis 31.08.2010 5 Geistigbehindertenpädagogik 8 Hörgeschädigtenpädagogik 12 Körperbehindertenpädagogik 8 Sprachbehindertenpädagogik 8 Verhaltensgestörtenpädagogik 2 Lernbehindertenpädagogik 01.08.2008 bis 31.07.2010 (Prüfungssemester bis 20.12.2010) 2 Blinden- und Sehbehindertenpädagogik 01.08.2009 bis 31.07.2011 (Prüfungssemester bis 20.12.2011) 2 Lernbehindertenpädagogik 01.08.2010 bis 31.07.2012 (Prüfungssemester bis 20.12.2012) 3 Integrationspädagogik 01.10.2011 bis 31.03.2013 30 Sprachbehindertenpädagogik 3 Lernbehindertenpädagogik 01.08.2012 bis 31.07.2014 Prüfungssemester bis 20.12.2014 5 Summe 88 Seit dem Schuljahr 2008/2009 bietet das LISA für Lehrkräfte aus allgemeinbildenden Schulen, die an Förderschulen oder im gemeinsamen Unterricht eingesetzt werden, Weiterbildungskurse zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis in sonderpädagogischen Fachrichtungen bzw. unterrichtsfachbezogen (Förderschule) an. Insgesamt wurden bzw. werden in den schulformübergreifend Weiterbildungskursen über 180 Lehrkräfte qualifiziert. Schuljahr 2008/2009 a) Weiterbildungskurs für Sekundarschullehrkräfte zum Einsatz in der Förderschule (76 Teilnehmende/ Qualifikationen für Lernbehindertenpädagogik; 35 dieser Lehrkräfte absolvierten darüber hinaus eine Unterrichtsfachqualifikation - elf in Englisch , 15 in Ethik und neun in Hauswirtschaft an Förderschulen) b) Weiterbildungskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis für Englisch an För- derschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (18 Teilnehmende/ Qualifikationen ) 5 Schuljahr 2009/2010 Weiterbildungskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis für Englisch an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (16 Teilnehmende/ Qualifikationen ) Schuljahr 2011/2012 Weiterbildungskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis für die rehabilitationspädagogische Fachrichtung „Verhaltensgestörtenpädagogik“ (18 Teilnehmende / Qualifikationen) Schuljahr 2012/2013 a) Weiterbildungskurs Englisch an Grund- und Förderschulen mit dem Förder- schwerpunkt Lernen (15 Teilnehmende/ Qualifikationen) b) Weiterbildungskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis für den Förder- schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (23 Teilnehmende) c) Weiterbildung von Lehrkräften für den Förderschwerpunkt der körperlich-moto- rischen Entwicklung (14 Teilnehmende) Für die Erlangung einer Unterrichtserlaubnis im Rahmen eines Weiterbildungskurses ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Lehrkräfte über eine Hochschulausbildung verfügen. Zugangsvoraussetzung ist die Tätigkeit als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule des Landes (dienstrechtlich oder arbeitsvertraglich festgelegt). Frage 7: Welche finanziellen Mehrbelastungen ergeben sich für das Land durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern in Regelschulen? Bitte die Mehrbelastungen für die Schuljahre 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 getrennt auflisten. Die an Grundschulen abgeordneten Förderschullehrkräfte erhalten weiterhin Entgelt bzw. Besoldung aus der ihnen bisher gezahlten Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe. Demzufolge sind keine finanziellen Mehrbelastungen in den Personalkosten entstanden . 6 Anlage zu KA - 6 - 7728 Tabelle 1 (zu Frage 1) An allgemeinbildende Schulen abgeordnete bzw. versetzte Förderschullehrkräfte Abordnung an die Schulform Grundschule Sekundarschule Gymnasium Gesamtschule Summe AO 2008/09 50 1 51 dav. Vers. 2009/10 2 2 AO 2009/10 56 1 1 58 dav. Vers. 2010/11 0 AO 2010/11 550 162 35 8 755 dav. Vers. 2011/12 3 3 AO 2011/12 541 173 44 14 772 dav. Vers. 2012/13 3 3 AO 2012/13 566 174 45 7 792 Anmerkungen zur Tabelle 1: 1. Bis einschließlich Schuljahr 2009/2010 wurde der Bedarf für den gemeinsamen Unterricht bei der jährlichen Erhebung zur Unterrichtsversorgung der Förderschule zugeordnet, erst ab Schuljahr 2010/2011 den Schulen, an denen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet wurden. 2. Die hier gezählten Versetzungen beziehen sich tatsächlich nur auf die Lehrkräfte , die im vorhergehenden Schuljahr an allgemeinbildende Schulen abgeordnet waren. 3. Eine Abordnung in die präventive sonderpädagogische Förderung oder in den gemeinsamen Unterricht wird jeweils für ein Jahr verfügt. 7 Tabelle 2 (zu Frage 5) An Förderschulen abgeordnete Lehrkräfte ohne Hochschulausbildung in Sonder - bzw. Förderpädagogik Abordnung an die Förderschulform LB SmA Sprache Hören GB Kö Sehen Summe AO 2008/09 228 25 10 8 37 5 2 315 Vers. 2009/10 3 4 3 3 13 AO 2009/10 196 15 9 8 34 9 8 279 Vers. 2010/11 0 AO 2010/11 234 20 9 6 26 10 7 312 Vers. 2011/12 1 1 1 2 5 AO 2011/12 202 13 11 5 33 11 6 281 Vers. 2012/13 1 3 1 5 AO 2012/13 205 11 7 2 30 14 7 276 Anmerkungen zu Tabelle 2: 1. Die hier gezählten Versetzungen beziehen sich tatsächlich nur auf die Lehrkräfte , die im vorhergehenden Schuljahr an allgemeinbildende Schulen abgeordnet waren. 2. In der Förderschulform „Sehen“ sind auch die Abordnungen an das LBZ Tangerhütte erfasst, an dem Schülerinnen und Schüler mit mehreren Förderschwerpunkten beschult werden.