Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1757 23.01.2013 (Ausgegeben am 23.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Bernhard Daldrup (CDU) Auswirkungen der Umsetzung der FFH-Richtlinie – Ausweisen der Natura 2000- Flächen – auf den Landeshaushalt bzw. das Grundvermögen des Landes Kleine Anfrage - KA 6/7720 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie verbundene Ausweisung bzw. Unterschutzstellung von Natura 2000-Flächen sind mit Einschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung verbunden. Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über landeseigene Waldflächen, die durch forstliche Bewirtschaftung Einnahmen generieren, die dem Landeshaushalt zufließen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie und wo werden in der Bilanz des Landesforstbetriebes die finanziel- len Auswirkungen der Nutzungseinschränkungen, die durch die Ausweisung von Natura 2000-Flächen entstehen, festgehalten? Es erfolgt keine finanzielle Bewertung von Nutzungseinschränkungen - bedingt durch NATURA 2000 - in der Bilanz des Landesforstbetriebes (LFB). Erst wenn Flächen komplett aus der Nutzung genommen werden (Totalreservate, Naturwaldzellen , Kerngebiete in Naturschutzgebieten oder in Biosphärenreservaten) wird dies durch die jährlich durchzuführende Bewertung der Flächen im Jahr der Ausweisung bilanzwirksam. 2. Wie hoch waren die Abführungen des Landesforstbetriebes an den Lan- deshaushalt jährlich in den letzten 10 Jahren und wie hat sich gleichzeitig die landeseigene Waldfläche (jährlich in den letzten 10 Jahren, in ha) entwickelt ? 2 Der LFB hat in seiner jetzigen Organisationsform als Betrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung am 01.01.2006 seinen Wirtschaftsbetrieb aufgenommen. 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahresüberschuss (in Mio. €) 2,13 4,94 2,47 0,00 5,15 6,62 6,00* Bilanzgewinn (in Mio. €) 2,13 4,94 2,47 0,00 3,97 5,38 5,00* Abführung an Landeshaushalt (in Mio. €) 0 1,65 3,94 4,07 1,19 5,52 4,89 Landeswaldflächen in Tha 137,3 137,0 137,8 137,7 136,9 137,0 137,0 * voraussichtliches Ist 3. Wie hoch sind demnach die durch die Bewirtschaftungseinschränkungen entstehenden Einnahmeverluste für den Landesforstbetrieb, die sich durch die Nutzungseinschränkungen auf Natura 2000-Waldflächen ergeben , insgesamt und pro Hektar Landesfläche Wald? Wie hoch sind entsprechend die Mindererträge in Festmetern pro Jahr auf landeseigenen Waldflächen? Inwieweit sich durch die FFH-Ausweisung die Holzeinschläge verringern, hängt von dem spezifischen Gebiet und den zu erwartenden Auflagen ab. Mindereinschlag entsteht in der Regel, wenn Altholzbestände nicht planmäßig genutzt werden können, weil ein Mindestanteil an Altholz vorzuhalten ist bzw. wenn Flächen aus der Bewirtschaftung herausfallen. Allerdings lassen sich entsprechende gravierende Auswirkungen aus der in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Bilanz unter den Bedingungen der bisherigen Umsetzung der Natura 2000-Belange und der Ausweisung von Kernzonen für das Biosphärenreservat im Südharz nicht absehen. Beispielhaft wurde im Revier Huy der sich aus Natura 2000 ergebende Mindereinschlag mit einem Festmeter je Jahr und ha ermittelt. Eine Übertragung auf andere Gebiete ist, wie dargestellt, problematisch. Im Huy hat sich der Hiebsatz um etwa 0,7 Festmeter je Jahr und ha verringert. Könnte man das auf die gesamte Landeswaldfläche beziehen, würde sich ein Mindereinschlag von etwa 0,22 Festmeter je Jahr und ha ergeben. Dies entspräche einer Absenkung des Hiebsatzes um etwa 5 %. 4. Mit welchen Beträgen rechnet die Landesregierung, die der Landesforst- betrieb bei nachhaltiger Bewirtschaftung an den Landeshaushalt abführen kann in den nächsten fünf Jahren pro Jahr? Der zu erwirtschaftende Jahresüberschuss hängt von der allgemeinen Konjunkturentwicklung und speziell der Lage am Holzmarkt ab. Bei Erhaltung der Waldwirtschaftsfläche und Sicherung personeller Nachhaltigkeit kann der LFB regelmäßig Gewinn erzielen. Die Abführungsbeträge an den Landeshaushalt können in den folgenden Jahren zwischen 3 und 6 Mio. € liegen . Laut Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 sind es 5,01 Mio. €.