Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1769 31.01.2013 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 31.01.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verbindungen der Dessauer Fördermittelaffäre zur Ministerialverwaltung Kleine Anfrage - KA 6/7725 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Staatsminister Robra wurde dem Beschäftigten des Ministeriums für Arbeit und Soziales Michael S., der angeblich die Wohnung seiner Mutter von einer Qualifizierungsgesellschaft unentgeltlich hat streichen lassen, ein anderer Tätigkeitsbereich zugewiesen (Plenarprotokoll v. 13. Juli 2012, S. 2211). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wann haben Vorgesetzte des Mitarbeiters wodurch zum ersten Mal von Vorwürfen gegen den Beschäftigten Kenntnis erhalten? Um welche Personen handelt es sich bei den Vorgesetzten? Die Vorwürfe gegen den Beschäftigten sind durch die Veröffentlichung eines Artikels in der Mitteldeutschen Zeitung vom 25. Februar 2011 bekannt geworden. Die jeweiligen Vorgesetzten sind dem Organigramm des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu entnehmen, welches in der zum oben genannten Zeitpunkt geltenden Fassung als Anlage beigefügt ist. Der Mitarbeiter war im Referat 53 beschäftigt. 2. Wann wurden Vorwürfe gegen den Beschäftigten zum ersten Mal akten- kundig? Die Vorwürfe wurden erstmals am 1. März 2011 aktenkundig. Am 9. März 2011 fragte das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit bei der Staatsanwaltschaft an, ob gegen den Bediensteten strafrechtlich ermittelt wird. Diese teilte am 2 15. März 2011 mit, dass sie eine Mitteilungspflicht nach Nr. 15 oder 16 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra vom 19. Mai 2008) gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit derzeit nicht zu erkennen vermag. 3. Welche konkreten dienstrechtlichen Konsequenzen wurden von der Lan- desregierung gegen den betreffenden Beschäftigten gezogen? Der in Rede stehende Mitarbeiter ist Tarifbeschäftigter. Insoweit kommen keine dienstrechtlichen (d. h. Disziplinarverfahren), sondern arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Von arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Beschäftigten wurde bisher abgesehen. Die personalführenden Stellen der jeweils zuständigen Ministerien erhielten bis zum Datum der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage keine Mitteilung nach MiStra, die arbeitsrechtliche Konsequenzen erforderlich gemacht hätten . Jedoch wurde im Anschluss an die Berichterstattung in der Magdeburger Volksstimme vom 23. Juni 2012 der Beschäftigte mit Wirkung vom 27. Juni 2012 von seinen bisherigen Aufgaben im Referat “Arbeitsmarkt - Berufliche Aus- und Weiterbildung“ entbunden. Ihm wurde eine andere Aufgabe zugewiesen . 4. Wurde ein Disziplinarverfahren mit welchem Ergebnis wann durchge- führt? Nein (siehe Antwort zu Frage Nr. 3). 5. Wann wurde unter welchem Aktenzeichen ein strafrechtliches Ermitt- lungsverfahren mit welchem Verfahrensstand gegen den Beschäftigten eingeleitet? Gegen den Beschäftigten wurde am 29. Januar 2009 ein Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 902 Js 4199/09 der Staatsanwaltschaft Halle eingeleitet . Die Ermittlungen dauern an. 6. Welche Firma hat die betreffenden Arbeiten wann und zu welchem Wert ausgeführt? Zur Wahrung des Rechts auf den Datenschutz können hierzu keine Angaben gemacht werden.