Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1784 08.02.2013 (Ausgegeben am 11.02.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Allianz für Kinder Kleine Anfrage - KA 6/7761 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1 Welche Mitglieder gehören der Allianz für Kinder an und wie oft tagte die Allianz für Kinder seit ihrer Gründung? Bitte den jeweiligen Tagungen die diskutierten Themen zuordnen. Antwort zu Frage Nr. 1 Der Allianz für Kinder gehören Expertinnen und Experten aus verschiedenen Professionen der Wissenschaft, der Ärzteschaft, der Polizei und Justiz, der Jugend- und Sozialhilfe und der Rechtsmedizin, sowie Fachleute aus Verbänden und Projekten, die in ihrer Tätigkeit mit den Themen Kinderschutz und Frühe Hilfen befasst sind, an. Das Ministerium für Inneres und Sport, das Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie das Kultusministerium sind ebenfalls in der Allianz vertreten. Zusätzlich zu der Gesamtallianz tagten drei Unterarbeitskreise, die auf der Gründungsveranstaltung am 18. Dezember 2006 gebildet wurden: - Unterarbeitskreis „Familienhebammen“; - Unterarbeitskreis „Umgang bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder und Jugend- liche im medizinischen Bereich“; - Unterarbeitskreis „Früherkennungsuntersuchungen“. Diese Unterarbeitskreise wurden im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) durch Beschluss der Mitglieder der Allianz für Kinder Ende 2009 von zwei Arbeitsgruppen abgelöst: 2 - Arbeitsgruppe „Unterstützung der nach § 3 Landeskinderschutzgesetz auf Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe einzurichtenden und durch die Jugendämter zu steuernden ´Lokalen Netzwerke Kinderschutz`“; - Arbeitsgruppe „Unterstützung des nach § 5 Landeskinderschutzgesetz beim für Gesundheit zuständigen Ministerium einzurichtenden Zentrums `Frühe Hilfen für Familien´“. Als Anlage ist eine Übersicht über die Sitzungen der Gesamtallianz sowie der einzelnen Unterarbeitskreise und Arbeitsgruppen seit Gründung der Allianz beigefügt. Frage Nr. 2 Welche Arbeitsergebnisse hat die Allianz für Kinder neben den veröffentlichten Leitfäden „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ erreicht? Bitte insbesondere darstellen , welche Resultate hinsichtlich der Beratung und Unterstützung des Aufbaus des Frühwarnsystems erreicht worden sind. Antwort zu Frage Nr. 2 Im Hinblick auf die frühen Hilfesysteme für Kinder in Familien mit besonderen Belastungssituationen bestand bereits zur Zeit der Errichtung der Allianz für Kinder Ende 2006 das Projekt „Familienhebammen in Sachsen-Anhalt“. Der Unterarbeitskreis „Familienhebammen“ unterbreitete daher hauptsächlich Vorschläge und Ideen zum weiteren Aus- und Aufbau des Familienhebammenprojektes und zeigte Vernetzungswege mit weiteren Akteuren der frühen Hilfen auf. Die Beratung in diesem Unterarbeitskreis zur weiteren Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Struktur der Frühen Hilfen führte auch zu dem Vorschlag, ehrenamtliche Familienpaten ins Netz der Frühen Hilfen zu integrieren. Diese Anregung hat das Ministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen und umgesetzt. So wurden in das Landesmodellprojekt „Frühwarnsystem Pädiatrie“ - ein Kooperationsprojekt zwischen einerseits der Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Halle unter Einbeziehung von Familienhebammen und andererseits den Franckeschen Stiftungen in Halle - ehrenamtliche Familienpaten integriert. In dem Landesprojekt „Familienpaten“ werden seit 2009 - ab 2011 in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen - landesweit Trägerorganisationen, Einsatzstellen sowie auch ehrenamtliche Familienpaten für diese Tätigkeit qualifiziert und begleitet . Der Unterarbeitskreis „Umgang bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im medizinischen Bereich“ hat bei der Aktualisierung der von der Fragestellerin genannten Leitfäden zu Früherkennung, Handlungsmöglichkeiten und Kooperation für Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt (erschienen 2007) und für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher (erschienen 2010) intensiv mitgewirkt. Die Arbeitsgruppe „Unterstützung der Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ hat auf deren Sitzungen über Erfahrungen der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes berichtet und dem Ministerium für Arbeit und Soziales diesbezüglich wichtige Anregungen gegeben. Die Mitglieder waren zudem maßgeblich in die Vorbereitung und Umsetzung der landesweiten Fachtagung „Abgrenzung von Aufgaben, Konzepten und Begrifflichkeiten im Kontext Kinderschutz und Frühe Hilfen“ eingebunden, welche am 17. Januar 2012 vom Ministerium für Arbeit und Soziales ausgerichtet 3 wurde. Mitglieder der Allianz brachten ihre Expertise unmittelbar ein, indem sie Fachvorträge hielten, Workshops leiteten sowie weitere Referentinnen und Referenten akquirierten. Aufgrund der Expertise der Allianzmitglieder trug diese Fachtagung wesentlich zur Optimierung der Tätigkeit der einzelnen Akteure des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen sowie deren Vernetzungsaktivitäten bei. In der Arbeitsgruppe „Unterstützung des Zentrums Frühe Hilfen für Familien“ wurden unter anderem vorbereitende Recherchen zu Maßnahmen der Erhöhung der Inanspruchnahme sogenannter U-Untersuchungen erörtert. Frage Nr. 3 Wie gestaltete sich dabei die Kooperationsbeziehungen zwischen der Allianz für Kinder und den weiteren Akteuren im Frühwarnsystem und welche Unterstützung erfährt die Allianz durch die Landesregierung? Antwort zu Frage Nr. 3 Im Fokus der Kooperationsbeziehungen zwischen der Allianz für Kinder und den weiteren Akteuren der Frühen Hilfen (Frühwarnsystem) stand der Austausch des Wissens von- und übereinander. Im Kontext dessen wurden in der Anfangszeit der Allianz verschiedene Maßnahmen und Projekte der teilnehmenden Akteure und Institutionen vorgestellt. Ziel war es, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Kenntnisse über weitere Partner/Projekte im Kinderschutz und den Frühen Hilfen zu haben, um mit diesen bei Bedarf kooperieren zu können. Das Ministerium für Arbeit und Soziales unterstützte die Allianz für Kinder dahingehend , dass frühzeitig eine Übersicht über alle im Land vorhandenen Kinderschutzprojekte zusammengestellt und im Unterarbeitskreis „Familienhebammen“ vorgestellt sowie an alle anderen Allianzmitglieder versandt wurde. Mit der Einrichtung des Zentrums „Frühe Hilfen für Familien“ im Ministerium für Arbeit und Soziales im April 2010 ging die Geschäftsführung der Allianz für Kinder an dieses über. Das Zentrum informierte bei allen Sitzungen die Teilnehmenden umfangreich über die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes sowie über den Stand der Erarbeitung eines Bundeskinderschutzgesetzes und der daraus für SachsenAnhalt entstehenden Aufgaben. Den Mitgliedern wurden und werden hierzu kontinuierlich umfangreiche Informationsmaterialien ausgehändigt. In Absprache mit den Allianzmitgliedern wurden deren Kontaktdaten den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Lokalen Netzwerke Kinderschutz zur Verfügung gestellt , so dass die Expertise der Allianzmitglieder auch für regionale Veranstaltungen genutzt werden kann. Um eine Informationstransparenz zwischen Mitgliedern der Allianz für Kinder und den „Lokalen Netzwerken Kinderschutz“ abzusichern, nimmt ein Vertreter der Arbeitsgruppe der Koordinatorinnen und Koordinatoren der lokalen Netzwerke Kinderschutz an Sitzungen der Arbeitsgruppe „Unterstützung der Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ teil. Darüber hinaus ist eine Internetplattform mit allen wichtigen Informationen zur Umsetzung des Landes- und Bundeskinderschutzgesetzes eingerichtet worden, auf die alle Mitglieder der Allianz explizit hingewiesen wurden. 4 Frage Nr. 4 Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Tätigkeit der Allianz für Kinder, welche Aufgaben soll sie zukünftig übernehmen und welche Rolle wird ihr zugewiesen ? Antwort zu Frage Nr. 4 Die bisherige Tätigkeit der Allianz für Kinder wird positiv bewertet (siehe Antworten zu Fragen Nr. 2 und Nr. 3). Bei der Umsetzung der seitens des Landes im Jahr 2012 mit großem Engagement vorgenommenen verwaltungstechnischen Verankerung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015“1 bindet das Ministerium für Arbeit und Soziales die Expertise der Allianzmitglieder verstärkt ein. 1 Siehe § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 01.07.2012 (http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Verwaltungsvereinbarung_Bund esinitiative_01.pdf) 5 Anlage Sitzungsdaten der Gesamtallianz Diskutierte Themen 18.12.2006 Gründungsveranstaltung/Einigung auf die Bildung von drei Unterarbeitskreisen (UAK): • UAK Familienhebammen • UAK Leitfaden zur Erkennung und Prävention von Gewalt gegen Kinder • UAK Früherkennungsuntersuchun- gen 21.03.2007 Vorstellung der ersten Ergebnisse aus den Unterarbeitsgruppen. Vernetzung der bereits existierenden Hilfesysteme . Erläuterungen der weiteren Zielsetzungen der einzelnen Unterarbeitsgruppen. 27.09.2007 Netzwerkoptimierung. Berichte aus den Unterarbeitskreisen. 28.03.2008 Aktueller Stand „Kinderschutzgesetz“. 18.11.2009 Vorstellung Evaluierung Familienhebammen . Diskussion um Geschäftsordnung für Allianz für Kinder. Neuorganisation der Arbeitsgruppen. Bisher drei Unterarbeitskreise; nunmehr zwei Arbeitsgruppen (AG): AG 1 zu § 3 KiSchuG „Lokale Netzwerke Kinderschutz“. AG 2 zu § 5 KiSchuG Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“. 02.03.2011 Allianzsitzung unter Leitung von Herrn Minister Norbert Bischoff. Rückblick auf das Thema „Kinderschutz“ der letzten Legislaturperiode. Bericht des Zentrums „Frühe Hilfen für Familien“ über die bisherige Arbeit. 6 Sitzungsdaten Unterarbeitskreis „Familienhebammen“ Diskutierte Themen 26.01.2007 Vorschläge zur Vernetzung von Familienhebammen mit bereits existierenden Hilfesystemen. 26.02.2007 Vernetzungsideen Familienhebammen - Elternschule (u. a. MAPP). Ausbau von ehrenamtlichen Strukturen. 16.04.2007 Hilfeplanung für Familien. Vorstellen von internationalen „Best practice-Beispielen“ - Prüfung der Übertragung auf Deutschland. 07.06.2007 Vorstellung des finnischen „Neuvola“- Konzeptes in seinen Grundzügen. 28.08.2007 Weiterführung der Diskussionen zum „Neuvola“-Konzept/Lotsen an ElternKinder -Zentren. 11.02.2008 Fortbildung von Familienpaten/Einsatz von Familienpaten. 28.03.2008 Integration Eltern-AG in Hilfekonzept. 19.05.2008 Vorstellung des Projektes Eltern-AG. 11.12.2008 Bedarfsanalyse über Hilfen für Familien. 29.01.2009 Vorstellung der Übersicht über Hilfen für Familien in Sachsen-Anhalt. 26.02.2009 Optimierung der Arbeit des Unterarbeitskreises . 7 Sitzungsdaten Unterarbeitskreis „Früherkennungsuntersuchungen“ Diskutierte Themen 17.01.2007 Zielvereinbarungen. 01.02.2007 Prüfen der Verbindlichkeit von Früherkennungsuntersuchungen /Planung von Gesprächen zu datenschutzrechtlichen Fragen. 18.09.2007 Information über Entwurf eines Kinderschutzgesetzes mit dem Element der Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Information durch den Datenschutzbeauftragten des Landes zum Gesetzentwurf . 05.03.2008 Sachstand zum Kinderschutzgesetz. Sitzungsdaten Unterarbeitskreis „Umgang bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder im medizinischen Bereich“ Diskutierte Themen 15.01.2007 Zielvereinbarungen. Erste Abstimmungen zur Aktualisierung des Leitfadens „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ für Ärztinnen und Ärzte . 05.03.2007 Abstimmung zu einzelnen Textbeiträgen. 21.03.2007 Vorstellung des ersten Entwurfes des Leitfadens/Vereinbarungen zu weiteren Zielsetzungen wie der Überarbeitung eines Leitfadens für Lehrer und Lehrerinnen , Erzieher und Erzieherinnen. 10.04.2007 Endabstimmung zum Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte/Vorbereitung gemeinsame Pressekonferenz zur Vorstellung des Leitfadens. 20.03.2008 Vorstellung und Diskussion eines ersten Gesamtentwurfes zur Aktualisierung des Leitfadens für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher. 07.05.2010 Abschlussdiskussion zur Überarbeitung des Leitfadens für Lehrerinnen und Lehrer , Erzieherinnen und Erzieher. 8 Sitzungen nach Neuorganisation Sitzungsdaten der Arbeitsgruppe 1 zu § 3 KiSchuG „Lokale Netzwerke“ Diskutierte Themen 30.08.2010 Aktueller Stand der Arbeit des nach § 5 Kinderschutzgesetz eingerichteten Zentrums „Frühe Hilfen für Familien“. Diskussion zu konkreten Unterstützungsmaßnahmen für „Lokale Netzwerke Kinderschutz “. 01.11.2010 Qualifizierung von Kinderschutzfachkräften . Bericht über die gemeinsame Fortbildung von MJ und MS zur Umsetzung des § 1666 BGB. Kinder in Frauenschutzhäusern. Datenschutzkompendium . 01.02.2011 Weiterführung/Ergebnisse der Thematiken vom 01.11.2010. 27.10.2011 Diskussion zur Vorbereitung der landesweiten Fachtagung zur Abgrenzung von Aufgaben, Konzepten und Begrifflichkeiten im „Kinderschutz/Frühe Hilfen“. Aktueller Stand des Bundeskinderschutzgesetzes . 17.01.2012 Umsetzung der landesweiten Fachtagung des MS zur Abgrenzung von Aufgaben , Konzepten und Begrifflichkeiten im „Kinderschutz/Frühe Hilfen“ mit aktiver Teilnahme der AG-Mitglieder. Sitzungsdaten der AG 2 zu § 5 KiSchuG Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ Diskutierte Themen 24.01.2011 Überblick über die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes . Bundesweite Entwicklung. Bundeskinderschutzgesetz . U-Untersuchungen.