Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1800 13.02.2013 (Ausgegeben am 14.02.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Schornsteinfegerhandwerk – Strukturveränderungen bei Kehrbezirken Kleine Anfrage - KA 6/7749 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Das Schornsteinfegerhandwerk befindet sich bundesweit seit einigen Jahren im tiefgreifenden Umbruch. Hintergrund ist, dass der Bund das Schornsteinfegerwesen im Jahr 2008 aufgrund von europarechtlichen Vorgaben neu regeln musste. Die wesentliche Neuerung für das Handwerk lag in der Öffnung der Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb. Damit sind das bisherige Schornsteinfeger-Monopol in den einzelnen Kehrbezirken und vor allem die garantierte wirtschaftliche Auskömmlichkeit des einzelnen Kehrbezirks entfallen. Mit Ausnahme von wenigen verbliebenen hoheitlichen Aufgaben, die bundesrechtlich geregelt sind, kann jeder Schornsteinfeger alle anderen allgemeinen Schornsteinfeger-Arbeiten in jedem Kehrbezirk ausführen. Für die Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerks wurden Übergangsfristen vereinbart , so dass ein Großteil der neuen Regeln erst zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Frage Nr. 1: Plant die Landesregierung strukturelle Veränderungen bei den Kehrbezirken für das Schornsteinfegerhandwerk im Land? Antwort zu Frage Nr. 1: Die bislang geltenden bundesweiten Vorgaben für Kriterien für die Einteilung von Kehrbezirken sind 2008 mit der Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerks entfal- 2 len, so dass es nunmehr nur noch auf die Gewährleistung der Feuersicherheit in den Kehrbezirken, aber nicht mehr auf deren wirtschaftliche Auskömmlichkeit ankommt. Mit der endgültigen Änderung der bundesweiten Rechtslage im Schornsteinfegerhandwerk zum 1. Januar 2013 wurden freie Kehrbezirke - in Zusammenarbeit mit den unteren Fachaufsichtsbehörden - auf die Gewährleistung der Feuersicherheit hin untersucht und ihr Zuschnitt überprüft. Als Ergebnis der Untersuchung sollen die Kehrbezirke gegenwärtig unverändert bestehen bleiben. Nur dann, wenn es für einen ausgeschriebenen Kehrbezirk keinen Bewerber gibt, ist dieser unter Beachtung der Gewährleistung der Feuersicherheit aufzuteilen. Bei einer Verringerung der Anzahl der Kehrbezirke ist auch künftig stets zu beachten, dass deren Flächengröße zunimmt. Dies darf nicht dazu führen, dass die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen können und damit die Feuersicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Daher hat auch der Bund im Rahmen der tiefgreifenden Änderungen des Schornsteinfegerhandwerks im Jahr 2008 klargestellt, dass ein Neuzuschnitt der Kehrbezirke grundsätzlich nicht erforderlich sei. Frage Nr. 2: Wenn ja zu Frage 1: Welche? Frage Nr. 3: Wenn ja zu Frage 1: Was sind die Gründe dafür? Frage Nr. 4: Wenn ja zu Frage 1: Zu welchen Ergebnissen sollen die Veränderungen führen? Frage Nr. 5: Wenn ja zu Frage 1: Sind der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger und der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks angehört worden? Frage Nr. 6: Wenn ja zu Frage 5: Welche Stellungnahmen haben die genannten Verbände abgegeben ? Antwort zu den Fragen Nr. 2 bis Nr. 6: Die Beantwortung dieser Fragen hat sich aufgrund der Antwort auf Frage Nr. 1 erübrigt .