Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1801 13.02.2013 (Ausgegeben am 14.02.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) KFZ-Verkehrsentlastung von Wethau Kleine Anfrage - KA 6/7757 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In welchem Turnus werden Verkehrskontrollen an der Ortsdurchfahrt Wethau durchgeführt? Wann fanden die letzten fünf Kontrollen statt? Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden bei diesen festgestellt, wie viele durch Lkw? Wie viele Kraftfahrzeuge und wie viele Lkw darunter wurden jeweils insgesamt kontrolliert? Ist ein überproportional hoher Anteil von Geschwindigkeitsüberschreitungen, im Vergleich zu anderen Messpunkten, festzustellen? Was beinhalteten die Kontrollen ggf. über die Messung der Geschwindigkeit hinaus? Die Verkehrskontrollen werden in unregelmäßigen Abständen und zu unregelmäßigen Zeiten durch die jeweils eingesetzten Polizeibeamten durchgeführt. Die letzten fünf Verkehrskontrollen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt : Tag der Kon- trolle Art der Kontrolle Messzeit Durch- gefahrene Fahrzeuge Beanstandete Fahrzeuge (GK) 07.09.2012 Handmessgerät 02:30 bis 03:30 Uhr 4 0 08.09.2012 Handmessgerät 02:50 bis 03:50 Uhr 32 0 23.09.2012 Handmessgerät 19:00 bis 20:30 Uhr 36 0 10.10.2012 Großmessgerät 06:45 bis 10:45 Uhr 1098 3 27.11.2012 Großmessgerät 14:45 bis 18:30 Uhr 1525 3 Gesamt 11,15 Stunden 2695 6 Bei den vorstehend genannten Kontrollen sind insgesamt sechs Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Fahrzeugarten wird in den Messprotokollen nicht vorgenommen. 2 Im Jahr 2012 sind drei Geschwindigkeitskontrollen mit Großmessgerät in der Ortsdurchfahrt Wethau durchgeführt worden. Dabei sind insgesamt 3445 Fahrzeuge gemessen worden. In 12 Fällen ist eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt worden. Daneben erfolgten im Jahr 2012 20 Geschwindigkeitskontrollen mit Handmessgerät . Bei diesen Kontrollen sind 597 Fahrzeuge gemessen worden. Dabei ist in 41 Fällen eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt worden. Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung mit Großmessgerät, soweit sie ohne Anhaltekommando durchgeführt wird, wird lediglich die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwacht und geahndet. Soweit z. B. Verstöße gegen die Gurtpflicht bzw. das Handyverbot festgestellt und beweissicher dokumentiert werden können, werden auch diese Verstöße geahndet. Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung mit Handmessgerät und im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung mit Großmessgerät, soweit sie mit Anhaltekommando durchgeführt wird, werden neben der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers, - die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf mitzuführende Dokumente, ein- schließlich der Erfordernisse aus der Fahrerlaubnis-Verordnung, - die Einhaltung der sonstigen Verhaltensvorschriften aus der StVO und - die Vorschriften zum Bau und Betrieb des Fahrzeuges, einschließlich der Zu- lassungsvorschriften für Kraftfahrzeuge überprüft. Auf der Grundlage der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung ist ein überproportional hoher Anteil von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Vergleich zu anderen Messstellen im Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd nicht festzustellen. 2. Welche Untersuchungen zur Immissionsbelastung der Ortsdurchfahrt Wethau haben seit 2000 stattgefunden? Mit welchem Ergebnis? Auf Abforderung des Burgenlandkreises im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung für LKW hat die Straßenbauverwaltung 2011 im Bereich des Bahnübergangs (BÜ) Wethau im Zuge der B 87 eine Lärmpegelberechnung durchgeführt. Für ein fiktives Wohnhaus im Bereich des BÜ wurden Lärmpegel tags von 71,1 dB(A) und nachts von 63,7 dB(A) ermittelt. Für den Knotenausbau B 87 / B 180 / L 200 innerhalb der Ortsdurchfahrt Wethau wurden gemäß der rechtlichen Regelungen Lärmvorsorgeberechnungen im Jahr 2010 durchgeführt. Aufgrund des Nichtvorliegens einer wesentlichen Änderung gemäß den Vorschriften der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) konnten an keinem der schutzwürdigen Gebäude im betroffenen Bereich Lärmvorsorgeansprüche ermittelt werden. 3 3. Wie ist der gegenwärtige Planungsstand für eine Ortsumgehung um Wethau, wo verliefe die Trasse und aus welchen Jahren stammen die Planungen ? Die Ortsumgehung Wethau war ursprünglich im Bundesverkehrswegeplan 1992 enthalten. Das Raumordnungsverfahren für das Gesamtvorhaben „Ortsumgehung Bad Kösen - Naumburg - Wethau“ im Zuge der B 87, in dem zunächst die Ortsumgehung Wethau ausgeklammert wurde, wurde im Jahr 1996 abgeschlossen. Die landesplanerische Stellungnahme vom 15. April 1996 enthielt dazu eine Maßgabe, wonach eine nördliche Trassenführung für Wethau zu prüfen und diese in einem gesonderten Raumordnungsverfahren zu bewerten sei. Dies erfolgte in einem gesonderten Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Wethau, in dem Trassenvarianten untersucht wurden und im Ergebnis eine optimierte Vorplanungsvariante (südliche Umfahrung) als raumordnerisch günstigste Variante bewertet wurde. Das Verfahren wurde mit der ergänzenden landesplanerischen Beurteilung für die Ortsumgehung Wethau vom 21. Februar 1997 abgeschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2003 hatte das Land Sachsen-Anhalt diese wieder angemeldet. Die Ortsumgehung wurde aber nicht berücksichtigt. Somit besteht für die Auftragsverwaltung des Landes Sachsen -Anhalt derzeit kein Mandat für die weitere Planung. Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode die vorbereitenden Arbeiten zur Überarbeitung des aktuell noch bis 2015 gültigen Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Die Auftragsverwaltungen der Länder sind aufgefordert , aus ihrer Sicht notwendige Vorhaben beim Bund anzumelden. Dazu sind, im Gegensatz zur früheren Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes , umfangreiche Untersuchungen durchzuführen. Das Land Sachsen Anhalt beabsichtigt die Ortsumgehung Wethau wieder anzumelden. Dazu erfolgen gegenwärtig die fachlichen Vorbereitungen. Weitergehende Planungen können erst nach Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden. Insofern bleibt dieser zunächst abzuwarten . 4. Welche Kosten und welche Verkehrsentlastung für Wethau wurden im Zu- ge dieser Planung ermittelt? Bitte mit Angabe der Jahre, aus dem die Angaben stammen und auf das sich die Angaben beziehen/bezogen. Im Bundesverkehrswegeplan 1992 war die Ortsumgehung Wethau im Zuge der B 87 mit einer Länge von 8,1 km und umgerechnet ca. 15,75 Mio. € enthalten. Die im Rahmen der damaligen Vorplanung des Gesamtvorhabens Bad Kösen - Naumburg - Wethau 1997 erstellte Verkehrsuntersuchung ist wegen den zwischenzeitlich überholten verkehrlichen Annahmen nicht mehr belastbar. Festzuhalten bleibt, dass von den ursprünglich in der Ortsdurchfahrt prognostizierten 21.400 Kfz/24 h für das Prognosejahr 2010 im Falle einer Realisierung des 4 Gesamtstreckenzuges eine verkehrliche Belastung von 1.600 Kfz/24 h in der Ortsdurchfahrt hätte bewirkt werden können. Die in der Verkehrsuntersuchung ausgewiesene Entlastung in der Ortsdurchfahrt betrug demzufolge 19.800 Kfz/24 h. Eine aktuelle Verkehrsuntersuchung mit Angaben zur Verkehrsentlastung in der Ortsdurchfahrt liegt nicht vor. 5. Welche Aussagen oder Ergebnisse zu einer Ortsumgehung um Wethau lassen sich aus der Genehmigungsplanung für den Neubau der B 87n südlich von Naumburg entnehmen? Die Verkehrsuntersuchung zur Ortsumgehung Bad Kösen/Naumburg weist im Zuge der B 87 / B 180 in Wethau eine Prognoseverkehrsbelastung von 18.500 Kfz/24 h aus. Diese Zahlen untersetzen die derzeit laufenden Prüfungen zur Anmeldung der Ortsumgehung Wethau im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Planung zur Ortsumgehung Naumburg einen Anschluss bzw. eine Weiterführung einer Ortsumgehung Wethau, egal ob diese nördlich oder südlich von Wethau verläuft, ermöglicht. 6. Welche Gründe sprachen bei der Aufstellung des Bundesverkehrswege- plans 2003 gegen die Aufnahme der Ortsumgehung Wethau? Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans von 1992 wurde die Ortsumgehung Wethau im Zuge der B 87 vom Land Sachsen-Anhalt zur Wiederaufnahme angemeldet und daraufhin vom Bund einer erneuten Bewertung unterzogen. Aufgrund des zu geringen Nutzen-Kosten-Verhältnisses < 1 konnte die Maßnahme im vom Bundeskabinett am 2. Juli 2003 beschlossenen BVWP 2003 nicht aufgenommen werden. 7. Wurde für die Ortsdurchfahrt Wethau die Anordnung von Tempo 30 bean- tragt? Bitte mit Angabe des Jahres des Antrags, der Bescheidung und der Begründung. Im Jahr 2008 stellte der damalige Landesbetrieb Bau (LBB) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Unfallschwerpunkt in der Kurve an der Kirche) an die untere Straßenverkehrsbehörde (Burgenlandkreis) einen Antrag zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw in Wethau im Zuge der B 87 / B 180 für den Bereich Kirchberg in Fahrtrichtung Weißenfels auf 30 km/h. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde dem zugestimmt und durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung (VZ 103-20, 274-53 und 1052-36 - Kurve rechts, bei Nässe 30 km/h; Fahrtrichtung Weißenfels) vom 9. Oktober 2008 umgesetzt. Die Entscheidung war zuvor in der Verkehrsunfallkommission des Burgenlandkreises abgestimmt worden. Zudem wurde die Gefahrenstelle durch bauliche Maßnahmen an der Fahrbahn verändert sowie eine Fußgänger-Lichtsignalanlage im Bereich der Bushaltestellen errichtet. Die Verbandsgemeinde Wethautal beantragte mit Datum vom 7. Juni 2010 in der Ortsdurchfahrt Wethau (B 87 / B 180) die Herabsetzung der Geschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes für den Bereich Bahnübergang (a) für Lkw in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie für den Bereich Kirchberg (b) in beiden 5 Fahrtrichtungen für Fahrzeuge über 3,5 t in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Die untere Straßenverkehrsbehörde lehnte den Antrag mit Datum vom 10. Mai 2011 mit folgenden Begründungen ab: Zu (a) Die seitens des Baulastträgers im Jahr 2011 durchgeführte Lärmpe- gelberechnung erbrachte Werte von 71,1 dB(A) am Tage und 63,7 dB(A) in der Nacht. Die Grenzwerte waren folglich nach den Lärmschutz-Richtlinien StV nachts um 1,7 dB(A) geringfügig überschritten . Eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw auf 30 km/h hätte eine Lärmpegelsenkung von 1,5 dB(A) nachts ergeben. Aufgrund der logarithmischen Skalierung von Lärmpegeln sind jedoch Änderungen von weniger als 3 dB(A) für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar. Insoweit stellt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Lkw in diesem Bereich kein geeignetes Mittel zur Lärmreduzierung dar. Zu (b) Bei den beiden Bundesstraßen (B 87/B 180) in der Ortslage Wethau handelt es sich um Teile des klassifizierten, überörtlichen Verkehrsnetzes , dessen Zweckbestimmung es ist, den überörtlichen Verkehr aufzunehmen und weiterzuleiten. Für den Bereich des Kirchberges war bereits im Jahr 2008 auf Antrag des LBB und in Abstimmung mit der Verkehrsunfallkommission des Landkreises aufgrund der konkreten Gefahrenlage die Beschilderung - Kurve rechts, bei Nässe 30 km/h - angeordnet worden (siehe oben), so dass eine zwingende Notwendigkeit für darüber hinaus gehende Maßnahmen nicht besteht . Zudem war der Antragstellung eine hinreichende Begründung für die zwingende Notwendigkeit seitens der Verbandsgemeinde nicht zu entnehmen. Die geforderte Herabsetzung der Geschwindigkeit hätte ferner zu einer Verringerung der Durchlassfähigkeit zweier Bundesstraßen geführt . Die Erhöhung der Schadstoffbelastung in der Gemeinde, insbesondere durch LKW, wäre als weitere Folge anzunehmen. 8. Welche Gründe sprechen für und welche gegen eine Anordnung von Tem- po 30 in der Ortsdurchfahrt Wethau? Gemäß § 45 Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Gründe für die Anordnung von 30 km/h: Gründe für eine weitergehende Herabsetzung der Geschwindigkeit sind nicht ersichtlich. In der Ortsdurchfahrt Wethau, Bereich Kirchberg (b) ist bereits im Jahre 2008 aufgrund einer konkreten Gefahrenlage eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für eine Kurve rechts, bei Nässe 30 km/h ergangen. Darüber hinaus ist in der Ortsdurchfahrt Wethau keine weitere konkrete Gefahrenlage festzustellen. 6 Wie in Antwort zu 7 dargestellt, ließen sich in den Bereichen Bahnübergang (a) sowie Kirchberg (b) seitens des Baulastträgers als auch der zuständigen Straßenverkehrsbehörde keine besonderen Straßen- bzw. Verkehrsverhältnisse feststellen, die aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Herabsetzung der Geschwindigkeit zwingend erfordern (§ 45 Abs. 9 StVO). Gründe gegen die Anordnung von 30 km/h: Die Gründe, die gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit sprechen, sind in der Antwort zu Frage 7 aufgeführt. 9. Wann fanden die letzten baulichen Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt Wethau statt, wann die Erneuerung der Oberfläche? In der Ortslage Wethau wurden 1996 großflächig Binder- und Deckschicht erneuert . Seitdem werden im Rahmen der baulichen Instandhaltung regelmäßig notwendige Arbeiten kleineren Umfangs zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt. 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Erneuerungsbedürftigkeit des Straßenbelags in der Ortsdurchfahrt Wethau? Wann ist nach gegenwärtigen Planungen mit einer Erneuerung zu rechnen? Aktuell ist ein Ausbau im Bereich Kirchberg für 2013 vorgesehen. Für die restlichen Bereiche sind größere Maßnahmen, über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit hinaus (siehe Frage 9.), nicht vorgesehen.