Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/181 30.06.2011 (Ausgegeben am 30.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik Kleine Anfrage - KA 6/7042 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der letzten Legislaturperiode gab es bis Juni 2008 eine Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik, angesiedelt im Ministerium für Gesundheit und Soziales . Nach Vakanz wurden deren Aufgaben von Juni 2010 bis zum Ende der Legislaturperiode von Frau Staatssekretärin Bröcker mit übernommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Mit Beschluss vom 3. Mai 2011 hat das Kabinett entschieden, dass die Aufgabengebiete Gender-Mainstreaming, Gleichstellung/Gleichstellungsbeauftragte in den Bereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung (MJ) übergehen. Somit wird die Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauen zukünftig dem MJ zugeordnet sein. Bereits mit Beschluss der Landesregierung vom 20. April 2011 erfolgte die Umbenennung des Ministeriums in „Ministerium für Justiz und Gleichstellung“. Zur beabsichtigten Besetzung der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten in der letzten Legislaturperiode stellt sich für das Ministerium für Justiz und Gleichstellung der Stand nach den bis jetzt vorliegenden Unterlagen wie folgt dar: In den Jahren 2008 und 2009 wurde die Stelle der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauen wiederholt ausgeschrieben. Diese Ausschreibung wurde aufgehoben und im Juni 2010 wurde die Aufgabe auf die Staatssekretärin übertragen. Gegen die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens und die Übertragung der Aufgabe auf die Staatsekretärin ist ein Verfahren bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg rechtshängig. 2 Erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. 1. Wird es wieder eine Landesbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpo- litik geben? Siehe Vorbemerkung. 2. Welches Verfahren ist für die Neubesetzung vorgesehen und mit welchem Zeitplan? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Aufgaben soll die Landesbeauftragte künftig wahrnehmen? Siehe Vorbemerkung. 4. Wo wird die Stelle künftig angesiedelt sein? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen der Landesbeauf- tragten künftig zur Verfügung? Siehe Vorbemerkung.