Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1813 15.02.2013 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 18.02.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Entwicklung der Schülerzahlen und des Lehrkräftebestandes an den allgemein bildenden Schulen des Landes bis zum Schuljahr 2019/2020 Kleine Anfrage - KA 6/7741 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie entwickeln sich nach den aktuellen Prognosen voraussichtlich die Schülerzahlen vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2019/2020? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Schülerzahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Antwort: In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2019/2020 dargestellt. Für das Schuljahr 2012/2013 wurden die Ist-Zahlen aus der aktuellen Erhebung zur Unterrichtsversorgung verwendet. Bei den Zahlen für die darauf folgenden Schuljahre handelt es sich um einen Auszug aus der aktuellen Schülerprognose vom Juli 2012. Frage 2: Wie entwickelt sich voraussichtlich der Bestand an Lehrkräften (ohne Neueinstellungen ) vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2019/2020? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Zahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Bitte fügen Sie Angaben zu den zugrundeliegenden Annahmen über den Umfang des Ausscheidens von Beschäftigten und zu den Gründen für das Ausscheiden (Alter, Erwerbsunfähigkeit, Kündigung etc.) an. Bitte differenzieren Sie auch diese Angaben nach Schulformen. 2 Antwort: In der Anlage 2 ist in einer Tabelle für alle Schulformen (allgemein bildende Schulen) die Entwicklung des Lehrkräftebestandes vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2019/2020 dargestellt. Für das Schuljahr 2012/2013 wurden die im Rahmen der jährlichen Erhebungen zur Unterrichtsversorgung ermittelten Daten verwendet, für die darauf folgenden Schuljahre handelt es sich um die Fortschreibung des Bestandes. Dabei wird von folgenden Annahmen ausgegangen: 1. Ausscheiden bei Erreichen der Regelaltersgrenze Angestellte Lehrkräfte scheiden am Ende des Schulhalbjahres aus, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen. Der Beginn der Regelaltersrente wird seit Anfang 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beamte wurden rechnerisch im selben Maße in diese Anhebung einbezogen. Diese Annahme überschätzt eher den tatsächlichen Bestand, solange die beamtenrechtlichen Regelungen bezüglich des Altersüberganges hinter denen der Angestellten zurückbleiben. Gemäß Koalitionsvereinbarung für die sechste Wahlperiode ist eine Angleichung des Pensionsalters an das gesetzliche Renteneintrittsalter vorgesehen. 2. Ausscheiden nach Beendigung der ATZ Das Ausscheiden erfolgt entsprechend der abgeschlossenen Verträge. 3. Ausscheiden durch Fluktuation Jährlich verlassen Lehrkräfte vor Erreichen einer Altersrente den Schuldienst. Gründe sind: a) Dienst-, Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit b) Ausscheiden im gegenseitigen Einvernehmen c) Kündigung durch den Arbeitgeber d) Kündigung durch den Arbeitnehmer e) Versetzung in Einrichtungen außerhalb von Schule f) Sterbefall. Diese Abgänge können im Rahmen der Fortschreibung des Lehrkräftebestandes nicht personenkonkret, sondern nur pauschal berücksichtigt werden. Dabei ist zu vermeiden, dass in den Folgejahren Lehrkräfte, die den Schuldienst vorzeitig verlassen haben und im Rahmen der Fluktuation berücksichtigt worden sind, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal mit Erreichen der Regelaltersgrenze „abgezogen “ werden. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf der Grundlage der Entwicklung der letzten 10 Jahre. Einstellungen werden nicht einbezogen. Die Anzahl der Lehrkräfte ändert sich im Laufe des Schuljahres, insbesondere durch die Abgänge in die Altersrente, die am 31.1. stattfinden. Die Differenz zwischen Schuljahresbeginn und Schuljahresende beträgt im Schuljahr 2012/2013 etwa 400 Personen, im Schuljahr 2018/2019 etwa 800 Personen. Insofern ist die einem Schuljahr zugeordnete Personenzahl zwischen beiden Werten zu veranschlagen. 3 Frage 3: Wie entwickelt sich voraussichtlich das verfügbare Arbeitsvolumen der Lehrkräfte , das für den Einsatz an den Schulen tatsächlich zur Verfügung steht (ohne Neueinstellungen) vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2019/2020? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Zahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Bitte fügen Sie Angaben zu den Sachverhalten, weshalb Arbeitsvolumen nicht zur Verfügung steht (Teilzeit bzw. ATZ im linearen Modell, Langzeiterkrankungen, Abordnungen an Behörden , Beurlaubungen etc.), an. Bitte differenzieren Sie auch diese Angaben nach Schulformen. Antwort: Sind alle Lehrkräfte vollbeschäftigt, so entspricht die Anzahl der VZLE der Anzahl der Personen. Die Absicherung des Unterrichts erfordert, dass im Lehrkräftebestand nur entsprechende Teilzeitbeschäftigung (TZ, ATZ) genehmigt werden kann. Aus diesem Grund wird für das Schuljahr 2012/2013 die tatsächliche Anzahl VZLE angegeben und das Verhältnis „VZLE“ zu „Anzahl der Personen“ für die folgenden Jahre für die Schätzung im Gesamtbestand verwendet. Die Anzahl der einbezogenen Jahre sollte nicht zu groß werden, weil das Verhältnis stark von der Personalentwicklung (Entwicklung der Abgänge, Gewährung von ATZ und TZ) abhängt. Bei den Angaben handelt es sich um die VZLE zu Schuljahresbeginn. Die VZLE zu Schuljahresende unterscheiden sich davon erheblich (siehe letzter Absatz der Antwort auf Frage 2). Zur Größe „VZLE“ gehören auch: - Langzeiterkrankte Lehrkräfte Langzeiterkrankte Lehrkräfte werden in den Erhebungen zur Unterrichtsversorgung unter der Angabe „mittelfristig nicht verfügbares Arbeitsvermögen“ (in VZLE) erfasst. In den letzten Jahren war dort jeweils ein Wert in der Größenordnung zwischen 250 und 300 VZLE zu verzeichnen. Das Kultusministerium geht in den nächsten Jahren von einem vergleichbaren Umfang aus. - Beurlaubte Lehrkräfte Unter dem Begriff „Beurlaubungen“ werden u. a. Elternzeit, Kinderbetreuung, Auslandsschuldienst, Tätigkeit an einer Ersatzschule zusammengefasst. Der Umfang betrug in den letzten Jahren ein Volumen von 150 bis 180 VZLE. Beurlaubungen verteilen sich gleichmäßig über alle Schulformen. - Einsatz an Einrichtungen, die nicht Schulen sind Der Umfang beträgt etwa 130 bis 150 VZLE. Der Wert „VZLE“ ändert sich im Laufe des Schuljahres, insbesondere durch die Abgänge in die Altersrente, die am 31.1. stattfinden. Die Änderungen sind erheblich. Frage 4: a) Wie viele Lehrkräfte befinden sich vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2019/2020 jeweils in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell )? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Zahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. 4 Antwort zu Frage a): Die Anzahl der Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden , kann für jede Schulform und für die allgemein bildenden Schulen insgesamt den Tabellen in Anlage 2 entnommen werden. b) Welche Altersteilzeitverträge wurden bisher nach dem neuen Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für den Bereich der Landesverwaltung SachsenAnhalt (TV ATZ LSA) abgeschlossen? Bitte fügen Sie Angaben zu dem jeweils gewählten Modell an. Bitte geben Sie an, wie viele Anträge abgelehnt wurden. Bitte geben Sie alle Zahlen und Angaben gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Antwort zu Frage b): Abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge und abgelehnte Anträge zum Tarifvertrag ATZ LSA (Stichtag: 19.12.2012) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. abgeschlossene ATZ-Verträge Schulform lineares Modell Blockmodell abgelehnte Anträge Grundschule 10 0 121 Sekundarschule 3 0 91 Gymnasium 5 0 107 Förderschulen 2 0 42 Gesamtschule 0 0 14 Anlage 1 zu KA-6-7741 Antwort zu Frage 1: Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen bis zum Schuljahr 2019/2020 Schuljahr * H c o .c ra Nl 0 OT O C o o l _ 0- 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Grundschule 61.370 61.639 62.336 63.296 64.371 64.875 64.562 63.545 Sekundärschule 44.752 46.026 46.620 46.741 46.398 46.284 46.639 47.251 Gesamtschulen 4.146 4.066 3.882 3.751 3.603 3.511 3.470 3.467 Gymnasium 43.900 43.902 44.325 44.280 44.242 44.247 44.286 44.552 Zweiter Bildungsweg 483 498 498 498 498 498 498 498 Förderschulen 11.268 11.260 11.140 10.920 10.884 10.950 11.020 11.055 insgesamt 165.919 167.391 168.801 169.486 169.996 170.365 170.475 170.368 (* Quelle: Statistik des MK zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2012/13) Anlage 2 zu KA-6-7741 Vorausberechnung der Lehrkräftebestände auf der Grundlage der Statistik zur Unterrichtsversorgung 2012/2013 Stand: 6.2.2013 Allgemein bildenden Schulen gesamt gesamt Freistellungs-phase Personen Personen Personen Personen Personen Personen 1.8.2012 15.962 723 14.446 *) 1.8.2012 15.962 1.957 723 216 160 1.8.2013 15.586 934 13.889 1.8.2013 15.586 1.790 934 261 146 1.8.2014 15.179 1.198 13.253 1.8.2014 15.179 1.590 1.198 267 132 1.8.2015 14.780 1.8.2015 14.780 1.422 1.339 356 119 1.8.2016 14.305 1.8.2016 14.305 1.207 1.196 516 106 1.8.2017 13.683 1.8.2017 13.683 861 861 729 93 1.8.2018 12.861 1.8.2018 12.861 417 417 693 79 1.8.2019 12.089 1.8.2019 12.089 109 109 1.8.2020 Grundschule 1.8.2012 4.547 194 4.137 *) 1.8.2012 4.547 476 194 74 46 1.8.2013 4.427 236 3.983 1.8.2013 4.427 423 236 80 41 1.8.2014 4.306 265 3.840 1.8.2014 4.306 365 265 79 37 1.8.2015 4.190 1.8.2015 4.190 322 296 82 34 1.8.2016 4.074 1.8.2016 4.074 287 280 144 30 1.8.2017 3.900 1.8.2017 3.900 203 203 188 27 1.8.2018 3.685 1.8.2018 3.685 119 119 213 23 1.8.2019 3.449 1.8.2019 3.449 31 31 1.8.2020 Sekundarschule 1.8.2012 4.742 268 4.228 *) 1.8.2012 4.742 706 268 57 47 1.8.2013 4.638 357 4.046 1.8.2013 4.638 661 357 75 44 1.8.2014 4.519 474 3.823 1.8.2014 4.519 596 474 89 39 1.8.2015 4.391 1.8.2015 4.391 531 511 131 35 1.8.2016 4.225 1.8.2016 4.225 435 433 168 32 1.8.2017 4.025 1.8.2017 4.025 307 307 236 27 1.8.2018 3.762 1.8.2018 3.762 131 131 196 23 1.8.2019 3.543 1.8.2019 3.543 33 33 1.8.2020 Gymnasium 1.8.2012 3.776 166 3.375 *) 1.8.2012 3.776 527 166 48 38 1.8.2013 3.690 230 3.234 1.8.2013 3.690 484 230 57 34 1.8.2014 3.599 327 3.058 1.8.2014 3.599 438 327 64 32 1.8.2015 3.503 1.8.2015 3.503 395 376 85 28 1.8.2016 3.390 1.8.2016 3.390 334 334 137 25 1.8.2017 3.228 1.8.2017 3.228 237 237 189 22 1.8.2018 3.017 1.8.2018 3.017 114 114 166 19 1.8.2019 2.832 1.8.2019 2.832 30 30 1.8.2020 Gesamtschulen 1.8.2012 447 14 410 *) 1.8.2012 447 41 14 9 5 1.8.2013 433 12 399 1.8.2013 433 33 12 7 4 1.8.2014 422 19 381 1.8.2014 422 29 19 3 3 1.8.2015 416 1.8.2015 416 29 26 5 4 1.8.2016 407 1.8.2016 407 27 27 10 3 1.8.2017 394 1.8.2017 394 22 22 23 3 1.8.2018 368 1.8.2018 368 11 11 19 1 1.8.2019 348 1.8.2019 348 3 3 1.8.2020 Förderschulen 1.8.2012 2.398 80 2.247 *) 1.8.2012 2.398 202 80 27 24 1.8.2013 2.347 98 2.180 1.8.2013 2.347 185 98 41 22 1.8.2014 2.284 110 2.107 1.8.2014 2.284 158 110 31 20 1.8.2015 2.233 1.8.2015 2.233 141 126 52 18 1.8.2016 2.163 1.8.2016 2.163 120 118 55 16 1.8.2017 2.092 1.8.2017 2.092 88 88 90 14 1.8.2018 1.988 1.8.2018 1.988 40 40 95 12 1.8.2019 1.881 1.8.2019 1.881 12 12 1.8.2020 Schulen des Zweiten Bildungsweges 1.8.2012 52 1 49 *) 1.8.2012 52 5 1 1 0 1.8.2013 51 1 48 1.8.2013 51 4 1 1 1 1.8.2014 49 3 44 1.8.2014 49 4 3 1 1 1.8.2015 47 1.8.2015 47 4 4 1 0 1.8.2016 46 1.8.2016 46 4 4 2 0 1.8.2017 44 1.8.2017 44 4 4 3 0 1.8.2018 41 1.8.2018 41 2 2 4 1 1.8.2019 36 1.8.2019 36 0 0 1.8.2020 *) IST-Wert VZLE für den Unterricht Anzahl FreistphStichtag VZLEFluktuation AnzahlStichtag Anzahl darunter ATZ Abgänge Alter/ATZ Acrobat-Dokument.pdf Anlage 1 Anlage_2_xlsx