Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1830 22.02.2013 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 25.02.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitere ausstehende Meldungen von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Dessauer Fördermittelaffäre Kleine Anfrage - KA 6/7724 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage KA 6/7652 von Prof. Dr. Claudia Dalbert vom 1. Oktober 2012 (Antwort Ministerium für Arbeit und Soziales vom 6. November 2012, Drucksache 6/1567), listet die Landesregierung elf Firmen und 16 Fördermittelvorgänge in Tabelle 5 auf. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete schon im Februar 2012, dass im Zuge der Dessauer Fördermittelaffäre die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft in Halle den Vorgang in 30 Komplexe eingeteilt habe und nahezu jeder dieser Komplexe eine Firma umfasse (MZ v. 24. Februar 2012). Es wird auf die Verordnungen (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems und (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Artikel 27 bis 36, Amtsblatt Nr. L 45 vom 15. Februar 2007) Bezug genommen. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Bezüglich der Definition der Unregelmäßigkeit wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 6/7652 (LT-Drucksache 6/1567) verwiesen . Bei der Meldung der Unregelmäßigkeiten ist jeweils darauf abzustellen, wie hinreichend der jeweilige Verdachtsfall konkretisiert ist. Die hinreichende Konkretisierung des Verdachtsfalles und Feststellung einer Unregelmäßigkeit kann zum Beispiel durch Hinweise der EU-Prüfstelle aus dem Ergebnis einer Vor-Ort-Kontrolle, durch eigene Ermittlungen und Vor-Ort-Kontrollen der Bewilligungsbehörde, durch Zeugenaussagen im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder auch im Ergebnis der regulären Verwendungsnachweisprüfung mit dem Erlass eines Rückforderungsbescheides erfolgen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der betroffenen Firmen in den beigefügten Anlagen geschwärzt. 1. Unregelmäßigkeiten (es wird auf die Vorbemerkung zu KA 6/7652 verwie- sen) welcher Firmen, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Zuge der Fördermittelaffäre sind, wurden noch nicht gemeldet? Bitte um Differenzierung nach Antragstellerin/Antragsteller, Sitz, Aktenzeichen , Förderrichtlinie, voraussichtliche oder erfolgte Meldung. In allen Fällen, in denen eine Unregelmäßigkeitsmeldung abzugeben war, ist diese erfolgt. Von den Vorgängen, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, liegen in 18 Fällen die Voraussetzungen für eine Unregelmäßigkeitsmeldung bisher nicht vor. Die beigefügte Anlage 1 listet diese Fördermaßnahmen auf. Diese Fördermaßnahmen betreffen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Qualifizierung von Beschäftigten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.02.2001 (MBl. LSA S. 141, RL Qualifizierung von Beschäftigten). Sollten dem Landesverwaltungsamt neue Ermittlungsergebnisse seitens des Landeskriminalamtes / der Staatsanwaltschaft bekannt werden, die nach den geltenden Vorschriften weitere Unregelmäßigkeitsmeldungen erfordern, werden diese entsprechend veranlasst. 2. Wieso erfolgte entgegen der Meldepflichten die Meldung der Unregel- mäßigkeiten zum Teil erst im Oktober 2012? Im Oktober 2012 wurden die Unregelmäßigkeitsmeldungen für die Fälle vorgenommen , in denen die „erste amtliche oder gerichtliche Feststellung“ der Unregelmäßigkeit im III. Quartal 2012 erfolgte. Gemäß Art. 27 Buchstabe b VO (EG) Nr. 1828/2006 ist als „erste amtliche oder gerichtliche Feststellung“ eine erste schriftliche Bewertung einer zuständigen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde zu verstehen, in der diese anhand konkre- 3 ter Tatsachen zu dem Schluss kommt, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegt, auch wenn dieser Schluss im weiteren Verlauf des Verwaltungs- bzw. Gerichtsverfahrens möglicherweise revidiert oder zurückgezogen werden muss. Die Bewilligungsbehörde ist also verpflichtet, vor Abgabe einer Unregelmäßigkeitsmeldung durch eigene Prüfung bzw. Beiziehung von Prüfungs- und /oder Ermittlungsergebnissen anderer Stellen zumindest das Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente zu verifizieren. In diesem Zusammenhang wird auf die Nrn. 4.1 bis 4.6 des Leitfadens des Landes Sachsen-Anhalt zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten verwiesen, wo die Verfahrensweise für Neu- und Folgemeldungen von Unregelmäßigkeiten sowie die Meldetermine 15. April (1. Quartal), 15. Juli (2. Quartal), 15. Oktober (3. Quartal) und 15. Januar (4. Quartal) festgelegt sind. Die Meldepflichten wurden nicht verletzt. 3. Wann erfolgte in den folgenden Projekten QU03223/05, QU03127/05; QUP1007703; QUP1091204; QU11603/05; QU03090/05; QU06239/05; QU06239/05; QU03194/05; QU03117/05; QU11312/05; QU03249/06; QU03246/06 eine Meldung von Unregelmäßigkeiten? Falls sie noch nicht erfolgt ist, wann wird diese erfolgen, bzw. wie hat die Landesregierung sichergestellt, dass bei den betreffenden Aktenzeichen keine Unregelmäßigkeiten vorliegen? Bitte um Differenzierung nach Antragstellerin/Antragsteller , Aktenzeichen, Sitz, Förderrichtlinie, voraussichtliche oder erfolgte Meldung. Bei den 12 benannten Aktenzeichen (QU06239/05 ist doppelt benannt) handelt es sich nur um 10 Förderprojekte, da für einige Förderverfahren 2 Aktenzeichen vergeben wurden. Dies liegt darin begründet, dass im Verlauf der Förderperiode 2000 - 2006 eine neue Förderdatenbank zur Abrechnung der ESF-Mittel (Vorgangsbearbeitungsmodul für den ESF im Rahmen des efREporter II) eingeführt wurde. Für die eingepflegten Daten der bereits existierenden Fördervorgänge (Bestandsprojekte ) hat die Software automatisiert neue spezifische Aktenzeichen vergeben . Zur eindeutigen Identifizierung der Bestandsprojekte weist die Datenbank jedoch auch die alten Aktenzeichen der Bestandsprojekte parallel dazu weiterhin aus. Die Projekte mit den ihnen zugeordneten Aktenzeichen sind in der Anlage 2 aufgeführt. In den 10 Förderfällen wurden die Verwendungsnachweise geprüft. In keinem Vorgang wurden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt. Später wurden aufgrund neuer Erkenntnisse für 3 Projekte Unregelmäßigkeiten gemeldet (siehe Anlage 2). In den übrigen Fällen, in denen bisher keine Unregelmäßigkeitsmeldung erfolgte, gibt es derzeit keine konkreten Verdachtsmomente. Sollten dem Landesverwaltungsamt neue Ermittlungsergebnisse seitens des Landeskriminalamtes / der Staatsanwaltschaft bekannt werden, erfolgt die Prüfung , ob hierfür weitere Unregelmäßigkeitsmeldungen vorzunehmen sind. 4 4. Welche detaillierten Angaben hat die Landesregierung bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten, die die Dessauer Fördermittelaffäre betreffen, gem. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 bzw. gem. Artikel 28 im Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemacht? Bitte um Differenzierung danach gegen welche Vorschrift verstoßen wurde; Art und Höhe der Ausgaben; welche Praktiken beim Begehen der Unregelmäßigkeit angewandt wurden; wie die Unregelmäßigkeit aufgedeckt wurde; welche Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedsstaaten die Unregelmäßigkeiten festgestellt haben; zu welchem Zeitpunkt und aus welcher Quelle die erste Angabe übermittel wurde, die die Unregelmäßigkeit vermuten ließ; zu welchem Zeitpunkt die Unregelmäßigkeit festgestellt wurde; welche natürlichen und juristischen Personen beteiligt sind. Bitte um Differenzierung der Angaben entsprechend derjenigen, die in den genannten Verordnungen gemacht werden. In den Anlagen 3a (Förderperiode 2000-2006) und 3b (Förderperiode 2007- 2013) sind die geforderten Angaben zu den bis jetzt erfolgten Unregelmäßigkeitsmeldungen enthalten. KA 6/7724 Anlage 1 Übersicht zu Vorgängen mit fehlenden Voraussetzungen für die Meldung einer Unregelmäßigkeit Nr. Projekt-Nr. Zuwendungsempfänger (aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt) Zeitraum der Bewilligung Zuwendungin € Vorgang an StA Halle/LKA am 1 2 3 5 6 1 QUP1091204 06.09.2004 - 10.12.2004 27.910,40 € 14.05.2009 5 QU1131205 01.03.-31.08 2005 139.708,80 € 14.05.2009 8 QU/03249/06 01.08.2006 - 29.02.2007 172.079,43 € 20.03.2009 11 QU/03084/06 01.03.2006 - 31.08.2006 410.622,42 € 03.06.2009 12 QU/03246/06 01.08.2006 - 31.01.2007 173.643,46 € 20.03.2009 20 QU/03044/07 15.03.2007 - 30.11.2007 698.688,26 € 21.10.2009 22 QU/03303/06 01.08.2006 - 30.06.2007 238.940,80 € 08.02.2011 23.03.2011 25 QU/20143/07 05.02.2008 - 31.12.2008 98.195,38 € 20.05.2011 26 QU/03152/07 02.04.2007 - 31.10.2007 248.813,22 € 19.10.2011 27 QU1164705 01.10.2005 - 31.12.2005 294.112,00 € 23.03.2011 28 QU1180605 02.01.2006 - 31.12.2006 506.646,31 € 23.03.2011 29 QU1180705 16.01.2006-30.06.2006 08.02.2011 30 QU1167105 23.03.2011 32 QU1171905 QU/03129/05 02.01.2006-30.06.2006 206.931,20 € 07.09.2011 33 QU1180505 01.02.2006-30.06.2007 19.10.2011 34 QU/03118/07 01.04.2007 - 30.09.2007 19.10.2011 35 QU/03471/06 02.01.2007 - 31.12.2007 19.10.2011 37 QU/03132/07 01.04.2007 - 30.09.2007 LKA hat keine ausreichenden Anhaltspunkte ermittelt LKA hat keine ausreichenden Anhaltspunkte ermittelt LKA hat keine ausreichenden Anhaltspunkte ermittelt LKA hat keine ausreichenden Anhaltspunkte ermittelt LKA hat keine ausreichenden Anhaltspunkte ermittelt LKA hat keine ausreichenden Anhaltspunkte ermittelt Stand: 1.1.2013 KA 6/7724 Anlage 2 Nr. Aktenzeichen lt. KA 6/7724 Aktenzeichen alt / nach VBM Zuwendungsempfänger (aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt) Unregelmäßigkeit gemeldet Meldung am: QU1164709 QU/03223/05 QU1180605 QU/03127/05 QUP1007703 QUP/04810/03 QUP1091204 QUP/06073/04 QU1160305 QU/03090/05 QU1160305 QU/03090/05 QU1131205 QU/06239/05 QU1164605 QU/03194/05 QU1180805 QU/03117/05 QU1131205 QU/06239/05 QU1201206 QU/03249/06 QU1201506 QU/03246/06 5 12 QU/03223/05 QU/03127/05 QUP1007703 QUP1091204 QU11603/05 3 4 QU/03090/05 QU/06239/05 11 QU/03117/05 QU11312/05 QU/03249/06 9 1 2 vgl. Nr. 7 vgl. Nr. 5 10 QU/03194/05 6 7 8 nein ja ja nein nein QU/03246/06 nein ja nein nein nein - - - - - 15.10.2012 - - 15.7.2009 15.7.2009 2000 - 2006 1.1. Mitgliedstaat 1.1. Jahr 1.1. Für die Meldung zuständige Behörde 1.1. Sequenznummer 1.1. Fonds 1.1. Version number 2.2. Förderperiode 3.1.1. European provision infringed 3.1.4. Artikel und Absatz 3.3. Datum, an dem die erste Information erhalten wurde, die einen Verdacht auslöste 3.4. Quelle der ersten Information über die Unregelm. 3.5. Aufdeckungsmethode 1 DE 2009 ST 8 FS 2 2000-2006 REG 1260/1999 05.12.2008 Prüfung VN 206 Kontrolle von Dokumenten 2 DE 2009 ST 12 FS 2 2000-2006 REG 1260/1999 21.11.2008 Prüfung VN 199 Andere Kontrolle 3 DE 2009 ST 17 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 30.09.2008 Vor-Ortkontrolle der Prüfgruppe 209 Vor-Ort-Kontrolle auf dem Gelände des Unternehmens 4 DE 2009 ST 18 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 30.09.2008 Vor-Ortkontrolle der Prüfgruppe 209 Vor-Ort-Kontrolle auf dem Gelände des Unternehmens 5 DE 2012 ST 10070 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 24.07.2012 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden 6 DE 2012 ST 10066 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden 7 DE 2012 ST 10069 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden 8 DE 2012 ST 10073 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden 9 DE 2012 ST 10068 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden # DE 2012 ST 10067 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden # DE 2012 ST 10071 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden # DE 2012 ST 10072 FS 1 2000-2006 REG 1260/1999 12.08.2010 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden # DE 2010 ST 7 FS 2 2000-2006 REG 1260/1999 19.07.2012 Prüfung Verw.nachweis 206 Kontrolle von Dokumenten # DE 2010 ST 5 FS 2 2000-2006 REG 1260/1999 24.03.2010 LKA Hausdurchsg. 302 Informant # DE 2010 ST 4 FS 2 2000-2006 REG 1260/1999 21.11.2008 Prüfung VN 206 Kontrolle von Dokumenten # DE 2010 ST 1 FS 2 2000-2006 REG 1260/1999 19.09.2008 Prüfung VN 206 Kontrolle von Dokumenten gartz Schreibmaschinentext Anlage 3a 2000 - 2006 1 2 3 4 5 6 7 8 9 # # # # # # # 4.4. Angewandte Praktiken zur Begehung der Unregelm. 6.1.1. Dienststellen oder Einrichtungen, die die Unregelm. festgestellt haben 6.3. DATUM DER FESTSTELL UNG DER UNREGELM. 8.1.1. Name 9.1. Devise 9.3. Art der Ausgabe 9.4. Betroffener Betrag - gesamt 9.4. Betroffener Betrag - EUAnteil 9.4. Betroffener Betrag - MSAnteil Missbrauch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 05.12.2008 EUR 105.132,70 78.849,53 26.283,17 Missbrauch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 09.03.2009 EUR 18.929,75 14.197,31 4.732,44 Anhörung Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ESF Prüfgr. 13.11.2008 EUR 694.195,00 520.646,00 173.549,00 Anhörung Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ESF Prüfgr. 04.11.2008 EUR 292.372,00 219.279,00 73.093,00 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 24.07.2012 EUR 440.640,00 330.480,00 110.160,00 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 20.09.2012 EUR 110.219,37 82.664,53 27.554,84 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 519.289,32 368.894,72 150.394,60 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 101.666,17 76.249,63 25.416,54 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 102.655,21 76.991,41 25.663,80 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 341.604,70 256.203,53 85.401,17 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 256.982,75 192.737,06 64.245,69 falsche Angaben Landekriminalamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 156.397,90 114.422,86 41.975,04 unrechtmäßige AbrechnungLandesverwaltungsamt 19.07.2012 EUR 137.088,00 102.816,00 34.272,00 Missbrauch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 24.03.2010 EUR 122.022,00 91.517,00 30.505,00 Missbrauch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 28.11.2008 EUR 208.980,00 156.735,00 52.245,00 Missbrauch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 19.09.2008 EUR 224.035,84 168.026,89 56.008,95 2007 - 2013 Mitgliedst aat Jahr Für die Meldung zuständi ge Behörde Sequenznummer Fonds Version number Förderperiode European provision infringed Artikel und Absatz Datum, an dem die erste Information erhalten wurde, die einen Verdacht auslöste Quelle der ersten Information über die Unregelm. Aufdeckungsmethode Angewandte Praktiken zur Begehung der Unregelm. 1 DE 2012 ST 10002 FS 2 2007-2013 REG 1083/2006 03.06.2009 STA Halle 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden keine Schulung, gefälschte Personalkosten 2 DE 2012 ST 10099 FS 1 2007-2013 REG 1083/2006 12.09.2012 Prüfung Verw.nachweis 206 Kontrolle von Dokumenten unrechtmäßige Abrechnung 3 DE 2012 ST 10101 FS 1 2007-2013 REG 1083/2006 28.02.2012 Vernehmung LKA 150 Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden falsche Angaben gartz Schreibmaschinentext Anlage 3b 2007 - 2013 1 2 3 Dienststellen oder Einrichtungen, die die Unregelm. festgestellt haben DATUM DER FESTSTELL UNG DER UNREGELM. Name Devise Von der UR betroffen_gesamt Von der UR betroffen_Öffentlich Von der UR betroffen_EU Von der UR betroffen_MS Art der Ausgabe Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 12.08.2010 EUR 85.877,21 55.820,19 357,25 55.462,94 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 12.09.2012 EUR 137.593,40 90.818,56 599,40 90.219,16 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 20.09.2012 EUR 61.417,53 39.921,39 255,50 39.665,89 Anlage_7724_neu.pdf KA 6-7724-Dessau_Meldungen-Anlage1 KA_6-7724-Dessau_Meldungen-Anlage2_xlsx KA 6-7724-Dessau_Meldungen-Anlage 3a KA 6-7724-Dessau_Meldungen-Anlage 3b