Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1834 22.02.2013 (Ausgegeben am 25.02.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Anpassung von Zweckverbänden an die neuen Gemeindegrenzen Kleine Anfrage - KA 6/7764 Vorbemerkung des Fragestellenden: Dem Vernehmen nach war zu erfahren, dass auf Verlangen des Landesverwaltungsamtes bestehende Zweckverbände nach der Gebietsreform an die neuen Gemeindegrenzen anzupassen sind, andernfalls würden künftig Fördermittel versagt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann die Landesregierung das oben beschriebene Agieren des Landes- verwaltungsamtes bestätigen und wie begründet sich der sachliche, vermögensrechtliche sowie der zweckverbandsrechtliche Hintergrund? Die Landesregierung kann ein Verlangen des Landesverwaltungsamtes, das Gegenstand dieser Kleinen Anfrage ist, nicht bestätigen. Die erbetene Begründung kann von daher nicht gegeben werden. 2. Können künftig Fördermittel tatsächlich versagt werden, wenn entgegen dem Verlangen des Landesverwaltungsamtes bestehende Zweckverbände nach der Gebietsreform nicht an die neuen Gemeindegrenzen angepasst werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 2 3. In welcher Weise sollen bestehende Zweckverbände nach der Gebietsre- form an die neuen Gemeindegrenzen angepasst werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche Städte und Gemeinden sowie welche Zweckverbände haben nach der Gebietsreform welche Anpassungen an die neuen Gemeindegrenzen vorzunehmen? In welchem Umfang gab es bereits Anpassungen bzw. in welchem Umfang sind solche Anpassungen noch notwendig? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche wirtschaftlichen Gründe können es rechtfertigen, dass bestehen- de Zweckverbände nach der Gebietsreform an die neuen Gemeindegrenzen anzupassen sind? Entsprechende Erwägungen obliegen den Verbandsmitgliedern, soweit diese in eigener Kompetenz eine Änderung der Verbandsstruktur prüfen. 6. Gibt es seitens des Landes rechtliche und finanzielle Hilfestellungen des Landes für Kommunen und bestehende Zweckverbände, um nach der Gebietsreform Zweckverbände an die neuen Gemeindegrenzen anzupassen? Gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 GO LSA sind die Kommunalaufsichtsbehörden bei Bedarf gehalten, Erfahrungen bei der Lösung kommunaler Aufgaben zu vermitteln .