Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1848 01.03.2013 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 04.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planungsleistungen für Baumaßnahmen Kleine Anfrage - KA 6/7770 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Bei wie vielen Bauprojekten in Sachsen-Anhalt, die mit öffentlichen Mit- teln realisiert wurden oder werden, wurde auf Planungs- und sonstige Leistungen der Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt und Partner, der GBP mbH, der BOB Consult GmbH sowie von Tochterunternehmen dieser Firmen zurückgegriffen? Bitte aufschlüsseln nach Art der Baumaßnahme, Ort und Durchführungszeitraum. In Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden in Anlehnung an die jetzige Legislaturperiode alle seit dem 1. Januar 2011 im Bau befindlichen, zwischenzeitlich abgeschlossenen sowie neu begonnenen Maßnahmen untersucht, wobei im Mittelpunkt der Recherche öffentlich finanzierte Bauprojekte der Bereiche Hochbau, Hochwasserschutz, Brücken- bzw. Ingenieurbau sowie Straßenbau standen. Bei Baumaßnahmen kommunaler Baulastträger gibt es keine Verpflichtung zur Erfassung der zum Einsatz kommenden Ingenieurbüros. Eine nachträgliche Ermittlung ist mit einem unverhältnismäßigen Zeitaufwand verbunden. In der Recherche fanden deshalb nur die den zuständigen Landesverwaltungsbehörden bekannten kommunalen Baumaßnahmen mit Beteiligung der o. g. Ingenieurbüros Berücksichtigung. Im Ergebnis sind in einer im Anhang befindlichen tabellarischen Übersicht alle Bauprojekte in Sachsen-Anhalt mit Beteiligung der o. g. Ingenieurbüros aufge- 2 führt. Die angegebenen Bauzeiten beinhalten keine bauvorbereitenden Maßnahmen . Neben den abgefragten Ingenieurbüros wurden auch alle bekannten Tochterunternehmen dieser Büros sowie Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit Beteiligung o. g. Büros berücksichtigt. Für die öffentlichen Auftraggeber stellen die einzelnen Ingenieurbüros allerdings eigenständige Vertragspartner mit eigenen Steuernummern dar. Insoweit ist es schwierig, weitergehende Verbindungen der Büros untereinander oder zu weiteren Büros zu ermitteln. 2. Welchen Teil der Planung (z. B. Vorplanung, Werkplanung, Ausführungs- planung, Bauleitung) hat eine der unter 1. genannten Firmen übernommen ? Wurde diese Leistung ausgeschrieben? In welcher Weise war die unter 1. genannte Firma an der Ausschreibung der Bauleistungen und der Auswahl der Unternehmen beteiligt? 3. Welche Gesamtkosten wurden für o. g. Baumaßnahmen ursprünglich kal- kuliert und welche entstanden tatsächlich? Hat sich die Vergütung für den jeweiligen Auftrag der unter 1. genannten Firmen in gleicher Weise erhöht, oder blieb sie beim ursprünglichen Betrag? Falls die Kostensteigerung für die unter 1. genannte Firma proportional sogar höher als die Gesamtkostensteigerung ausfiel, womit war dies begründet? Bitte nach Baumaßnahmen aufschlüsseln. Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. In der im Anhang befindlichen tabellarischen Übersicht sind die von den abgefragten Ingenieurbüros realisierten Planungs- und sonstigen Leistungen mit Angabe der Art der Vergabe der Ingenieurleistungen sowie den bekannten Baukosten projektbezogen aufgeführt. Die Art der Vergabe der Ingenieurleistung richtet sich nach den geltenden Vergabevorschriften : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie weiteren Vorschriften der für die Auftragsvergabe zuständigen Landesverwaltungsbehörden. Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es werden definierte Leistungsbilder und definierte Besondere Leistungen vergeben. Die Honorarberechnung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone ), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen. Die Leistungen werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert (Leistungsphasen 1 - 9 der HOAI). In Abhängigkeit von den geschätzten Honorarkosten für die zu erbringenden Ingenieurleistungen wird oberhalb des Schwellenwertes gemäß VgV ein Verhandlungsverfahren nach VOF durchgeführt. Unterhalb des Schwellenwertes erfolgt eine Leistungsanfrage bei zumeist mehreren Ingenieurbüros (Art der Vergabe). 3 Zwar werden die Ausschreibungsunterlagen, speziell bei großen Baumaßnahmen , durch Ingenieurbüros erstellt, jedoch erfolgt die Ausschreibung der Bauleistung immer durch die jeweiligen Auftraggeber (AG). Die Ingenieurbüros sind in keiner Leistungsphase gemäß HOAI losgelöst vom AG tätig. Die Arbeitsergebnisse werden durch den AG kontrolliert und bestätigt. Sämtliche Festlegungen wie z. B. das Zulassen von Nebenangeboten und die Wichtung der Wertungskriterien werden durch den AG bestimmt. Die Auswahl des Auftragnehmers der Bauleistung erfolgt jedoch immer durch den Auftraggeber. Bei großen Baumaßnahmen kann der AG in Einzelfällen aufgrund des hohen Leistungsumfanges durch ein Ingenieurbüro z. B. bei der formalen Prüfung, der Nachrechnung der Angebote oder der Wertung der Nebenangebote gemäß Leistungsphase 7 HOAI - Mitwirkung bei der Vergabe (Wertung) - unterstützt werden. Letzteres ist für eine der im Anhang aufgeführten Baumaßnahmen bekannt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Baukostenerhöhung nicht gleichzeitig zu einer proportionalen Erhöhung der Honorarvergütung der Ingenieurbüros führt. Leistungen der Leistungsphasen 1 - 6 nach HOAI (von der Grundlagenermittlung über die verschiedenen Planungsphasen bis zur Vorbereitung der Vergabe ) werden nach der Kostenberechnung bzw., liegt diese noch nicht vor, auf Grundlage der Kostenschätzung i. d. R. bereits vor Baubeginn endgültig abgerechnet , so dass Baukostenerhöhungen nicht mehr honorarwirksam werden und beim ursprünglichen Betrag verbleiben. Honorarkosten in Bezug auf die Bauüberwachung und die Bauoberleitung werden auf Basis der so genannten „anrechenbaren Kosten“ in Abhängigkeit der Baukosten und den „besonderen Leistungen“ in Abhängigkeit des tatsächlichen Aufwandes gemäß HOAI vergütet. Somit führt eine Baukostenerhöhung nicht gleichzeitig zu einer proportionalen Honorarerhöhung. Grundlage für die Honorare stellen die jeweils geschlossenen Verträge dar. Eine abschließende Bewertung hinsichtlich der endgültigen Honorare ist jedoch erst nach Vorlage aller Schlussrechnungen für die im Anhang erfassten Maßnahmen möglich. Überproportionale Honorarsteigerungen höher als die Gesamtbaukostensteigerungen waren bisher für die betrachteten Bauprojekte nicht feststellbar. Kleine Anfrage KA 6/7770 Planungsleistungen für Baumaßnahmen Anhang Nr. Bauprojekt Art der Baumaßnahme Ort Durchführungszeitraum Ingenieurbüro Sonstige Leistung Art der Vergabe der Ingenieurleistungen Baumaßnahmen ab 1.1.2011 (laufende, neu begonnene und zwischenzeitlich abgeschlossenene) Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungs - planung Ausführungs - planung Bauoberleitung, Bauüberwachung Leistungsanfrage, Verhandlungsverfahren (EU) nach VOF vor/zu Baubeginn [€] geprüfte Schluß- rechnung [€] 1 Brücken über die Kalte Bode und Wormke Ersatzeubau Königshütte 09/2012 - 12/2012 GBP x x x x Leistungsanfrage 318.335 liegt noch nicht vor 2 A 14 Lückenschluss, Verkehrseinheit 1.2 Neubau 11/2011 - 09/2014 ARGE Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt und VIP Ingenieurgesellschaft mbH Bauüberwachung, Bauoberleitung, Objektbetreuung, Dokumentation, ökol. Bauüberwachung, Sicherheitsund Gesundheitsschutzkoordinator Verhandlungsverfahren (EU) nach VOF 44.983.000 liegt noch nicht vor 3 A 9, Bauwerke 39 und 41 Erhaltung 08/2010 -03/ 2011 Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt, Halle Bauüberwachung Leistungsanfrage 241.853 284.602 4 L 100 Ortsdurchfahrt Wernigerode, Bauabschnitt 1.2 Um- und Ausbau Wernigerode 03/2011 - 10/2012 Wernigeröder Ingenieurgesellschaft Bauüberwachung und Bauoberleitung Leistungsanfrage 2.207.000 1.876.000 (vorläufig) 5 B 27 Ortsdurchfahrt Elbingerode Um- und Ausbau Elbingerode 06/2011 - 04/2013 Wernigeröder Ingenieurgesellschaft x x x x Leistungsanfrage 2.872.000 liegt noch nicht vor 6 B 27 Rübeland, Bereich Turbinengraben Um- und Ausbau Rübeland 03/2012 - 04/2013 Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt, Wernigerode x Leistungsanfrage 832.000 liegt noch nicht vor 7 B 27 Kreuzung mit L 96 Ortsdurchfahrt Rübeland Um- und Ausbau Rübeland 10/2012 - 06/2014 Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt, Wernigerode x x x x Leistungsanfrage 4.605.000 liegt noch nicht vor 8 B 6n, Bauabschnitt 14 Neubau Bernburg 04/2010 - 06/2014 Arge MSAI, B6n, PA 14 aus Ingenieurbüro Setzpfand, Vössing GmbH, OBERMEYER Planen + Beraten GmbH Bauüberwachung, Bauoberleitung, Objektbetreuung, Dokumentation Verhandlungsverfahren (EU) nach VOF 83.500.000 liegt noch nicht vor 9 B 100 Bitterfeld, Brehnaer Überbau, Knoten Kreuzeck Um- und Ausbau Bitterfeld 05/2011 - 05/2013 GBP mbH, Wernigerode Bauüberwachung und Bauoberleitung Leistungsanfrage 2.083.000 liegt noch nicht vor 10 B 187 Ortsdurchfahrt Mühlanger - Iserbegka Um- und Ausbau Mühlanger 06/2010 - 03/2012 GBP mbH, Wernigerode Bauüberwachung und Bauoberleitung Leistungsanfrage 1.225.000 1.158.740 11 L 113 Brücke bei Schweinitz über den Fischgraben Um- und Ausbau Schweinitz 08/2012 - 05/2013 GBP mbH, Wernigerode Bauüberwachung und Bauoberleitung Leistungsanfrage 450.265 liegt noch nicht vor 12 L 124 Ortsdurchfahrt Straach Um- und Ausbau Straach 09/2010 - 05/2012 GBP mbH, Wernigerode Bauüberwachung und Bauoberleitung Leistungsanfrage 1.675.000 liegt noch nicht vor 13 Magdeburg, Ersatzneubau der Hafenbahnbrücke über den Zweigkanal Ersatzneubau Magdeburg, OT Rothensee 09/2012 - 12/2013 ARGE aus Ingenieurgemeinschaft Gnade GmbH und Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG. x x x örtliche Bauüberwachung Verhandlungsverfahren (EU) nach VOF 8.341.805 liegt noch nicht vor 14 Ausbau der Sandbrinkstraße und Brücken, Planung und Bauüberwachung Ausbau Wernigerode, OT Schierke 09/2011 - 05/2014 GBP Gesellschaft für Bauüber-wachung und Planung mbH x x x x örtliche Bauüberwachung Leistungsanfrage 9.391.034 liegt noch nicht vor 15 Ausbau der Sandbrink- straße und Brücken, Projektsteuerung Ausbau Wernigerode, OT Schierke 09/2011 - 05/2014 ARGE aus GCM Wernigerode und Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG. Projektsteuerung Leistungsanfrage 9.391.034 liegt noch nicht vor 16 Neubau eines Park- hauses mit Fußgängerbrücke Neubau Wernigerode, OT Schierke 05/2012 - 05/2014 ARGE aus Weininger & Hoffmann und Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG. x x x x örtliche Bauüberwachung Verhandlungsverfahren (EU) nach VOF 10.900.000 liegt noch nicht vor Planungsleistung Baukosten