Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1852 05.03.2013 (Ausgegeben am 06.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Katastrophenschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz (II) Kleine Anfrage - KA 6/7791 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist für sein Gebiet untere Katastrophenschutzbehörde . Als solche hat er nach § 11 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) für die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in bedarfsangemessenem Umfang zu sorgen und diese zu fördern. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (KA 6/7578) vom 13. August 2012 (Drs. 6/1360) berichtet die Landesregierung, dass im Landkreis Mansfeld-Südharz kein Fachdienst Sanität mehr existiere. Der Landkreis bemühe sich um einen neuen Träger des Fachdienstes; es würden Verhandlungen mit dem Arbeiter-Samariter -Bund e. V. (ASB) geführt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (KA 6/7690) vom 28. November 2012 (Drs. 6/1646) berichtet die Landesregierung dann, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz bis Anfang des Jahres 2013 über einen einsatzfähigen Fachdienst Sanität mit 25 Helfern verfügen werde. Der ASB Regionalverband Mansfeld-Südharz e. V. solle dann gemäß § 12 Abs. 2 KatSG-LSA als mitwirkende private Organisation Träger dieses Fachdienstes sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Verfügt der Landkreis Mansfeld-Südharz über einen einsatzfähigen Fach- dienst Sanität? Wenn ja, wer ist Träger des Fachdienstes Sanität? Mit welchen Kräften und Mitteln wird der Fachdienst sichergestellt? 2 Die Neuaufstellung des Fachdienstes Sanität im Landkreis Mansfeld-Südharz ist so weit vorangeschritten, dass mit Datum 1. März 2013 die Verletztentransportgruppe voll einsatzbereit ist. Damit ist eine Einsatzbereitschaft des Fachdienstes Sanität im Landkreis Mansfeld-Südharz in Teilen gegeben und dieser Fachdienst wird als bedingt einsatzbereit geführt. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat mit einem Schreiben vom 2. Oktober 2012 den ASB Regionalverband Mansfeld-Südharz e.V. zur Aufstellung eines Sanitätszuges (Fachdienst Sanität) im Landkreis beauftragt. Mit Stand vom 15. Februar 2013 haben sich 28 interessierte Helfer für die Mitarbeit in diesem Fachdienst registrieren lassen. Von diesen Helfern verfügen gegenwärtig zwölf Helfer über eine Ausbildung im Rettungsdienst und sechs Helfer über eine SanB-Qualifikation. Zehn Helfer haben gegenwärtig noch keine abgeschlossene Sanitätsausbildung. Deren Ausbildung wird jedoch bereits seit dem 29. November 2012 durchgeführt. Zwischen dem Landkreis Mansfeld-Südharz und dem ASB Regionalverband Mansfeld-Südharz e. V., als Träger des Fachdienstes Sanität, wurden mittlerweile entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Diese stellen die Mitwirkung als Träger des Fachdienstes Sanität sicher und regeln in wesentlichen Grundzügen die Nutzung der Katastrophenschutzfahrzeuge. Der Fachdienst Sanität (Gesamtsollstärke 1/6/14/21) verfügt fahrzeugtechnisch über einen Einsatzleitwagen (Zugtrupp), einen Arzttruppkraftwagen (Arztgruppe ), ein Mannschaftstransportfahrzeug mit Anhänger (Sanitätsgruppe) und drei Krankentransportkraftwagen Typ B (Verletztentransportgruppe). Perspektivisch wird mit der Zuführung eines Gerätewagen Sanität auch die Sanitätsgruppe den Ausstattungsvorgaben des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz entsprechen . 2. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden im Wege der Fachaufsicht ergrif- fen, um im Landkreis Mansfeld-Südharz sicherzustellen, dass die Aufgaben des Fachdienstes Sanität ordnungsgemäß wahrgenommen werden? Der Prozess der Neuaufstellung des Fachdienstes Sanität im Landkreis Mansfeld -Südharz wurde und wird auch in der Zukunft durch das Landesverwaltungsamt und das Ministerium für Inneres und Sport des Landes SachsenAnhalt fachaufsichtlich begleitet. Das Landesverwaltungsamt hat sich dazu mit der unteren Katastrophenschutzbehörde als auch mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt regelmäßig abgestimmt. Seitens des Landesverwaltungsamtes wird davon ausgegangen, dass die weitere Aufstellung, insbesondere nach dem Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt und der damit angestrebten Aufwertung des ortsnahen Dienstes (Ehrenamt), zeitnah erfolgen wird.