Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1855 05.03.2013 (Ausgegeben am 07.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Stand der Verhandlungen zwischen Sozialagentur und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe Kleine Anfrage - KA 6/7716 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des Fachgesprächs über die Arbeitsweise der Sozialagentur im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 7. November 2012 erklärte die Staatssekretärin Frau Bröcker, dass insgesamt 250 Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden . Die noch ausstehenden würden durch verschiedene Maßnahmen beschleunigt werden. Wie von einigen großen Trägern, die bisher ohne Verhandlungsergebnis blieben, berichtet wird, sind deren schon festgesetzte Verhandlungstermine im laufenden Jahr kurzfristig abgesagt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Welchen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören die Träger an, mit denen die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden? Antwort zu Frage Nr. 1: Einzelvereinbarungen wurden erfolgreich mit Mitgliedern sämtlicher Spitzenverbände abgeschlossen sowie auch mit verbandsungebundenen Leistungsanbietern. Mit zwei Spitzenverbänden erfolgte darüber hinaus der Abschluss von Vereinbarungen, womit fast alle Mitglieder der Spitzenverbände erfasst wurden. Frage Nr. 2: Welche Leistungstypen wurden in diesen abgeschlossenen Verhandlungen geregelt? 2 Antwort zu Frage Nr. 2: Nachfolgende Leistungstypen (LT) wurden in den abgeschlossenen Verhandlungen geregelt: - LT 1a: Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen; - LT 2a: Wohnheim für Erwachsene mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen; - LT 2b: Wohnheim für Erwachsene mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen; - LT 2c: Wohnheim für Erwachsene mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht; - LT 3c: Übergangswohnheim für Erwachsene mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht; - LT 5a: Wohnheim an der Werkstatt für behinderte Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen; - LT 6b: Trainingswohnen am Wohnheim für erwachsene Menschen mit wesent- lichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen; - LT 7a: Außenwohngruppe für Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen - teilweise ohne Tagesförderung (ohne TF); - LT 8a: Intensiv betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen; - LT 8c: Intensiv betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht; - LT 9a: Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen; - LT 9b: Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und see- lischen und mehrfachen Behinderungen; - LT 9c: Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und see- lischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht; - LT 11a: Tagesförderung an stationären Einrichtungen bzw. Fördergruppen an der WfbM für erwachsene Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen, die in Wohnheimen oder außerhalb leben bis zur Erreichung des Rentenalters; - LT 11c: Tagesförderung an stationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen in- 3 folge Sucht, die in Wohnheimen oder außerhalb leben bis zur Erreichung des Rentenalters; - LT 14 a: Werkstatt für behinderte Menschen mit wesentlichen geistigen und geis- tigen und mehrfachen Behinderungen; - LT 14 b: Werkstatt für behinderte Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen; - LT 15 b: Tagesstätte für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen; - LT 15 c: Tagesstätte für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht; - Wohnheim an der Werkstatt für Menschen mit wesentlichen Sinnes- und Sinnes- und mehrfachen Behinderungen (WH an WfbMsibM); - Außenwohngruppe am Wohnheim an der Werkstatt für behinderte Menschen (AWG am WH/WfbM); - Ambulant betreutes Wohnen (ABW) - Intensiv Ambulant betreutes Wohnen (iABW sk); - Ambulant betreutes Wohnen für geistig behinderte Menschen (ABWgbM); - Ambulant betreutes Wohnen für seelisch behinderte Menschen (ABWsbM); - Ambulant betreutes Wohnen für seelisch behinderte Menschen infolge Sucht (ABWskM); - Integrative Kindertagesstätte (i Kita); - Heilpädagogische Frühförderung (HFF); - Interdisziplinäre Frühförderung (IFF); - Integrationshilfen. Frage Nr. 3: Wie viele Leistungsbeschreibungen und wie viele Entgeltvereinbarungen wurden in den abgeschlossenen Verhandlungen vereinbart? Antwort zu Frage Nr. 3: Es wurden vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 insgesamt 358 Leistungsvereinbarungen und 357 Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen. Leistungserbringer können für einen Leistungstyp sowohl den Abschluss einer Leistungsvereinbarung als auch einer Vergütungsvereinbarung beantragt haben, ohne dass bereits für beide eine Einigung bis zum 31. Dezember 2012 erzielt werden konnte. Deshalb gibt es Einrichtungen, mit denen es bereits für beides eine Verein- 4 barung gibt, andere mit denen eine Leistungs- oder Vergütungsvereinbarung getroffen wurde und solche, mit denen weder das Eine noch das Andere vereinbart worden ist. Frage Nr. 4: Welche Anzahl von Plätzen für Leistungsberechtigte umfasst das abschließend verhandelte Leistungsangebot? Wie viele sind offen? Antwort zu Frage Nr. 4: Das Leistungsangebot wird regelhaft für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen, so dass es als abschließend verhandelt nur in dem Geltungszeitraum der Vereinbarung betrachtet werden kann. Für das Ambulant Betreute Wohnen, die Integrationshilfe , die Frühförderung und die integrativen Kindertagesstätten sind keine Platzkapazitäten vereinbart. Das bedeutet, dass Vereinbarungen zu diesen Leistungen existieren , diese aber nicht als „Plätze“ gezählt werden und somit nicht statistisch erfasst sind. Im Übrigen ist das Leistungsangebot für 5.010 Plätze verhandelt, während es für 14.588 Plätze noch verhandelt werden muss. Wenn Leistungsangebote für verschiedene Zeiträume vereinbart sind, wurden diese entsprechend mehrfach erfasst. Frage Nr. 5: Für welche Laufzeiten wurden die Vereinbarungen abgeschlossen? Antwort zu Frage Nr. 5: Die Laufzeiten der abgeschlossenen Vereinbarungen betragen in den meisten Fällen 12 bis 18 Monate. In Einzelfällen wurden Vereinbarungen auch für einen kürzeren bzw. einen darüber hinausgehenden Zeitraum geschlossen. Frage Nr. 6: Aus welchen Gründen wurden die weiteren Verhandlungen abgesagt und wie soll der Verhandlungsstau aufgelöst werden? Antwort zu Frage Nr. 6: Einzelne Verhandlungen wurden abgesagt und verschoben, weil die Parteien auf Terminschwierigkeiten stießen. Auf Seiten der Leistungserbringer lag dies u. a. daran , dass große Träger durch kleinere Anwaltskanzleien oder Einzelanwälte vertreten werden, die nur über ein eingeschränktes Terminkontingent verfügen. Die Verhandlungen werden entsprechend den terminlichen Möglichkeiten der Verhandlungspartner kontinuierlich fortgeführt. Die Verhandlungstermine müssen jeweils zeitaufwändig vor- und nachbereitet werden. Fehlende Unterlagen müssen nicht selten durch die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (die Sozialagentur Sachsen-Anhalt) nachgefordert werden, wodurch sich weitere Verzögerungen in der Abarbeitung und teilweise auch in der Verhandlungsterminierung ergeben. Mittlerweile erfolgte Personalabgänge sowie mehrere Langzeiterkrankungen im zuständigen Bereich der Sozialagentur Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 beschränken die zur Verfügung stehende Personalressource. Die verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten durchweg engagiert. Allerdings wurden 2012 sowie zu Beginn des Jahres 2013 Neueinstellungen bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt realisiert. Hierdurch wird es möglich, drei der fünf frei gewordenen Stellen wieder unbefristet zu besetzen. Darüber hinaus gibt es ab dem 5 1. Februar 2013 die Möglichkeit, drei auf zwei Jahre befristete Mitarbeiter neu einzustellen . Dadurch ist zu erwarten, dass mit fortschreitendem Einarbeitungsstand des gewonnenen Personals, eine beschleunigte Abarbeitung der Vorgänge erfolgen kann. Zwischenzeitlich erfolgte auch personelle Unterstützung aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Einer zügigen Einigung steht zuweilen auch entgegen, dass bei Verhandlungen außerordentliche Forderungen der Leistungsanbieter eine Einigung zunächst erschwert . Auch bei den Leistungsbeschreibungen war eine Reihe von ambitionierten Vorstellungen einzelner Leistungserbringer aus Kostengründen nicht einigungsfähig. In der Folge führen solche Verhandlungssituationen zu Schiedsstellenverfahren, die von Einrichtungsträgern aus Fristwahrungsgründen eingeleitet worden sind. Zuweilen kam es auch zu gerichtlichen Streitverfahren. Hierdurch wurde Personal zusätzlich gebunden. Gleichwohl wird selbstverständlich auch durch organisatorische Maßnahmen versucht , einen schnelleren Verhandlungsabschluss zu erzielen. Beispielsweise wird angestrebt, solche Verhandlungen vorrangig zu führen, bei denen ein niedrigeres Konfliktpotential und somit eine schnellere Einigung abzusehen ist. Dieses ist, das Einvernehmen des jeweiligen Verhandlungspartners vorausgesetzt, eine gute Methode , um straffe Verhandlungen durchzuführen.