Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1876 12.03.2013 (Ausgegeben am 12.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutzmanager in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7772 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit wenigen Jahren wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Einstellung von Klimaschutzmanagern im Rahmen einer Richtlinie gefördert. Der Förderzeitraum ist dabei auf drei Jahre beschränkt und kann auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden. Ziel der Förderung ist es, dauerhaft eine /einen Klimaschutzmanager/Klimaschutzmanagerin in den Kommunen zu etablieren . Insgesamt gibt es bundesweit bereits über 200 Klimaschutzmanager/Klimaschutzmanagerinnen . In Ostdeutschland und vor allem in Sachsen-Anhalt ist deren Anzahl hingegen begrenzt sowie auf die Großstädte konzentriert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Klimaschutzmanager/Klimaschutzmanagerinnen sind in welchen Kommunen Sachsen-Anhalts angestellt? Welche Kommunen planen in naher Zukunft (laut aktuellem Stellenplan) die Einstellung eines Klimaschutzmanagers /einer Klimaschutzmanagerin? Eine Recherche über die Inanspruchnahme der Kommunalrichtlinie durch die Kommunen des Landes beim „Kompetenzzentrum & Servicestelle Kommunaler Klimaschutz“ ergab, dass bisher 32 Vorhaben für 24 Kommunen, zwei gemeinnützige Einrichtungen und die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM) gefördert wurden und werden. Darunter sind drei Vorhaben, die die Einstellung ei- 2 nes Klimaschutzmanagers/Klimaschutzmanagerin beinhalten. Das betrifft die Städte Halle, Dessau-Roßlau und den Landkreis Harz. 2. Wie hoch ist der jeweilige Eigenanteil, den die Kommunen in Sachsen- Anhalt aufbringen müssen, um Klimaschutzmanager/Klimaschutzmanagerinnen zu finanzieren? Wie hoch ist der jeweilige Finanzierungsanteil, der durch Dritte (beispielsweise Stadtwerke) aufgebracht wird? Bitte die entsprechenden Kommunen nennen. Gemäß Kommunalrichtlinie liegt der Fördersatz für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers /Klimaschutzmanagerin bei 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten. Damit verbleiben 35 % als Eigenanteil der Kommune. Zur Übernahme des anteiligen oder kompletten Eigenanteils durch Dritte liegen der Landesregierung keine Informationen vor. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch die Beratung durch qualifizierte Sachverständige über die Kommunalrichtlinie gefördert werden kann. Im Übrigen wird auf Frage 1 verwiesen. 3. Wie viel Geld wird in den sachsen-anhaltischen Kommunen durch die Ar- beit von Klimaschutzmanagern eingespart? Bitte differenziert für das Arbeitsfeld Energie (z. B. Senkung der Betriebskosten durch niedrigere Heizkosten) angeben. Welches sind die wichtigsten Maßnahmen, um Betriebskosten zu senken? Durch das Wirken von Klimaschutzmanagern können auch Kosteneinsparungen erzielt werden. Es liegen jedoch keine belastbaren Erkenntnisse vor. 4. Ist die Landesregierung bereits unterstützend, im Sinne von Informations- schreiben oder sogar Direktberatungen, an die Kommunen in SachsenAnhalt herangetreten, um das Konzept des/der Klimaschutzmanagers/Klimaschutzmanagerin vorzustellen und auf die Fördermöglichkeiten des Bundes hinzuweisen? Wenn ja, was wurde bisher unternommen? Wenn nein, welche Aktivitäten plant die Landesregierung, um die Einstellung von Klimaschutzmanagern/Klimaschutzmanagerinnen zukünftig zu unterstützen ? Fördervorhaben zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind beim Projektträger innerhalb des Antragszeitraumes vom 01.01. bis 31.03. des Jahres einzureichen. Die Landesregierung bietet im Rahmen des Förderprogramms „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien“ und den ergänzenden Regelungen zur Richtlinie den Kommunen ebenfalls die Möglichkeit, Zuwendungen zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu erhalten. Im Rahmen der Antragsberatung und Anfragen wird sowohl durch die Landesregierung als auch durch den Projektträger Investitionsbank auch auf die Fördermöglichkeiten des Bundes hingewiesen. Im Mai 2011 wurde in Magdeburg durch die Servicestelle Kommunaler Klimaschutz zusammen mit der FriedrichEbert -Stiftung eine Informationsveranstaltung für Kommunen zur Kommunal- 3 richtlinie durchgeführt. Darüber hinaus werden den Kommunen über die Kommunal -Nachrichten des Städte- und Gemeindebundes Informationen über aktuelle Förderprogramme gegeben. 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, bei Kommunen in der Haus- haltskonsolidierung, den kommunalen Eigenanteil zu übernehmen? Nein.