Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/189 05.07.2011 (Ausgegeben am 06.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umweltzone Halle Kleine Anfrage - KA 6/7041 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Gute und saubere Luft ist wesentliche Voraussetzung für die menschliche Gesundheit . Trotz der Erfolge, die in Sachsen-Anhalt erzielt worden sind, besteht weiterhin zusätzlicher Handlungsbedarf, denn insbesondere die Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid überschreitet in vielen Gebieten noch erheblich die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit. Hauptverursacher für die Belastungen mit Stickstoffdioxid und Feinstaub in den städtischen Ballungsgebieten ist nach wie vor der Straßenverkehr. Da einzelne Minderungsmaßnahmen in diesem Sektor nur zu geringfügigen Entlastungen führen, ist hier ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Dies erfordert sowohl umfangreiche Anstrengungen zur Luftreinhaltung auf örtlicher Ebene als auch eine konsequente Politik der Emissionsreduktion an den Quellen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist als zuständige Behörde verpflichtet, bei Überschreitung der Grenzwerte Luftreinhaltepläne aufzustellen, die die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen. In die Luftreinhalteplanung für die Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg wurden die betroffenen Behörden und Einrichtungen der beiden Städte eng einbezogen. Straßenverkehrliche Maßnahmen, wie die Einrichtung von Umweltzonen, die im Rahmen der Luftreinhaltepläne notwendig werden, sind im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festzulegen und durch diese umzusetzen. 2 Die Stadt Magdeburg hat das Einvernehmen zu den im Straßenverkehr erforderlichen Maßnahmen erteilt. Mit der Stadt Halle befindet sich das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in einem intensiven Kommunikationsprozess. Sollte die Stadt Halle das Einvernehmen nicht erteilen, so wird das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die notwendigen Schritte einleiten, das Einvernehmen zu erlangen, damit der Luftreinhalteplan zügig in Kraft tritt. Die Umweltzonen sollen zum 1. September 2011 eingeführt werden. Zunächst werden nur die Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, die die höchsten Luftbelastungen verursachen , die ohne und die mit roter Plakette. Ab 1. Januar 2013 wird die Regelung strenger, dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren, d. h. auch die Fahrzeuge mit gelber Plakette werden ausgeschlossen. Die Stadt Magdeburg hat eine „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg über Ausnahmen zum Verkehrsverbot innerhalb der Umweltzonen“ mit der Industrie - und Handelskammer Magdeburg und der Handwerkskammer Magdeburg erarbeitet. Sehr positiv ist, dass die Kammern bei der Diskussion der Ausnahmeregelungen intensiv mitwirkten und so die Interessen ihrer Mitglieder offensiv einbringen konnten. Auch bei der Prüfung der Anträge werden sie speziell bei der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge durch die betroffenen Unternehmen mitwirken. Diese Regelung liegt der Stadt Halle und den dortigen Kammern vor. Angeregt wurde , dass sich die Stadt Halle die Regelungen zu Eigen macht, um das Ziel der gegenseitigen Anerkennung zu erreichen. Die Magdeburger Regelungen sehen insofern Ausnahmen vor als zum Beispiel Bürger und Gewerbetreibende mit Wohnung bzw. Geschäftssitz in der Umweltzone bis zum 31. Dezember 2012 die Ausnahmegenehmigung ohne weiteren Nachweis erhalten werden. Ergänzend wird eine Reihe von Ausnahmen möglich sein, um speziell im gewerblichen Bereich wirtschaftliche Härten zu vermeiden, zum Beispiel wenn ein Händler mit seinem einzigen Fahrzeug den Wochenmarkt bedienen will. 1. Wie ist der aktuelle Stand des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Halle? Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet ist, wurde am 1. Juni 2011 der Entwurf des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Halle (Saale) 2011 der Oberbürgermeisterin der Stadt Halle zugeleitet und darum gebeten, das Einvernehmen der Stadt Halle (Saale) als zuständige Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde zu erteilen. 2. Wie ist die weitere Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- qualität geplant? Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Halle 2011 sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Bei Maßnahmen wie 1. der Einrichtung einer Umweltzone, 2. dem weiteren Ausbau des Hauptstraßennetzes, 3 3. der bedarfsgerechten Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Fahrzeuggrößen und 4. dem Aus- und Umbau des Straßenbahnschienennetzes ist die Stadt Halle der zuständige Träger der öffentlichen Verwaltung und hat die Maßnahmen durchzusetzen. 3. Wann werden die konkreten Regelungen zur Ausgestaltung der Umwelt- zone in Halle bekannt gegeben? Die Abgrenzung der Umweltzone und die zeitliche Staffelung von Zufahrtsverboten in die Umweltzone sind Teil des Luftreinhalteplanes. Der aufgestellte Luftreinhalteplan wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach der Erteilung des Einvernehmens öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. 4. Wann werden die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle informiert? Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Wann werden die betroffenen Gewerbetreibenden über die jeweiligen Übergangsregelungen in Kenntnis gesetzt? Siehe Vorbemerkung. 6. Wann ist mit der verkehrlichen Anordnung der Umsetzung in Halle zu rechnen? Siehe Vorbemerkung.