Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1915 19.03.2013 (Ausgegeben am 20.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie - Strategische Lärmkarten und Lärmaktionspläne Kleine Anfrage - KA 6/7808 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. Durch eine strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedstaaten ermittelt werden. Auf Basis dieser Lärmkartierung sollen Aktionspläne der Bekämpfung des Umgebungslärms dienen . Am 18. Juli 2002 ist die sogenannte EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten . Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f BImSchG). Danach sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräume auszuarbeiten. Die Bevölkerung ist über die Lärmbelastung zu informieren. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind dann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern bzw. zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen . Die Lärmkarten und Aktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Informationen aus den Lärmkarten und Aktionsplänen sind der Europäischen Kommission mitzuteilen. Die strategische Lärmkartierung sollte bis zum 30. Juni 2012 abgeschlossen sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben die strategische Lärmkartie- rung fristgerecht abgeschlossen? 2 2. In welchen Gemeinden konnte die strategische Lärmkartierung nicht frist- gerecht fertig gestellt werden? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam durch die Auflistung in der beigefügten Anlage beantwortet. 3. Welche Gemeinden wehren sich gerichtlich gegen die Aufgabe, strate- gische Lärmkarten zu erstellen? Wie begründen die Gemeinden ihre Klagen ? Welchen Stand haben die entsprechenden Klagen? Bis zum 8. März 2013 hat keine Gemeinde gegen die Aufgabe geklagt, strategische Lärmkarten zu erstellen. 4. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Abschluss der strate- gischen Lärmkartierung? Voraussichtlich bis zum 30. April 2013 dürften die Lärmkarten vollständig vorliegen und die Informationen aus den Lärmkarten dem Umweltbundesamt mitgeteilt worden sein. 5. Mit welchen Konsequenzen rechnet die Landesregierung, weil die strate- gische Lärmkartierung nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnte? Es obliegt der Kommission, ob und in welcher Weise sie auf verspätete Informationen aus der Lärmkartierung reagiert. Bei der ersten Stufe der Lärmkartierung , deren Ergebnisse zum 30. Juni 2007 vorzulegen waren, verzichtete die Kommission auf Maßnahmen gegen den Mitgliedstaat Bundesrepublik Deutschland wegen verfristet erstellter Lärmkarten. 6. Welche Kommunen haben die Lärmaktionspläne fristgerecht fertig ge- stellt? Die Frist für die Fertigstellung der Lärmaktionspläne endet am 18. Juni 2013. Daher kann derzeit nicht angegeben werden, welche Gemeinden fristgerecht Lärmaktionspläne erstellen werden. 7. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Lärmaktionspläne fristge- recht bis zum 18. Juli 2013 abgeschlossen werden können? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Gemeinden, die erst 2013 über aktuelle Lärmkarten verfügen, ihre Lärmaktionsplanung nicht zum 18. Juni 2013 abschließen werden. Dazu gehören die Gemeinden, für die das Eisenbahnbundesamt (EBA) Lärmkarten nach § 47e Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellen muss. Das EBA hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Schreiben vom 16. November 2011 mitgeteilt, dass es erst Ende 2013 Lärmkarten zur Verfügung stellen kann. 3 Anlage Umsetzung der Umgebungsrichtlinie - Strategische Lärmkarten und Lärmaktionspläne Zu 1. Welche Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben die strategische Lärmkartierung fristgerecht abgeschlossen? Gemeinden an Bundesautobahnen (61 von 61): Kreis Gemeinde Wittenberg Coswig (Anhalt), Stadt Wittenberg Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Salzlandkreis Alsleben (Saale) Salzlandkreis Bernburg (Saale) Salzlandkreis Bördeland Salzlandkreis Ilberstedt Salzlandkreis Könnern Salzlandkreis Nienburg (Saale) Salzlandkreis Plötzkau Salzlandkreis Staßfurt Saalekreis Bad Dürrenberg Saalekreis Bad Lauchstädt, Goethestadt Saalekreis Braunsbedra Saalekreis Farnstädt Saalekreis Kabelsketal Saalekreis Landsberg, Stadt Saalekreis Leuna Saalekreis Merseburg Saalekreis Obhausen Saalekreis Petersberg Saalekreis Salzatal Saalekreis Schkopau Saalekreis Schraplau Saalekreis Teutschenthal Saalekreis Wettin-Löbejün, Stadt Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt Mansfeld-Südharz Berga Mansfeld-Südharz Kelbra Mansfeld-Südharz Lutherstadt Eisleben Mansfeld-Südharz Sangerhausen Mansfeld-Südharz Seegebiet Mansfelder Land Mansfeld-Südharz Südharz Mansfeld-Südharz Wallhausen Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Landeshauptstadt Jerichower Land Burg Jerichower Land Genthin Jerichower Land Möckern, Stadt Jerichower Land Möser Halle (Saale), Stadt Halle (Saale) 4 Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau Burgenlandkreis Lützen, Stadt Burgenlandkreis Meineweh Burgenlandkreis Osterfeld Burgenlandkreis Stößen Burgenlandkreis Teuchern, Stadt Burgenlandkreis Weißenfels, Stadt Börde Barleben Börde Erxleben Börde Harbke Börde Hohe Börde Börde Ingersleben Börde Niedere Börde Börde Sommersdorf Börde Sülzetal Börde Wanzleben-Börde, Stadt Börde Wefensleben Börde Wolmirstedt Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen Anhalt-Bitterfeld Raguhn-Jeßnitz, Stadt Anhalt-Bitterfeld Sandersdorf-Brehna Anhalt-Bitterfeld Zörbig Gemeinden an Bundes- und Landesstraßen (26 von 82): Kreis Gemeinde Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel, Hansestadt Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen Anhalt-Bitterfeld Osternienburger Land Anhalt-Bitterfeld Raguhn-Jeßnitz, Stadt Anhalt-Bitterfeld Zerbst/Anhalt Börde Barleben Börde Burgstall Börde Colbitz Börde Hohe Börde Börde Niedere Börde Börde Sülzetal Börde Wanzleben-Börde, Stadt Börde Wolmirstedt Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau Harz Blankenburg(Harz), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Landeshauptstadt Mansfeld-Südharz Gerbstedt Saalekreis Braunsbedra Saalekreis Leuna Saalekreis Schkopau Salzlandkreis Bernburg (Saale) Salzlandkreis Calbe 5 Salzlandkreis Giersleben Salzlandkreis Güsten Salzlandkreis Schönebeck (Elbe) Stendal Rochau Zu 2. In welchen Gemeinden konnten die strategischen Lärmkarten nicht fristgerecht fertig gestellt werden? In 56 Gemeinden: Kreis Gemeinde Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt) Anhalt-Bitterfeld Muldestausee Anhalt-Bitterfeld Sandersdorf-Brehna Anhalt-Bitterfeld Zörbig Börde Gröningen Börde Haldensleben Börde Kroppenstedt Börde Oschersleben (Bode), Stadt Burgenlandkreis Hohenmölsen Burgenlandkreis Lützen, Stadt Burgenlandkreis Naumburg (Saale) Burgenlandkreis Schönburg Burgenlandkreis Teuchern, Stadt Burgenlandkreis Weißenfels, Stadt Burgenlandkreis Wethau Burgenlandkreis Zeitz Halle (Saale), Stadt Halle (Saale) Harz Halberstadt Harz Harsleben Harz Ilsenburg (Harz) Harz Nordharz Harz Quedlinburg, Stadt Harz Selke-Aue Harz Thale, Stadt Harz Wernigerode Jerichower Land Biederitz Jerichower Land Burg Jerichower Land Genthin Jerichower Land Gommern Jerichower Land Jerichow Jerichower Land Möser Mansfeld-Südharz Lutherstadt Eisleben Mansfeld-Südharz Sangerhausen Mansfeld-Südharz Seegebiet Mansfelder Land Mansfeld-Südharz Wimmelburg 6 Saalekreis Bad Lauchstädt, Goethestadt Saalekreis Kabelsketal Saalekreis Landsberg, Stadt Saalekreis Merseburg Saalekreis Petersberg Saalekreis Salzatal Saalekreis Teutschenthal Salzlandkreis Aschersleben Salzlandkreis Börde-Hackel Salzlandkreis Egeln Salzlandkreis Seeland, Stadt Salzlandkreis Staßfurt Salzlandkreis Wolmirsleben Stendal Osterburg (Altmark) Stendal Stendal, Hansestadt Stendal Tangerhütte, Stadt Stendal Tangermünde Stendal Wust-Fischbeck Wittenberg Coswig (Anhalt), Stadt Wittenberg Kemberg, Stadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg