Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1916 19.03.2013 (Ausgegeben am 20.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Sanierung der Landesstraße L 75 bei Ballenstedt Kleine Anfrage - KA 6/7829 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den letzten Wochen ist in den Medien über den geplanten Ausbau der Landesstraße L 75 bei Ballenstedt berichtet worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Gibt es vom Landesverkehrsministerium hierfür bereits eine verbindliche Zusage? 2. Der Bürgermeister der Stadt Ballenstedt beruft sich öffentlich darauf, dass er bereits eine verbindliche Zusage für die Realisierung der Baumaßnahme durch den Verkehrsminister erhalten hat. Ist diese Aussage richtig? Die Fragen 1 und 2 stehen in engem Zusammenhang und werden deshalb zusammen beantwortet. Eine verbindliche Zusage für einen Beginn des geplanten Ausbaus der Landesstraße L 75 gibt es insoweit nicht, da dieser für 2014 vorgesehene Baubeginn nicht losgelöst von den insgesamt im Landkreis Harz durch die Landesstraßenbaubehörde umzusetzenden Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im Zuge von Landesstraßen zu sehen ist. Speziell wurde auf die umfangreichen laufenden Baumaßnahmen verwiesen. Der Baubeginn für die L 75 zwischen Hoym und Ballenstedt ist derzeitig unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Baumittel und prioritär durchzuführen- 2 der Erhaltungsmaßnahmen erst nach Fertigstellung des Um- und Ausbaus der L 240 zwischen Westerhausen und Thale als Zubringer zur B 6n vorgesehen. Herrn Bürgermeister Dr. Knoppik wurde dieser Sachverhalt durch mein Schreiben vom 28. November 2012 mitgeteilt. 3. Für welches Jahr ist die Realisierung der Baumaßnahme geplant? Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach wie vor beginnend ab 2014 vorgesehen . Siehe auch die Antworten zu 1. und 2. 4. Wie genau soll die Maßnahme finanziert werden? Bei der L 75 handelt es sich um eine Landesstraße. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt demzufolge aus dem Landeshaushalt. 5. Aus welcher Haushaltsposition soll die Finanzierung erfolgen? Die Finanzierung der Baumaßnahme L 75 Hoym-Ballenstedt erfolgt aus dem Einzelplan 14, Kapitel 14 12 - Straßenbau. 6. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Maßnahme? Aktuelle Kostenschätzungen für den grundhaften Ausbau der L 75 zwischen Hoym und Ballenstedt gehen von rund 4,4 Mio. Euro aus. Belastbare Zahlen können allerdings erst nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens mit Zuschlagserteilung auf ein entsprechendes Auftragsangebot für die Baumaßnahme genannt werden. 7. Ist dem Verkehrsministerium bekannt, welche Mandatsträger, politischen Parteien und Fraktionen sich in der Vergangenheit bereits für eine Realisierung der Baumaßnahme eingesetzt haben? Wenn ja, bitte detailliert aufzählen. Dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ist in diesem Zusammenhang Folgendes bekannt: • 2002 Unterschriftensammlung SPD-Stadtratsfraktion von Ballenstedt an den damaligen Minister Dr. Heyer (SPD), • 03. Mai 2011 - Schreiben von Herrn Bürgermeister Dr. Knoppik, 04. Juli 2011 - Schreiben von Herrn Andreas Steppuhn MdL, 24. August 2011 - Schreiben von Herrn Ulrich Thomas MdL, 02. November 2012 - Schreiben von Herrn Bürgermeister Dr. Knoppik und 31. Januar 2013 - Schreiben von Herrn Andreas Steppuhn MdL an Herrn Minister Thomas Webel. 3 8. Ist es geplant, diese Baumaßnahme im Rahmen des Landeshaushaltes mit Priorität zu versehen? Der grundhafte Ausbau der L 75 Hoym–Ballenstedt besitzt bereits eine hohe Priorität im Straßenbauprogramm des Landes. Eine namentliche Anmeldung dieser Baumaßnahme für den Landeshaushaltsplan ist Ausdruck für die große Bedeutung dieses Bauvorhabens. 9. Wie muss der Etat des Jahres 2014 finanziell ausgestattet sein, damit die Baumaßnahme auch tatsächlich realisiert werden kann? Bei einem Finanzbedarf von derzeitig geschätzten 4,4 Mio. Euro allein für das Einzelvorhaben L 75 Hoym–Ballenstedt muss der Etat für das Jahr 2014 und Folgejahre entsprechend ausgestattet werden. Der Haushaltsplan 2014 befindet sich noch in der Aufstellung. Durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr wird ein entsprechender Mittelbedarf unter Berücksichtigung des Nachholbedarfs im Erhaltungsbereich angemeldet. Über die Höhe der bewilligten Haushaltsmittel entscheidet der Landtag.