Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1952 26.03.2013 (Ausgegeben am 27.03.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Zur zwangsweisen Rückführung (Abschiebung) von Personen ausländischer Herkunft und zur Situation der Abschiebungshaft in Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 Kleine Anfrage - KA 6/7840 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen ausländischer Herkunft wurden im Jahr 2012 aus Sach- sen-Anhalt zwangsweise auf welche Art und Weise a) in welches Land zurückgeführt bzw. b) in einen anderen - für das Asylverfahren zuständigen - EU-Staat über- stellt worden (so genannte Fälle von „Dublin II-Rückführungen“)? a) Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Land Flugweg Albanien 1 Benin 3 Bosnien 13 Burkina Faso 1 Estland 1 Indien 13 Irak 1 Kosovo 11 Mazedonien 21 Moldau 1 Niger 1 Nigeria 3 2 Polen 1 Serbien 47 Sudan 1 Tschechien 1 Vietnam 23 Weißrussland 1 gesamt: 144 b) Im Jahr 2012 wurden insgesamt 59 Personen im Wege von „Dublin II-Rück- führungen“ überstellt, davon 50 Personen auf dem Flugweg und 9 Personen auf dem Landweg. 2. Wie viele Personen ausländischer Herkunft sind im Jahr 2012 aus SachsenAnhalt nach Androhung der Abschiebung - aber noch im Rahmen der Frist der freiwilligen Ausreise - a) in welche Länder zurückgekehrt bzw. b) in einen anderen - für das Asylverfahren zuständigen - EU-Staat ausge- reist? Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zum erbetenen Sachverhalt vor. Eine Ermittlung der Daten im Sinne der Fragestellung könnte nur im Wege einer umfangreichen Einzelauswertung der entsprechenden Ausländerakten bei sämtlichen Ausländerbehörden des Landes erfolgen, wovon mit Blick auf den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen wurde. 3. Falls die Beantwortung von Frage 2 aufgrund fehlender statistischer Erfas- sungen nicht möglich sein sollte: Welche statistischen Angaben zu den in der Frage 2 beschriebenen Personenkreisen liegen der Landesregierung vor? Der Landesregierung liegen statistische Angaben über freiwillige Ausreisen unter Inanspruchnahme von Rückkehrleistungen nach den Programmen REAG und GARP vor. Auf die als Anlage anliegende Übersicht wird verwiesen. 4. Wie viele Personen befanden sich in Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 in Sach- sen-Anhalt in Abschiebungshaft? Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Abschiebegrund und Altersgruppen (bis 16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 Jahre und älter) aufführen. Bei Personen unter 18 Jahren bitte zusätzlich eine Aufschlüsselung nach den Kriterien - unbegleiteter Flüchtling, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Haftdauer und Haftgrund - vornehmen. Im Jahr 2012 befanden sich 63 Personen in Abschiebungshaft. Der Grund der Abschiebung war ihre vollziehbare Ausreisepflicht. Personen unter 18 Jahren befanden sich nicht in Abschiebungshaft. 3 5. Wie viele Personen befanden sich im Jahr 2012 in Abschiebungshaft, a) weil sie nach dem Stellen ihres Asylantrages in einen anderen, für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat überstellt werden sollten (so genannte Fälle von „Dublin II-Rückführungen“)? b) nachdem sie durch die Ablehnung ihres Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig wurden? c) nachdem sie aufgrund des Erlasses einer Ausweisungsverfügung vollziehbar ausreisepflichtig wurden? Im Jahr 2012 befanden sich 16 Personen als so genannte Fälle von „Dublin IIRückführungen “ in Abschiebungshaft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wie lange befanden sich im Jahr 2012 Personen in Sachsen-Anhalt in Ab- schiebungshaft? Es wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen. Dauer der Abschiebungshaft Anzahl der Personen bis 6 Wochen 54 bis 3 Monate 8 bis 6 Monate 1 7. In wie vielen Fällen ging einer Abschiebung im Jahr 2012 eine angeordnete Abschiebehaft voraus und in wie vielen Fällen erfolgte eine Abschiebung ohne vorausgegangene Abschiebehaft? Im Jahr 2012 ging einer Abschiebung in 51 Fällen Abschiebungshaft voraus, in 137 Fällen nicht. In 15 zusätzlichen Fällen erfolgte die Abschiebung aus der Strafhaft. 8. In wie vielen Fällen im Jahr 2012 wurden Personen, die in Abschiebungshaft genommen wurden, aus der Haft entlassen, ohne die Ausreise zu vollziehen ? In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Entscheidung aufgrund einer Gerichtsentscheidung ? Welche weiteren Gründe gab es für eine Haftentlassung ? Im Jahr 2012 wurden 9 Personen aus der Abschiebungshaft entlassen, ohne die Ausreise zu vollziehen. Davon erfolgte in 3 Fällen die Entlassung aufgrund einer Gerichtsentscheidung, in den anderen 6 Fällen aufgrund einer Entscheidung der Ausländerbehörde. Zusätzlich wurden weitere 3 Personen in andere Bundesländer verlegt, ohne aus der Haft entlassen worden zu sein. 4 Anlage zu Frage 3 REAG-/GARP-Programm 2012 Aufstellung nach Zielland