Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1956 03.04.2013 (Ausgegeben am 11.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Lüderitz (DIE LINKE) Planung und Bau einer multifunktionalen Sportstätte mit Rennschlittenbahn und die Neuanlage einer Rollerbahn für den Sommerskisport in Friedrichsbrunn Kleine Anfrage - KA 6/7763 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 6. Dezember 2013 haben sich Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski, Landrat Michael Ermrich, der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye und Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens über verschiedene Maßnahmen bzw. Projekte zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur der Harzstadt verständigt. Zu den Projekten zählen Forstflächen, die dem Land gehören. Es geht um die Planung einer multifunktionalen Sportstätte mit Rennschlittenbahn und die Neuanlage einer Rollerbahn für den Sommerskisport in Friedrichsbrunn. Herr Minister Aeikens erklärte laut Pressemitteilung, er stehe dem Vorhaben in Friedrichsbrunn aufgeschlossen gegenüber. Es müsste aber noch geklärt werden, inwieweit die Vorhaben nach Naturschutzrecht umgesetzt werden können. Er sicherte die Prüfung zu. Die Projekte sind auf Landeswaldflächen im FFH-Gebiet geplant. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Hektar müssten für die Realisierung der Projekte in Friedrichs- brunn insgesamt in Anspruch genommen werden? 2. Um wie viele Hektar Wald, Grünland und sonstige Fläche handelt es sich hier konkret? 2 3. Wären für die Umsetzung der Projekte Wald- bzw. Baumrodungen erforderlich ? Wenn ja, wie groß wäre die Waldfläche und welcher Baumbestand wäre von einer Rodung betroffen? 4. Würde es durch die Umsetzung der Projekte zu Bodenversiegelungen kommen? Wenn ja, wie groß wäre die zu versiegelnde Fläche? 5. Würde es durch die Umsetzung der Projekte auf weiteren Flächen zu Bo- denverdichtungen und/oder zu Veränderungen des Bodengefüges kommen ? Wenn ja, wie groß wären die betroffenen Flächen? 6. Gibt es für dieses Gebiet Hinweise auf besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten? Wenn ja, um welche handelt es sich? 7. Betrachten das Land Sachsen-Anhalt oder seine Behörden die geplanten Projekte auch aus ordnungspolitischer Sicht? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erübrigt sich aus nachstehenden Gründen eine Beantwortung der Fragen 1 bis 7. Zu dem Bau einer Rennschlittenbahn sind den zuständigen Behörden (Landkreis Harz und Landesverwaltungsamt) bisher nur allgemeine Überlegungen der Stadt Thale bekannt. Eine Planung bzw. konkrete Anträge liegen nicht vor. Überlegungen zu der Neuanlage einer Rollerbahn für den Sommerskisport sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. Es ist bereits eine Skirollerstrecke in bitumiöser Ausführung vorhanden. Eine ganzjährige Nutzungsgenehmigung wurde durch den Landkreis Harz als untere Naturschutzbehörde am 26. Oktober 2012 erteilt. 8. Wo existieren im Harz bereits ähnlich gelagerte Anlagen bzw. wo sind ähn- lich gelagerte Anlagen in der Planung? Den zuständigen Behörden im Gebiet des Landkreises Harz sind Planungen für weitere Anlagen dieser Art nicht bekannt.