Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1962 03.04.2013 (Ausgegeben am 11.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Hochschulausbildung und Forschung Kleine Anfrage - KA 6/7824 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Studienangebote gibt es derzeit am Institut für Musik der MartinLuther -Universität Halle-Wittenberg in den musikpädagogischen und -künstlerischen Fächern? Wie viele Studierende belegen die einzelnen Fächer? Über welche Prognosen über die Entwicklung der Studierendenzahlen verfügt die Landesregierung? Studienangebot am Institut für Musik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU): • Musik: Lehramt an Förderschulen, Sekundarschulen, Gymnasien • Gesang und Gesangspädagogik (Bachelor 180 LP, Master 120 LP) • Instrumentalpädagogik Gitarre (Bachelor 180 LP, Master 120 LP) • Instrumentalpädagogik Klavier (Bachelor 180 LP, Master 120 LP) • Konzertexamen: Künstlerisches Aufbaustudium Gesang • Konzertexamen: Künstlerisches Aufbaustudium Gitarre • Konzertexamen: Künstlerisches Aufbaustudium Klavier • Musikwissenschaft (Bachelor 180 LP, Master 120 LP) Im Bereich der Lehramtsausbildung wird außerdem in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle (EHK) der Kombinierte Studiengang Liturgische Musik/Lehramt Musik an Gymnasien angeboten. Des Weiteren wird das Fach Musik im Studiengang Lehramt an Grundschulen angeboten. Hier wird der Unterricht jedoch vom Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik durchgeführt. 2 Belegung der einzelnen Fächer: Abschluss Studiengang Studierende Diplom1) Gesang 7 BA 180 Gesang und Gesangspädagogik 12 MA 120 Gesang und Gesangspädagogik 10 BA 180 Instrumentalpädagogik Gitarre 5 MA 120 Instrumentalpädagogik Gitarre 0 BA 180 Instrumentalpädagogik Klavier 16 MA 120 Instrumentalpädagogik Klavier 6 Konzertexamen Künstlerisches Aufbaustudium Ge- sang 5 Konzertexamen Künstlerisches Aufbaustudium Gitarre 2 Konzertexamen Künstlerisches Aufbaustudium Klavier 7 LAGym2) Musik (alt + neu) 131 LASek2) Musik (alt + neu) 18 LAGym3) Musik II (Liturgische Musik) 11 BA 120 Musikwissenschaft 56 BA 60 Musikwissenschaft 43 MA 120 Musikwissenschaft 19 MA-HF1) Musikwissenschaft 16 MA-NF1) Musikwissenschaft 1 Promotion Musikpädagogik 7 Promotion Musikwissenschaft 19 Gesamt: 391 Quelle: MLU - Stand: 28.02.2013 Doppelzählungen infolge paralleler Einschreibung in mehrere Studiengänge möglich Nicht zum SS 2013 Rückgemeldete mitgezählt 1) auslaufender Studiengang 2) „alt“ = nicht modularisiertes; „neu“ = modularisiertes Lehramtsstudium 3) Kombinierter Studiengang in Kooperation mit der EHK Eine belastbare Prognose zur Entwicklung der Studierendenzahlen im Bereich Musik liegt der Landesregierung nicht vor. Die KMK-Prognose (Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012-2025; Fortschreibung vom 24.01.2012) lässt erwarten, dass die Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren im Bereich Musik stabil bleiben. Die Bewerberzahlen liegen regelmäßig über der Zahl der Studienanfängerplätze. Für die Lehramtsausbildung im Fach Musik sind sie seit einiger Zeit auf einem konstanten Niveau. In den Bachelor- und Masterstudiengängen sind die Bewerberzahlen angestiegen , nachdem das Studienangebot im Bereich der Musik an der MLU konzentriert worden ist. Dieser Anstieg wird sich nach Einschätzung des Instituts für Musik in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach fortsetzen. Eine steigende Nachfrage lässt sich danach insbesondere bei Studienbewerbern aus dem Ausland, insbesondere China, vorhersehen. 3 Frage 2: Welche Studienangebote gibt es derzeit an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik? Inwieweit sind diese mit den Angeboten des Institutes für Musik vernetzt? Studienangebot an der EHK: • Bachelor Kirchenmusik • Master Kirchenmusik • Master Chor- und Orchester-Dirigieren • Master Konzert- und Oratorien-Gesang • Master Orgel - daneben auslaufend: • Kirchenmusik Diplom B • Kirchenmusik Diplom A (grundständig nach Vordiplom, Aufbau nach Diplom B) • Künstlerische Ausbildung Chor- und Orchester-Dirigieren • Künstlerische Ausbildung Konzert- und Oratorien-Gesang • Künstlerische Ausbildung Orgel - gemeinsam mit der MLU: • Kombinierter Studiengang Liturgische Musik/Lehramt Musik an Gymnasien Die EHK ist weiterhin einer von zwei Standorten in Deutschland für die Ausbildung zum Glockensachverständigen (Weiterbildungsangebot). Die EHK führt Weiterbildungsveranstaltungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker der evangelischen Landeskirchen durch. Diese werden entsprechend zertifiziert . Zu den Weiterbildungsmaßnahmen im ständigen Angebot zählen die weiterbildenden Masterstudiengänge bzw. die Künstlerische Ausbildung als postgraduale Förderung. Zudem hat die EHK ein spezielles Programm für das berufsbegleitende Studium mit dem Abschluss Bachelor oder Master. Die Kooperation mit dem Institut für Musik der MLU umfasst für alle Studierenden der EHK Vorlesungen und Seminare in pädagogischen und musikwissenschaftlichen Fächern. Hauptfachunterricht für Studierende der MLU in Orgel und Chorleitung wird für Lehramtsstudierende an der EHK gegeben. Die MLU erteilt im Gegenzug Unterricht in den Fächern Klavier und Gesang und künftig auch in Theologie für Studierende der EHK. Beide Hochschulen führen gemeinsame Aufnahmeprüfungen und in den kooperativ gelehrten Fächern auch gemeinsame Fachprüfungen durch. Sie nutzen ihre Ressourcen zum Teil gemeinsam (Übungsräume, Bibliotheken) und stimmen sich im musikpraktischen Bereich (Konzerte und Aufführungen von Studierenden ) ab. 4 Frage 3: In welcher Höhe wird derzeit die Hochschule für Kirchenmusik finanziell landesseitig unterstützt? Welche Planungen über die weitere Förderung bis 2020 hat die Landesregierung? In den Jahren 2012 und 2013 wurde die EHK jeweils mit einem Zuschuss in Höhe von 465.900 Euro gefördert. Die Mittelfristige Finanzplanung sieht ab 2014 ff. eine jährliche Zuschusshöhe von 279.500 Euro vor. Die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands beabsichtigt, eine Evangelische Stiftung zur Förderung und Erhaltung der Evangelischen Kirchenmusik zu errichten, deren Stiftungszweck, die Förderung der Kirchenmusik in evangelischer Verantwortung, u. a. durch die finanzielle Förderung und Trägerschaft der EHK in Halle verwirklicht werden soll. Über eine evtl. Unterstützung der Stiftung durch das Land SachsenAnhalt wird derzeit zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und dem Finanzministerium verhandelt. Frage 4: Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, nach den Strukturveränderungen im Hochschulwesen die Diskussion über eine Musikhochschule mit ausgewählten Schwerpunkten neu aufzunehmen bzw. das universitäre Modell auszubauen und weiter zu qualifizieren? Eine Musikhochschule mit ausgewählten Schwerpunkten steht in den Strukturdiskussionen im Wissenschaftsbereich nicht zur Debatte. Das Land hat in den vergangenen zehn Jahren die Musikausbildung auf die pädagogische Ausbildung hin profiliert (Lehramt sowie Instrumental- und Gesangspädagogik). Demgegenüber ist die rein künstlerische Ausbildung, die für Musikhochschulen prägend ist, zurückgetreten. Sie findet nicht mehr grundständig, sondern ausschließlich im postgradualen Bereich besonderer Begabungsförderung in kleinem Umfang statt. Derzeit sind auch angesichts des regionalen Umfelds keine Gründe für eine Profil- und Strukturänderung erkennbar . Frage 5: Welchen Stellenwert misst die Landesregierung überregional bedeutsamen Einrichtungen wie Stiftung Händel-Haus Halle, Zentrum für Telemann-Pflege und -Forschung und Stiftung Kloster Michaelstein bei? Beabsichtigt die Landesregierung, diese Einrichtungen landesseitig weiter oder stärker zu fördern? Ist die Landesregierung weiterhin der Auffassung, dass etwa das Zentrum für Telemann-Pflege und -Forschung Magdeburg weiterhin ausschließlich in kommunaler Verantwortung betrieben werden sollte? Antwort: Die Landesregierung misst den Einrichtungen Stiftung Händelhaus, Zentrum für Telemann -Pflege und –Forschung und der Stiftung Kloster Michaelstein einen hohen Stellenwert in der Musikpflege bei. Kloster Michaelstein sowie die Stiftung Händelhaus Halle werden über Finanzierungsvereinbarungen über 2013 hinaus durch das Land weiter gefördert. Es ist vorgesehen, die Ende 2014 auslaufende Finanzierungsvereinbarung des Landes mit der Stiftung Händelhaus darüber hinaus zu verlängern. Das Zentrum für Telemann-Pflege und –Forschung wird vom Land nicht gefördert. Schwerpunkte der Landesförderung sind die Projekte Telemann-Festtage (alle zwei 5 Jahre) und der Internationale Telemann-Wettbewerb (zweijährig in den Zwischenjahren ). Hinsichtlich des Betriebes der kommunalen Einrichtung „Zentrum für TelemannPflege und –Forschung Magdeburg“ gibt es seitens des Landes derzeit keine Veranlassung , anderweitige Trägerschaftsmodelle zu erörtern. Frage 6: Welche Aktivitäten verfolgt die Landesregierung derzeit in Richtung Bundeskulturstaatsminister , diese bedeutsamen Einrichtungen sowie die weitere Erforschung und Aufführung der mitteldeutschen Barockmusik durch Bund und EU zu fördern? Das Land fördert gemeinsam mit Sachsen, Thüringen und dem Bund die Mitteldeutsche Barockmusik e.V. Darüber hinaus verfolgt es zurzeit keine weiteren Aktivitäten, um eine Förderung der Erforschung und Aufführung der mitteldeutschen Barockmusik durch Bund und EU zu befördern. Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Arbeit der MBM (Ständige Konferenz mitteldeutscher Barockmusik) ein? Wie wird diese Arbeit unterstützt? Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung zur weiteren Förderung? Die Landesregierung bewertet die Arbeit der MBM sehr hoch. Gemeinsam ist es im Verbund mit den Ländern Sachsen und Thüringen sowie dem Bund über nunmehr 19 Jahre gelungen, eine Einrichtung zu fördern, die aufgrund ihrer hohen musikwissenschaftlichen Kompetenz und Akzeptanz sowie der starken Vernetzung bundesweit und mittlerweile international wirksam zur Präsentation des barockmusikalischen Erbes Mitteldeutschlands beiträgt. Das Land unterstützt in 2013 die Tätigkeit der MBM mit rd.103 T€ (ein Sechstel der Gesamtfinanzierung). Auch zukünftig wird das Land seinen entsprechenden Anteil zur Mitfinanzierung der MBM und ihrer Projekte im Landeshaushalt einstellen. Die Förderung der MBM genießt hohe Priorität.