Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1965 10.04.2013 (Ausgegeben am 15.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Beschäftigung von Frauen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums Kleine Anfrage - KA 6/7798 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt ausschließlich für den Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung des Kultusministeriums und seiner nachgeordneten Dienststellen. Zu den nachgeordneten Dienststellen des Kultusministeriums gehören die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, das Landesschulamt, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) und das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Das Personal an Schulen sowie die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Studienreferendarinnen und Studienreferendare wurden in die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht einbezogen. Die Daten wurden zum Stichtag: 01.02.2013 erhoben. Frage 1: Wie hoch ist der gegenwärtige Stand von Beschäftigungsanteilen von Frauen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums? Wie viele Stellen sind von Frauen besetzt und wie vielen Vollzeitäquivalenten (aktiv) entspricht dies? Wie hoch ist der Teilzeitfaktor? Derzeit sind insgesamt 501 Frauen mit 475,95 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im unmittelbaren Geschäftsbereich des Kultusministeriums beschäftigt. Der Frauenanteil bezogen auf den Gesamtstellenbestand beträgt ca. 64 %. Der Teilzeitfaktor (= indivi- 2 duelle Wochenarbeitszeit dividiert durch regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten) aller aktiven weiblichen Beschäftigten beträgt 0,95. Frage 2: Wie viele Frauen befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit bzw. vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand und wie vielen Stellen/Vollzeitäquivalenten entspricht dies? Es befinden sich 27 Frauen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Stelleninhaberinnen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, besetzen ihre Stellen grundsätzlich nur noch im Umfang von 0,7 im Vergleich zu einer vollzeitbeschäftigten Stelleninhaberin. Bei 27 Frauen entspricht dies 18,9 VZÄ. Frage 3: Wie viele Stellen, die zurzeit von Frauen besetzt sind, sind der Titelgruppe 96 (Überhangpersonal) zugeordnet? Zurzeit sind 51 Stellen, die mit Frauen besetzt sind, der Titelgruppe 96 zugeordnet. Frage 4: Wie viele Frauen haben den Beschäftigtenstatuts Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen ? Wie viele Frauen haben aus welchen Gründen eine befristete Anstellung ? Von insgesamt 501 Frauen sind 221 Beamtinnen, 274 Tarifbeschäftigte und 6 befristet Beschäftigte. Zwei befristet beschäftigte Frauen werden aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Bei den übrigen 4 befristeten Beschäftigten Frauen im nachgeordneten Geschäftsbereich handelt es sich um sogenannte Vertretungs- und Aushilfskräfte, die beispielsweise befristet für die Vertretung von für vollzeitfreigestellten Personalratsmitgliedern oder im Rahmen von Elternzeitvertretungen eingestellt worden sind. Frage 5: Wie viele besetzte und unbesetzte Abteilungsleiter- und Referatsleiterstellen mit welchen Wertigkeiten gibt es? Wie viele (der besetzen Stellen) sind jeweils mit Frauen besetzt? Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Anlage verwiesen. Frage 6: Wie hoch ist der Frauenanteil in gehobenen Funktionen? Zu welchem Zeitpunkt ist aus Sicht der Landesregierung der in der Koalitionsvereinbarung der regierenden Fraktionen angestrebte Frauenanteil von 40 Prozent in den gehobenen Funktionen erreicht? Mit welchen Maßnahmen insbesondere im eigenen Geschäftsbereich soll das Ziel erreicht werden? Zur Beantwortung der Frage 6 wird auf die Anlage verwiesen. Auf der Führungsebene der Referatsleiter/-innen im Kultusministerium, der gehobenen Führungsfunktionen sowie der Abteilungsleitungen im nachgeordneten Bereich 3 wird das Ziel der Landesregierung von einem Frauenanteil von 40 % bereits erreicht bzw. übererfüllt. Lediglich bei den Behördenleitungen im nachgeordneten Bereich sowie bei den Abteilungsleitungen im Kultusministerium liegt der Anteil von Frauen unter 40 %. Das Kultusministerium ist bestrebt, den Frauenanteil auch in diesen Führungspositionen weiter zu erhöhen. Es unterstützt familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen wie die Gewährung von Teilzeit, die Gewährung von Tele-Heimarbeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Teilnahme von weiblichen Beschäftigten an der Führungskräftequalifikation sowie am Mentoringprogramm der Staatskanzlei. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass jeder Besetzung einer Führungsfunktion ein Ausschreibungsverfahren vorausgeht, in dem gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz nach dem Grundsatz der Bestenauslese, der/die nach Eignung, Leistung und Befähigung am besten geeignete Bewerber/Bewerberin zu ermitteln ist, so dass letztlich nicht das Geschlecht der einzelnen Bewerber ausschlaggebend für die Besetzung einer Führungsfunktion ist. 4 Kultusministerium Kleine Anfrage 6/7798 vom 14.02.2013 26.03.2013 Referat 12 Beschäftigung von Frauen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums Beantwortung zu Frage 5 und 6 Kultusministerium Führungsfunktionen Stellen insge-samt Wertigkeit davon unbe- setzt davon besetzt davon besetzt mit Frauen Frauenanteil in % Abteilungsleitung 4 B 6/ B 5 2 2 0 0,00 % Referatsleitung 25 B 2/ A 16 2 23 10 43,48 % nachgeordnete Dienststellen: Führungsfunktionen Stellen insge-samt Wertigkeit davon unbe- setzt davon besetzt davon besetzt mit Frauen Frauenanteil in % Amts-/Behördenleitung einschließlich Stellvertretung 6 B 3/ B 2/ A 16 sowie vergleichbare Entgeltgruppen 2 4 1 25,00 % Abteilungsleitung 8 B 2/ A 16/ A 15 sowie vergleichbare Ent- geltgruppen 0 8 4 50,00 % Referatsleitung, Dezernatsleitung und vergleichbare Funktionen (Laufbahngruppe 2/ 2. Einstiegsamt) 45 A 16/ A 15/ A 14 sowie vergleichbare Entgeltgruppen 6 39 17 43,59 % Unter dem Begriff „Führungsposition“ wurden im Bereich des Kultusministeriums sowie in den Dienststellen des nachgeordneten Geschäftsbereich alle die Dienstposten laut Begriffsdefinition der IMAG Gender Mainstreaming für das jährliche gendersensible Monitoring erfasst (vgl. hierzu Schreiben des Ministerium für Justiz und Gleichstellung mit Schreiben vom 04.12.2012; Az.: 43193/4-5)