Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1968 10.04.2013 (Ausgegeben am 15.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uranbelastetes Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes Südharz Kleine Anfrage - KA 6/7827 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie die Mitteldeutsche Zeitung am 9. Februar 2012 berichtete, fordert der Trinkwasserzweckverband Südharz (TVZ) seine Kunden auf, kein Leitungswasser mehr für die Nahrung von Säuglingen zu verwenden. Außerdem hat das Gesundheitsamt des Landkreises angeordnet, dass der TVZ die betroffenen Haushalte und Kindertagesstätten mit unbelastetem Wasser versorgt. Das Landesamt Sachsen-Anhalt für Umweltschutz hat 2004 bis 2007 im Altkreis Sangerhausen des Mansfelder Landes eine insgesamt 10-fache Überhöhung der geogenen Konzentration für das Isotop U-238 gegenüber dem bundesdeutschen Durchschnitt abgeleitet. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat von 2004 bis 2008 die Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik und auch im Kreis Sangerhausen gemessen. Es wurde unter Abwägung der rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Trinkwasserrichtlinie vom BfS empfohlen, in geogenen Sonderregionen alle Radionuklide zu berücksichtigen, die zur Ingestionsdosis beitragen, alle Altersgruppen zu beachten, Radon und seine Zerfallsprodukte in die Bewertung einzubeziehen und den Richtwert der Gesamtdosis von 0,1 mSv/a vor allem für die besonders strahlensensible Altersgruppe der Säuglinge und der schwangeren Frauen zu beachten. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie oft wurde die Belastung mit Uran und anderen Radionukliden (ein- schließlich Radon und seiner Zerfallsprodukte) der Trinkwasserbrunnen, der Mischwasser- und Zwischenmischwasserbehälter im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes Südharz (TZV) aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in den letzten 10 Jahren überprüft? Bitte das Datum, die Messstelle und die gemessenen Parameter angeben. Die gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung des Parameters Uran wurde erstmalig mit Inkrafttreten der Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zum 1. November 2011 geregelt. Tabelle 1 enthält die Zusammenstellung der Untersuchungsergebnisse ab diesem Zeitpunkt auf der Basis der in der zentralen Trinkwasserdatenbank (ZTWDB) am Landesamt für Verbraucherschutz vorhandenen Daten. Die Mindesthäufigkeit der Analysen ist abhängig von der Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet abgegebenen oder produzierten Wassers und ist in Anlage 4 Teil II der TrinkwV 2001 festgelegt. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben Untersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sicherzustellen , dass das Trinkwasser an der Stelle, an der es in die TrinkwasserInstallation übergeben wird, den Anforderungen der TrinkwV 2001 entspricht. Alternativ werden Proben am Wasserwerksausgang oder im Verteilungsnetz genommen, wenn daraus keine nachteiligen Veränderungen beim gemessenen Wert resultieren. Bei amtlichen Untersuchungen durch die Gesundheitsämter werden die Proben in der Regel direkt an den Zapfstellen der TrinkwasserInstallation genommen. Zur Bewertung der Radioaktivität im Trinkwasser sind in der TrinkwV 2001 die Indikatorparameter Tritium und Gesamtrichtdosis enthalten. Radon und Radonzerfallsprodukte werden nach aktueller Rechtslage nicht in die Gesamtrichtdosis einbezogen. Eine Überwachung findet allerdings gegenwärtig nicht statt. Grund hierfür ist, dass bisher noch nicht die Kontrollhäufigkeit, die Kontrollmethoden und die relevantesten Überwachungsstandorte gemäß dem auf EUEbene nach Artikel 12 der Trinkwasserrichtlinie festgesetzten Verfahren festgelegt wurden. Darüber hinaus gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Überwachung der Radioaktivität im Trinkwasser. Im Bereich des Trinkwasserzweckverbandes Südharz hat das Landesamt für Umweltschutz keine Messungen zur Überprüfung der Einhaltung des Gesamtdosisrichtwertes von 0,1 mSv/a durchgeführt, da die vom BfS übergebenen Messergebnisse aus dem Bereich Sangerhausen lediglich jährliche Dosiswerte von 0,01 mSv ergaben. 3 2. Erfolgten darüber hinaus in den letzten 10 Jahren noch weitere Messungen der Belastung mit Uran und anderen Radionukliden (einschließlich Radon und seiner Zerfallsprodukte) der Trinkwasserbrunnen, der Mischwasser - und Zwischenmischwasserbehälter durch den TZV oder in seinem Auftrag? Wenn ja, bitte ebenfalls das Datum, die Messstelle und die gemessenen Parameter angeben. Der Trinkwasserzweckverband Südharz hat darüber keine Berichtspflichten. Daher liegen der Landesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Das Umweltbundesamt empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 3. Novem- ber 2008 die Verwendung von Ionenaustauschern zur Entfernung des Urans nur, wenn weder eine Versorgung mit unbelastetem Wasser aus anderen Quellen noch das Verschneiden von hochbelastetem Rohwasser mit weniger belastetem machbar ist. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Trinkwasserzweckverband Südharz den Einbau weiterer Ionenaustauscher plant? Wenn ja, in welcher Zahl sollen diese Anlagen zum Einsatz kommen? Nach derzeitigem Kenntnisstand des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt plant der Trinkwasserzweckverband Südharz keine weiteren Ionenaustauscher zu errichten. 4. Wurde seitens des TZV eine Anfrage an das Land herangetragen, für den Anschluss an eine Fernwasserleitung von Bereichen im Verbandsgebiet des TZV Fördermittel auszureichen? Wenn ja, wie hat sich die Landesregierung positioniert? Ja. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt steht einer Förderung grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn ein entsprechender Zuwendungsantrag vorliegt. 5. Hat der TZV sonstige Bauanträge bzw. Genehmigungsanträge nach dem WG LSA gestellt, um den Anschluss von Bereichen im Verbandsgebiet des TZV an eine Fernwasserleitung zu erreichen? Wenn ja, bitte die Anträge und den jeweiligen Stand des Genehmigungsverfahrens angeben. Nein. 4 Tabelle 1: Daten aus der zentralen Trinkwasserdatenbank zu Uran in den WVG des TZV Südharz, ab Inkrafttreten des Grenzwertes 01.11.2011 Wasserversorgungsgebiet Datum der Probennahme Entnahmestelle Messwert in mg/l WVG PST Hainrode 06.11.2012 ON Hainrode 0,00215 WVG Quellfassung Agnesdorf 08.05.2012 ON Agnesdorf 0,00065 WVG WGA Hayn 15.05.2012 ON Schwenda 0,00033 WVG WGA Kelbra 06.03.2012 ON Kelbra 0,00065 WVG WW Allstedt 11.04.2012 ON Allstedt 0,0122 02.05.2012 HB Breitenstein < 0,0001 WVG WW Breitenstein 04.06.2012 ON Breitenstein < 0,0001 WVG WW Grillenberg 22.02.2012 ON Obersdorf 0,00267 WVG WW Questenberg 21.08.2012 ON Questenberg 0,00905 WVG WW Roßla 22.02.2012 ON Roßla 0,00228 01.11.2011 Rottleberode, Brunnen 2 < 0,001 WVG WW Rottleberode 24.09.2012 ON Rottleberode 0,00098 02.02.2012 Sangerhausen ZPW Schartweg 0,00874 08.02.2012 Sangerhausen HB Othal 0,00957 08.03.2012 Sangerhausen HB Othal 0,0102 08.03.2012 Sangerhausen ZPW Schartweg 0,0089 WVG WW Sangerhausen 08.05.2012 Sangerhausen HB Brühl 0,00488 07.03.2012 ON Stolberg < 0,00004 WVG WW Stolberg Graubach 25.09.2012 Stolberg Quelle Graubach 0,00007 15.03.2012 ON Uftrungen < 0,001 WVG WW Uftrungen 05.06.2012 Uftrungen ON Rotha 0,00036 WVG PST Großleinungen 29.08.2012 ON Großleinungen 0,00826 WVG WW Wettelrode 10.10.2012 ON Wettelrode 0,00292 15.05.2012 ON Blankenheim 0,00569 WVG WW Blankenheim 23.07.2012 ON Blankenheim 0,00436 ON Ortsnetz WVG Wasserversorgungsgebiet WW Wasserwerk WGA Wassergewinnungsanlage PST Pumpstation ZPW Zentrales Pumpwerk DE Druckerhöhung HB Hochbehälter