Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1969 10.04.2013 (Ausgegeben am 15.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hilfsfonds für Opfer sexuellen Missbrauchs Kleine Anfrage - KA 6/7831 Vorbemerkung des Fragestellenden: Den Medien war am 20. Februar 2013 zu entnehmen, dass der geplante Hilfsfonds für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Familie bisher nicht existiert. Als Grund werden offene Fragen bei der Finanzierung durch die Länder genannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1 Wie hat sich die Landesregierung bei der Frage der Landesförderung des Fonds bei den Gesprächen mit dem Bund und den Ländern positioniert? Antwort zu Frage Nr. 1 Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich die Forderung nach einer Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs. Die Bundesländer und damit auch SachsenAnhalt sehen eine Verantwortung durch ihre Arbeitgeberfunktion gegeben, sind bei dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ vertreten und arbeiten folglich weiterhin intensiv mit dem Bund und den anderen beteiligten Organisationen zusammen. So hat z. B. der Bund zugesagt, die Regelsysteme (SGB V, Opferentschädigungsgesetz) zu überprüfen. Die Empfehlungen des Runden Tisches beinhalten immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene: - Anerkennung des Unrechts/ Genugtuung der Betroffenen; - Verbesserung bestehender gesetzlicher Hilfsleistungen; 2 - Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs; - Genugtuungsleistungen von Institutionen. Mithin obliegen Entschädigungsleistungen den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich der Missbrauch geschah. Frage Nr. 2 Wie groß wäre der Anteil Sachsen-Anhalts an dem Fonds? 2.1 Ist dieser Anteil im Haushalt etatisiert? Wenn ja, welchen Haushaltsposten betrifft dies? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 2 Über den Länderanteil gibt es zurzeit keine Vorschläge und daher in Sachsen-Anhalt auch keine Etatisierung. Sofern es zu einer Fondslösung kommen sollte, wären die Anteile entsprechend zu vereinbaren. Frage Nr. 3 Welche Länder haben das Geld bisher zugesagt? Antwort zu Frage Nr. 3 Der Landesregierung ist von einer Zusage anderer Länder nichts bekannt. Frage Nr. 4 Welche Länder haben dies bisher unterlassen? Soweit bekannt, bitte Gründe dafür nennen. Antwort zu Frage Nr. 4 Zu Unterlassungen von Zusagen anderer Bundesländer kann die Landesregierung ebenfalls keine Angaben machen. Frage Nr. 5 Wenn es richtig ist, dass der Fonds noch nicht installiert werden konnte, was unternimmt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, damit den Opfern rasch geholfen werden kann? Antwort zu Frage Nr. 5 Den Opfern wird im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten bereits geholfen. Die Landesregierung wird die vorgesehenen bundesgesetzlichen Maßnahmen einer verbesserten Opferentschädigung von Missbrauchsfällen sexueller Gewalt unterstützen . So hat der Bundestag am 14. März 2013 ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) in dritter Lesung beschlossen, das noch den Bundesrat passieren muss. Mit diesem (Artikel-) Gesetz soll die Stellung des Opfers im Strafverfahren und im zivilrechtlichen Verfahren gestärkt werden. Das betrifft auch die Verlängerung der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht.