Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1976 15.04.2013 (Ausgegeben am 16.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windpark Zeppernick Kleine Anfrage - KA 6/7834 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Landkreis Jerichower Land, Raum Zeppernick, Kalitz, Dalchau, Loburg, Brietzke existieren Planungen, 12 Windkraftanlagen zu errichten. Für den Raum Loburg, Rosian , Isterbies und Schweinitz liegen zwar noch keine offiziellen Planungen/Anfragen vor, aber es ist bekannt, dass mit Landbesitzern bereits Vorverträge für eine etwaige WKA-Nutzung abgeschlossen wurden. Das Gebiet gehört heute zum Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg . Für den Standort gilt aber immer noch der Regionale Entwicklungsplan AnhaltBitterfeld -Wittenberg, weil zu dessen Aufstellung die (frühere) Stadt Loburg zum Landkreis Zerbst gehörte. Der sieht am fraglichen Standort ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft vor. Es handelt sich weder um ein Eignungsgebiet noch um ein Vorranggebiet für die Windenergie. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Windkraftanlagen ist abschließend in Nr. 1.6 der Anlage 1 zum UVP-Gesetz (UVPG) geregelt. Danach besteht eine UVPPflicht erst ab 20 Anlagen. Unterhalb dieser Anzahl - bei 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen - ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung dient der Einschätzung, ob ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Das geplante Vorhaben liegt in der Nähe zweier Europäischer Vogelschutzgebiete (EU-SPA) und ist Lebensraum der Großtrappe. Insofern müsste die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit mit dem Ergebnis abschließen, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen (nämlich auf das Schutzgut „Tiere“) vorliegen können, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Infolgedessen müsste eine förmliche UVP durchgeführt werden. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wann ist damit zu rechnen, dass ein überarbeiteter Regionaler Entwick- lungsplan (REP) für diesen Raum vorliegt? Existieren bereits raumordnerische Darstellungen in einem Entwurf des REP, die für das Vorhaben abwägungsrelevant sein könnten? Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg hat im Jahr 2010 die Neuaufstellung ihres Regionalen Entwicklungsplans beschlossen und mit der öffentlichen Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten das Aufstellungsverfahren eingeleitet. Die Regionale Planungsgemeinschaft geht davon aus, dass voraussichtlich im Jahr 2017 der Plan fertig gestellt werden kann. Es gibt bisher noch keinen Entwurf und somit auch keine abwägungsrelevanten raumordnerischen Darstellungen. 2. Welchen Stand hat das Genehmigungsverfahren für den geplanten Wind- park? Mit Datum vom 9. November 2012 erfolgte die Beantragung bei der für dieses Verfahren zuständigen Behörde, dem Landkreis Jerichower Land. Die vorliegenden Antragsunterlagen sind noch nicht vollständig. 3. Wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durch- geführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Ergebnisse hatte die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls? Eine allgemeine Vorprüfung erfolgt. Die notwendigen Antragsunterlagen liegen noch nicht vollständig vor, somit ist noch keine abschließende Bewertung möglich. 4. Wurden mögliche Beeinträchtigungen der Trappenpopulation in der Vor- prüfung bzw. in den Genehmigungsunterlagen berücksichtigt? Eine Vorprüfung nach § 3c UVPG konnte noch nicht erfolgen, da noch keine vollständigen Antragsunterlagen vorliegen. 5. Wurden mögliche Beeinträchtigungen der EU-SPA Zerbster Land und Fie- ner Bruch in der Vorprüfung bzw. in den Genehmigungsunterlagen berücksichtigt ? Auf die Beantwortung zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wurde geprüft, ob das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der bei- den genannten SPA zur Folge haben könnte und somit eine FFHVerträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchgeführt werden müsste? Auf die Beantwortung zu Frage 4 wird verwiesen. 3 7. Ist eine Vorprüfung für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Hält die Landesregierung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vorhaben für erforderlich? Bitte die Gründe für den Verzicht auf eine FFHVerträglichkeitsprüfung detailliert auflisten. Die Vorprüfung konnte mangels vollständiger Antragsunterlagen noch nicht erfolgen . 8. Befindet sich der Windpark in einem Flugkorridor der Großtrappe? Die Staatliche Vogelschutzwarte wurde durch die untere Naturschutzbehörde um eine diesbezügliche Stellungnahme gebeten. Demzufolge liegt der beabsichtigte Windpark in einem von der Großtrappe zeitweilig genutzten Flugkorridor . 9. Liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vor, der mögliche Beein- trächtigungen der lokalen Populationen des Rotmilans, des Weißstorchs, des Schwarzstorchs, des Seeadlers und des Fischadlers detailliert untersucht hat? Wenn nein, wäre aus der Sicht der Landesregierung die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags rechtlich geboten? Eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Avifauna ist im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorhanden und betrifft Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen von Rotmilan, Weißstorch und Fischadler. 10. Sind aus der Sicht der Landesregierung lokale Populationen streng ge- schützter Arten durch das Vorhaben negativ betroffen? Entsprechende Antragsunterlagen liegen noch nicht vor. 11. Wurden in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für mögliche Beeinträchtigungen lokaler Populationen streng geschützter Arten festgelegt? Nein. 12. Rechnet die Landesregierung mit negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Aktivitäten des Storchenhofs Loburg, insbesondere bei der Auswilderung von Weißstörchen und der federführenden Betreuung eines internationalen Forschungsprojektes unter israelischer, polnischer und spanischer Beteiligung, in dessen Rahmen Weißstörche mit Satellitensendern und Datenloggern im Gebiet ausgestattet werden? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Das beantragte Vorhaben befindet sich noch im Verfahren, sodass noch keine endgültigen Schlussfolgerungen gezogen werden können. Dies ist nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen im Detail zu prüfen.