Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1989 16.04.2013 (Ausgegeben am 18.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wigbert Schwenke (CDU) Landesmittel für Stiftungen im Kulturbereich Kleine Anfrage - KA 6/7866 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den „Empfehlungen des Kulturkonvents“ wird dargestellt, dass für die Stiftungen im Kulturbereich für das Jahr 2013 22.568.900 Euro zur Verfügung stehen (2012: 25.317.100 Euro). Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden die in den „Empfehlungen des Kulturkonvents“ ausgewiesenen Landesmittel für die Stiftungen im Kulturbereich im Einzelnen untersetzt? Für das Haushaltsjahr 2013 sind für die Stiftungen im Kulturbereich folgende Summen vorgesehen: Stiftungen Euro Stiftung Preußischer Kulturbesitz * 818.000 Kulturstiftung der Länder * 290.000 Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ** 409.000 Stiftung Bauhaus Dessau 2.796.000 Stiftung Kloster Michaelstein - Musikakademie Sachsen-Anhalt für Bildung und Aufführungspraxis 2.055.700 Kulturstiftung Dessau Wörlitz 5.392.900 Franckesche Stiftungen zu Halle 932.300 Stiftung Moritzburg Halle - Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt 3.500.700 2 Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt 5.367.600 Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt 1.006.700 Gesamt: 22.568.900 * Finanzierungsbeitrag des Landes an Bundesstiftungen ** Finanzierung nach § 9 Abs. 3 Nr. 7 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Frage 2: Mit welcher Summe wurde die Landeshauptstadt Magdeburg hier im Vergleich zu Halle und Dessau berücksichtigt? Die unter Frage 1 genannten Summen werden den Stiftungen direkt und nicht über die drei Oberzentren zugewandt. Bei der Feststellung der Höhe des aus Landesmitteln zu deckenden Zuwendungsbedarfs für die Stiftungen im Kulturbereich wird grundsätzlich der von den Stiftungen selbst errechnete Fehlbedarf zu Grunde gelegt. Eine regionale Ausgewogenheit zwischen den drei Oberzentren des Landes ist bei der Bemessung des Förderbeitrages des Landes kein Kriterium, sondern allein der von den Stiftungsräten/Kuratorien festgestellte Zuschussbedarf. Der kulturellen Infrastruktur von Magdeburg kamen (mittelbar) diverse Leistungen der Stiftungen zugute, allerdings ist eine genaue Summe schwer zu ermitteln. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 sind beispielsweise von der Stiftung Dome und Schlösser ca. 5,5 Mio. Euro für den Magdeburger Dom (Sanierung Westwerk) bereitgestellt worden. Pro Jahr hat der Magdeburger Dom in den vergangenen Jahren mit rund 0,8 Mio. Euro (Sanierung/Bauunterhalt) partizipiert. Seit 2010 fördern die Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen (zu 100 %) und die Klosterbergische Stiftung (zu 50 %) kulturelle Belange der Stadt Magdeburg mit durchschnittlich 150.000 Euro pro Jahr. Insgesamt kamen hierbei bereits ca. 1,7 Mio. Euro der Stadt Magdeburg zugute. Für archäologische Grabungen sind von der Stiftung Dome und Schlösser im Zeitraum 2006 bis 2012 ca. 1,4 Mio. Euro für Magdeburg bereitgestellt worden. Mit ca. 0,6 Mio. Euro wurde das Dominventar direkt von der Stiftung unterstützt.