Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2023 24.04.2013 (Ausgegeben am 24.04.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Integrierte kommunale Berichterstattung Kleine Anfrage - KA 6/7786 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zuge der Neustrukturierung der Beratungslandschaft sollen die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet werden, eine kommunale Sozial- und Jugendhilfeplanung vorzunehmen. Grund ist die laut Eckpunktepapier vom Ministerium für Arbeit und Soziales angekündigte Einführung einer Sozialpauschale. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die nachfolgenden Fragen betreffen zu einem großen Teil Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Kommunen. Für die Beantwortung war es daher erforderlich , die Landkreise und kreisfreien Städte um Zuarbeiten zu bitten, die von vielen auch geleistet wurden. Da insofern aber keine rechtliche Verpflichtung bestand, kann die Landesregierung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben - soweit sie die Verhältnisse in den einzelnen Kommunen sowie die interkommunale Zusammenarbeit betreffen - keine Gewähr übernehmen. Frage Nr. 1 Liegen der Landesregierung Informationen zum Stand und Umfang kommunaler Gesundheits-, Bildungs- und Sozialberichterstattungen vor? Ja, in begrenztem Umfang. 2 Wenn nein, Frage Nr. 1.1 Plant die Landesregierung z. B. durch Auftragsstudien, diese Wissenslücke zu schließen? Entfällt. Wenn ja, Frage Nr. 1.2 Wie bewertet die Landesregierung die kommunale „Berichtslandschaft“ in quantitativer wie qualitativer Hinsicht? Die kommunale Gesundheits-, Bildungs- und Sozialberichterstattung ist eine Aufgabe , die die Kommunen im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Das Land führt insoweit keine Fachaufsicht. Die Landesregierung hat die Zweckmäßigkeit des kommunalen Handelns in diesem Bereich daher nicht zu beurteilen. Frage Nr. 1.3 Gibt es zwischen den Kreisen sowie kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt vereinbarte gemeinsame Standards und Routinen bei der a) Erhebung der Daten, b) der elektronischen Datenverarbeitung, c) der Analyse der Daten und d) dem Erstellen der entsprechenden Berichte? Zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es grundsätzlich keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden vereinbarten Standards und Routinen bei der Erhebung von Daten, der elektronischen Datenverarbeitung, der Analyse der Daten sowie der Erstellung entsprechender Berichte. Die Landkreise Wittenberg, Harz und Saalekreis beteiligen sich im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) seit dem Jahr 2009 an einem Programm zur Durchführung eines Benchmarkings. In diesem Rahmen werden nach einheitlichen Kriterien (Basiszahlenkatalog ) fachspezifische Daten erhoben und durch die beteiligten Landkreise und die Firma con_sens (Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung) aus Hamburg analysiert. Die Landkreise Harz und Börde haben in diesem Zusammenhang erste Schritte im Bereich der abgestimmten elektronischen Datenverarbeitung unternommen , in deren Rahmen die im Datenbankprogramm PROSOZ erfassten Daten auf der Grundlage einheitlicher Auswertungsstandards analysiert werden. Bei der Gesundheitsberichterstattung existieren gemeinsame Standards zwischen den Kinder- und Jugendärztlichen Diensten (KJÄD) bzw. zwischen den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Diensten (KJZD) der 14 Gesundheitsämter des Landes Sachsen -Anhalt. Alle 14 Gesundheitsämter erfassen sowohl im KJÄD als auch im KJZD die Untersuchungsergebnisse EDV-gestützt in speziellen Software-Programmen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). 13 der 14 Gesundheitsämter arbeiten mit der Software Octoware® der Firma easy-soft GmbH, Dresden, und ein Gesundheitsamt mit der Software ISGA® des Computerzentrums Strausberg. Ein Teil der in den Gesundheitsämtern elektronisch gespeicherten Daten der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen wird einmal jährlich in Form von anonymisierten Einzeldatensätzen (1 Datensatz = 1 Kind) über eine gemeinsame , landeseinheitliche Schnittstelle elektronisch an das Landesamt für Verbraucherschutz übermittelt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wertet diese 3 Daten auf Landesebene aus und veröffentlicht die Ergebnisse (Kinder- und Jugendgesundheitsberichte , Impfberichte, Tabellen und Diagramme im Internet). Die Untersuchungsergebnisse werden sowohl für den jeweiligen Landkreis/ die jeweilige kreisfreie Stadt als auch - in identischer Form - für das gesamte Land zur Verfügung gestellt . Frage Nr. 1.4 Gibt es Entwicklungen in Richtung einer integrierten kommunalen Berichterstattung ? Liegen der Landesregierung z. B. Informationen vor zur Kooperation verschiedener Ämter und Institutionen bei der Erstellung von Berichten? In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Börde, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal gibt es keine Entwicklung in Richtung einer integrierten kommunalen Berichterstattung. Die Stadt Dessau-Roßlau arbeitet innerhalb des sozialen Bereichs mit einem Berichtswesen . In der Stadt Halle (Saale) gibt es ebenfalls integrierte Berichterstattungen. So sind z. B. der Kinderarmutsbericht, der Bericht „Älter werden in Halle“, der Migrationsatlas sowie der Bildungsbericht Ergebnis der integrierten Berichterstattung. Bei der Erstellung dieser Berichte kooperieren verschiedene Ämter der Stadt im Rahmen einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe miteinander. Des Weiteren erfolgt die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes unter Inanspruchnahme der integrierten Berichterstattung. Im Landkreis Harz gibt es erste Ansätze hinsichtlich einer integrierten kommunalen Berichterstattung in Form der im Jahr 2011 erstmals vorgelegten kleinräumlichen Betrachtung der sozialen Situation. Diese ist in Zusammenarbeit von Schulverwaltungsamt , Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt entstanden. Für das Jahr 2013 ist eine Fortschreibung dieser Form der integrierten kommunalen Berichterstattung vorgesehen. Die Landeshauptstadt Magdeburg praktiziert die kommunale Berichterstattung intern in Form der Kooperation der Ämter untereinander sowie extern mit anderen Institutionen (z. B. mit der Agentur für Arbeit). Aus Sicht der Stadt besteht ein Hindernis für den Ausbau einer die kommunale Ebene übersteigenden institutionellen Zusammenarbeit in der fehlenden Bereitstellung kleinräumig auszuweisender Datenbestände auf Landesebene für eine Kommune (z. B. stadtteilbezogene Daten der Schulaufsicht und der Schulverwaltung). Der Salzlandkreis hat zum 01.01.2013 die Struktur der Kreisverwaltung neu organisiert . Da es nach dortiger Auffassung zwischen der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Schulentwicklungsplanung vielfältige und enge Verknüpfungspunkte gibt, sind diese drei Planungsbereiche zum Zwecke der Sicherstellung eines einheitlichen Raumbezuges und der Gewährleistung einer ganzheitlichen sozialräumlichen Planung in einer dem Fachbereich „Soziales, Familie und Bildung“ zugeordneten Stabsstelle zusammengefasst worden. Alle Abstimmungs- und Koordinierungstätigkeiten können dann innerhalb der Stabsstelle wahrgenommen werden. Der Salzlandkreis verfolgt mit dem „Integrierten Sozial-, Jugendhilfe und Schulentwicklungsplan “ eine ganzheitliche Betrachtung sozialstruktureller Belange und ver- 4 knüpft die Themenbereiche „Soziales“, „Kinder und Jugendliche“ sowie „Schule“ miteinander . Die Stabsstelle fungiert dabei als Schnittstellenkoordinator der einzelnen Fachdienste . Sie wird mit den Fachdiensten u. a. das Gesamtziel der „Integrierten Sozial-, Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung“ sowie die Zusammenarbeit der Fachdienste untereinander abstimmen und bei Konflikten über Ressort, Motiv, Ressourcen und Verteilung zwischen den Fachdiensten vermitteln. Mit Hilfe der Stabsstelle sollen „Insellösungen “ vermieden werden; stattdessen ist die Arbeit der Stabsstelle auf eine ganzheitliche Betrachtungsweise ausgerichtet. Beim Jugendamt des Landkreises Wittenberg gibt es seit dem 01.01.2012 eine Stabsstelle Planung, die eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ermöglicht. Die Sozial- und Gesundheitsplanung wird derzeit noch in den zuständigen Fachdiensten bearbeitet. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass perspektivisch eine Zusammenführung in der Stabsstelle Planung vorgenommen wird. Für den gesamten Landkreis ist bereits eine Software auf der Basis eines Monitoringprogramms beschafft worden, welche zukünftig eine fachdienstübergreifende und abgestimmte Planung für den gesamten Landkreis ermöglichen wird. Frage Nr. 1.5 Welche regelmäßigen Abstimmungen und Informationsgespräche zwischen Land, Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es in Bezug auf deren Berichterstattung ? Regelmäßige besondere Abstimmungs- und Informationsgespräche zur kommunalen Berichterstattung führt das Land mit den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht durch. Das Thema wird ggf. jedoch anlassbezogen bei den regelmäßigen Dienstberatungen der zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt mit den Leitungen der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämter besprochen. Frage Nr. 1.6 Wie bewertet die Landesregierung allgemein den Stand der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Berichterstattung in Sachsen-Anhalt? Siehe Antwort zu Frage Nr. 1.2. Frage Nr. 2 Welche Unterstützungsangebote seitens des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte in sozialplanerischer resp. allgemein wissenschaftlicher Hinsicht im Bereich der Berichterstattung gibt es? Das Land stellt derzeit für 47 Indikatoren der Gesundheitsberichterstattung (GBE) Daten zur Verfügung, die bis auf die Landkreisebene heruntergebrochen werden können. Ein schrittweiser quantitativer Ausbau der regionalen Gesundheitsberichterstattung ist geplant. Die bislang auf Landkreisebene vorhandenen Daten lassen grundlegende Aussagen zu Problemen und Risiken in den Landkreisen zu. Im Einzelnen unterstützt das Landesamt für Verbraucherschutz die Landkreise und kreisfreien Städte bei der kommunalen Gesundheitsberichterstattung durch folgende Aktivitäten: 5 1. Beratende und koordinierende Tätigkeit bei der Festlegung der Untersuchungsstandards im KJÄD und KJZD 2. Bereitstellung von regionalen Gesundheitsdaten auf der Internetseite des Landes zur GBE 3. Jährliche Bereitstellung eines „gbe-service“ (s. 1.3.c) für den KJÄD und den KJZD für den 1:1-Vergleich der eigenen Kreisdaten mit dem Landesdurchschnitt 4. Regelmäßiges Angebot von Excel-Fortbildungen zur Nutzung der kommunalen GBE-Reports (Erstellung von Pivot-Tabellen, Diagrammen usw.) 5. Regelmäßiges Angebot von Fortbildungen zu grundsätzlichen Themen der GBE 6. Durchführung eines Kooperationsprojekts mit der Hochschule Magdeburg- Stendal, Fachbereich Gesundheitsmanagement und -förderung, zur Stärkung der kommunalen GBE in Sachsen-Anhalt (Studierende führen ihr Praxissemester in einem Gesundheitsamt durch und helfen dort beim Aufbau bzw. bei der Professionalisierung der kommunalen GBE). Frage Nr. 3 In welchen Landkreisen gibt es nach Kenntnisstand der Landesregierung eine Kinder- und Jugendhilfeplanung? Nach Kenntnisstand der Landesregierung gibt es in den Landkreisen AnhaltBitterfeld , Börde, Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis und Wittenberg eine Jugendhilfeplanung, zumindest in der Form der in Bearbeitung befindlichen Teilpläne. Frage Nr. 4 In welchen Landkreisen gibt es nach Kenntnisstand der Landesregierung einen beschlossenen Jugendhilfeplan? Bitte unter Angabe, wann der betreffende Plan beschlossen wurde. Nach Angabe des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gibt es dort folgende Teilpläne: Teilplan I, Allgemeines und Jugendarbeit (§§ 11, 13, 14 SGB VIII), beschlossen am 05.12.2008, Teilplan II, Tageseinrichtungen und Tagespflege (§§ 22 bis 25 SGB VIII, KiFöG LSA), beschlossen am 27.01.2009, Teilplan III, Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII), beschlossen am 09.06.2010. Der Landkreis Börde hat im Jahr 2008 einen KiTa - Teilplan beschlossen, der sich zurzeit in der Überarbeitung befindet. Die Erstellung eines Gesamtplanes ist im Anschluss vorgesehen. Beim Landkreis Harz wird der Prozess der Jugendhilfeplanung von dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und dem Jugendhilfeausschuss begleitet. In diesen werden regelmäßig Planungsberichte aus den einzelnen Teilbereichen der Jugendhilfe vorgelegt und beschlossen. 6 Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat nach Gebietsreform und Fusion der Altkreise Sangerhausen und Mansfelder Land begonnen, die Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung des geänderten Territoriums neu auszurichten. Grundlage für die zukünftige Arbeit ist eine detaillierte Beschreibung der Sozialräume im Landkreis, welche am 09.07.2012 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden ist. Diese bildet die Grundlage aller zu erstellenden Teilpläne. Am 10.12.2012 hat der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Teilplanung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen als mittelfristige Planung der Kindertagesbetreuung in den Jahren 2012 bis 2015 beschlossen. Gegenwärtig wird an der Erstellung des Teilplanes Jugendarbeit , Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 bis 14 SGB VIII) gearbeitet. Nach den Angaben des Saalekreises gab es im Altkreis Saalkreis eine im Jahr 1999 beschlossene Jugendhilfeplanung und im Altkreis Merseburg-Querfurt einen Planentwurf aus dem Jahr 2003. Diese Pläne bzw. Planentwürfe sind jedenfalls seit der Fusion im Jahr 2007 nicht mehr relevant. Zurzeit gibt es im Saalekreis in Bearbeitung befindliche Teilpläne. Der Salzlandkreis verfügt seit seinem Bestehen über eine Jugendhilfeplanung und arbeitet nach Teilplänen. Am 17.04.2012 sind der Teilplan Förderung der Jugend im Salzlandkreis sowie die Sozialdatensammlung 2010/2011 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden. Über Aspekte der fachlichen Weiterentwicklung in den Kindertageseinrichtungen im Salzlandkreis hat der Jugendhilfeausschuss am 06.09.2011 einen Beschluss gefasst. Der Kreistag des Landkreises Wittenberg hat am 28.06.2012 den Jugendhilfebericht für den Berichtszeitraum 2005 bis 20011 beschlossen. Dieser bildet die aktuelle Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und das vorliegende Planungskonzept zu den einzelnen Teilplänen. Zurzeit liegt der Teilplan V - „Andere Aufgaben der Jugendhilfe V.1. - Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)“ den Beschlussgremien vor und befindet sich der im Jahr 2006 aufgestellte Teilplan III „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ in der Fortschreibung. Der Teilplan Jugendarbeit wird seit Kurzem erarbeitet und die Aktualisierung des Teilplanes Hilfen zur Erziehung soll im vierten Quartal 2013 beginnen.