Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2030 24.04.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.04.2013) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Stand und Entwicklung der Bienenhaltung (Imkerei) in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion SPD - Drs. 6/1729 Vorbemerkung der Fragestellerin: Bienen gehören aufgrund ihrer Bestäubungsleistung und Honigproduktion zu den wichtigsten Nutztieren der Erde. Die Honigproduktion liegt in Deutschland jährlich bei etwa 25.000 Tonnen. Der Nutzen der Bestäubung für die deutsche Landwirtschaft, den Obst- und Gartenbau wird mit Milliarden Euro beziffert. Weltweit wird davon ausgegangen , dass die Bestäubungsleistung der Bienen allein für die Landwirtschaft einem Wert von ca. 150 bis 160 Mrd. Euro entspricht (VfU-Tagung 2009 in Augsburg). Durch die Bestäubung von Wildpflanzen tragen Honigbienen auch zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei und leisten somit einen wertvollen ökologischen Beitrag. Die Haltung, Vermehrung und Züchtung von Honigbienen sichert zum einen die Blütenbestäubung der Kultur- und Nutzpflanzen. Zum anderen entsteht durch die imkerliche Tätigkeit ein hochwertiges Neben- und Naturprodukt; der Honig. In SachsenAnhalt ist die Bienenhaltung und somit auch die Bestäubungsleistung sowie die Honigproduktion seit Jahren rückläufig. Derzeit werden in Sachsen-Anhalt ca. 300 t Honig geerntet. Bei einem weiteren Rückgang der Bienenhaltung ist neben der verminderten Bestäubungsleistung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturpflanzen auch ein Rückgang der Biodiversität zu erwarten. Aus diesen Gründen ist es erforderlich zu hinterfragen, was die Landesregierung bisher für eine zukunftsfähige Entwicklung der Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt unternommen hat und unternehmen wird. Die Unterstützung der Imker dürfte dabei angesichts eines sehr geringen Bestands an Wildbienen in unserem Land eine zentrale Rolle spielen. 1. Wie hat sich seit 1990 die Anzahl von Bienenvölkern und Imkern im Land Sachsen-Anhalt entwickelt? Bitte in 5-Jahresschritten angeben. 2. Wie hoch ist gegenwärtig die Bienenvölkerdichte pro km² Landesfläche? 2 Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Entwicklung der Anzahl Bienenvölker und Imker in Sachsen-Anhalt ist in folgender Tabelle dargestellt: Jahr Bienenvölker Imker 1990 69.800 5.359 1995 16.762 1.645 2000 13.143 1.427 2005 11.177 1.292 2010 9.785 1.322 2012 9.920 1.454 Quelle: Deutscher Imkerbund e. V., 1990: Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. Sie beinhaltet für die betreffenden Jahre ausschließlich Angaben über Imker und deren Bienenvölker, die im Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. beziehungsweise dem Allgemeinen Landesimkerverband Sachsen-Anhalt e. V. (Fusion in 2007) organisiert waren bzw. sind. Bei einer Landesfläche von 20.449,54 km2 und 9.920 Bienenvölkern im Jahr 2012 werden zurzeit 0,49 Bienenvölker pro km2 in Sachsen-Anhalt gehalten. 3. Wie hoch ist die Bienenvölkerdichte im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland und im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Eine Gegenüberstellung der Bienenvölkerdichte Sachsen-Anhalts zur bundesdeutschen und in ausgewählten Bundesländern zeigt folgende Tabelle: Bundesland Bienenvölker/km² Bayern 2,3 Berlin 3,8 Brandenburg 0,6 MecklenburgVorpommern 0,6 Niedersachsen 1,4 Sachsen 1,5 Sachsen-Anhalt 0,5 Schleswig-Holstein 1,3 Thüringen 1,0 Deutschland 1,7 3 Ermittelt wurde die Bienenvölkerdichte (Stand 31.12.2011) nur auf der Grundlage der Zählungen der Bienenvölker der in den Landesverbänden des Deutschen Imkerbundes organisierten Imker. Real ist von einer höheren Bienenvölkerdichte auszugehen, da nicht alle Imker in den Imkerverbänden, dessen Dachverband der Deutschen Imkerbund ist, organisiert sind. Die Bienenvölkerdichte ist nicht für alle Bundesländer darstellbar, da die Verbandsgebiete einiger Landesimkerverbände nicht mit dem Hoheitsgebiet der jeweiligen Bundesländer übereinstimmen. 4. Gibt es Erhebungen über den Bestand an Wildbienen in Sachsen-Anhalt? Wenn ja, bitte ausführen. Eine spezifische landesweite Erfassung von Wildbienen wurde seitens des Landes Sachsen-Anhalt nicht durchgeführt. Die vorliegenden Erhebungen erfolgten im Rahmen der allgemeinen Umsetzung des Natur- und Artenschutzes, z. B. bei der Erstellung von Arten- und Biotopschutzprogrammen. Generelle Aussagen lassen sich der "Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts“ (Frank & Neumann 1999) sowie der Roten Liste der Wildbienen (Burger & Ruhnke 2004) entnehmen. Danach sind für Sachsen-Anhalt 405 Wildbienenarten nachgewiesen. Einer Gefährdungskategorie (0 - ausgestorben bis 3 - gefährdet) unterliegen davon 263 Arten , das entspricht 64,9 % der Arten. Diese Einstufung und der deutlich erkennbare Rückgang der Populationsdichten von Wildbienen machen einmal mehr auf die bestehenden Gefährdungspotenziale und -ursachen aufmerksam. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Anzahl der Bienen- völker je km² zu erhöhen? Die Landesregierung hält dazu in erster Linie Maßnahmen auf der Ebene des Imkernachwuchses als auch der Bienengesundheit für zielführend. Große Bedeutung für Sachsen-Anhalt hat in diesem Zusammenhang die Förderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) nach Abschnitt VI „Sonderbestimmungen für den Bienensektor“. Diese Verordnung regelt als Nachfolgeverordnung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse. Gemäß Artikel 105 können die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse nationale Dreijahresprogramme auflegen, die auch die Maßnahme zur Wiederauffüllung der Bienenbestände beinhaltet. Bisher erfolgte die Förderung von Neuimkern über die technische Hilfe durch die Finanzierung von Startersets. Zukünftig soll auch die Unterstützung beim Kauf von Bienenvölkern nach Artikel 106 Buchstabe e) der VO (EG) Nr. 1234/2007 ermöglicht werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 6. Welche Unterstützung gedenkt die Landesregierung, den Imkern bei der Haltung von Bienenvölkern zukommen zu lassen? Sachsen-Anhalt fördert in Anwendung des Artikel 106 der VO (EG) Nr. 1234/2007 folgende Maßnahmen: 4 - technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen - Bekämpfung der Varroose - Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors - Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind. Ferner ist das Land Sachsen-Anhalt 1995 der „Vereinbarung zur Weiterführung der gemeinsamen Förderung der Forschung im Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V.“ beigetreten, wie auch die Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen . Brandenburg war bis dahin alleiniger Träger der Einrichtung. Das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. befasst sich neben der Forschung zur Bekämpfung der Varroose (Synonym: Varroatose) u. a. mit der Zucht varroatoleranter Honigbienen, der Zuchtwertschätzung für die Honigbiene, Honiguntersuchungen und Fragen der Honigqualität, der Bestäubungsleistung, der Bienenkrankheiten sowie der Nachwuchswerbung/-gewinnung von Imkern. Es ist in allen Fragen Ansprechpartner für die Imker in Sachsen-Anhalt. Die „Vereinbarung zur Finanzierung von Projekten des Vereins Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V.“ ist die Grundlage für die Durchführung gemeinsamer EU-Forschungsprojekte der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die vorgenannten Bundesländer finanzieren entsprechend des dreijährigen nationalen Programms gemeinsame EU-Projekte im Institut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Von den Ergebnissen partizipieren die Imkerverbände der o. g. Länder gleichermaßen. Imker ab 100 Bienenvölker können für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter darüber hinaus das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Anspruch nehmen . Als Zuwendung kann ein Zuschuss bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 € gewährt werden. Förderschwerpunkte sind Investitionen für die Erzeugung oder Verarbeitung und Vermarktung von Honig aus eigener Produktion, die Errichtung und den Erwerb von unbeweglichem Vermögen sowie den Kauf neuer Anlagen und Maschinen. Des Weiteren können Zusammenschlüsse von mindestens fünf Imkern gemäß der „Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung und Innovationsförderung LSA 2007“ Zuwendungen zu Organisationsaufwendungen des Zusammenschlusses über fünf Jahre (60 %, 50 %, 40 % im 1., 2., 3. Jahr und 20 % im 4. und 5. Jahr) nach Teil A der Richtlinie erhalten. Hier besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme durch Imker oder deren Verbände. Die Ausbildung von Bienensachverständigen konnte erst kürzlich in Zusammenarbeit des Landesimkerverbandes mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie mit dem Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. In kontinuierlichen Abständen sollen diese Bienensachverständigen fortgebildet werden. In diesem Rahmen ist die 5 Möglichkeit gegeben, Forschungsergebnisse des Institutes für Bienenkunde in Hohen Neuendorf in die Praxis zu vermitteln und umzusetzen. 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Bienenhaltung in den Publikationen des Landes einen nur sehr mageren Raum einnimmt bzw. kaum Erwähnung findet? Die Antwort bitte begründen. Nein. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stellt alle Themen des Ressorts in der Öffentlichkeit dar - in Form von Broschüren, Flyern, Pressemitteilungen oder öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen. Publikationen zum Thema Bienenhaltung gestalten sich meist in Form von Pressemitteilungen zu aktuellen Themen, wie der Förderung der Nachwuchsimker, der Zucht von varroatoleranten Bienen oder der Werbung für das Blühstreifenprogramm des Landes. Geplant ist derzeit außerdem, einen Flyer mit wichtigen Fachinformationen (z. B. Förderungsmöglichkeiten) zu veröffentlichen . Des Weiteren fördert das Land projektgebunden die Arbeit des Länderinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf e. V. und damit verbunden Publikationen zum Thema Nachwuchsförderung (Broschüre). 8. Wie ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Imkerei in der Landesregierung organi- siert und über welche Medien kann sich der interessierte Bürger (z. B. über Fördermöglichkeiten des Landes) informieren? Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Imkerei wird durch die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt begleitet. Fachinformationen werden in Form von Pressemitteilungen Medien und Verbänden im Land zur Verfügung gestellt. Adresse und Telefonnummer der Pressestelle sind im Internet verfügbar. Auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums finden sich zudem fachliche Informationen zum Thema Imkerei und Bienengesundheit sowie zu Fördermöglichkeiten. Dieses Angebot wird ausgebaut. Die Imkereiwirtschaft stellt sich am „Tag der offenen Tür“ im Ministerium vor. Die Besucher können mit einem Imker aus Sachsen-Anhalt ins Gespräch kommen, einen echten Bienenstock besichtigen oder Honig verkosten. Im Jahr 2013 ist ein parlamentarischer Abend zur Bienenhaltung in der Landesvertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Berlin vorgesehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Im Rahmen der von der Landesregierung unterstützten jährlichen Präsentation der Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt e. V. auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin stellt seit drei Jahren auch ein Imker aus Sachsen-Anhalt seine Arbeit vor. Auch der Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V. bezieht seit zwei Jahren das Thema Bienen/Imkerei sowohl verbandsintern als auch in die Projektarbeit mit ein. Seit 2012 ist ein Mitglied des Landesimkerverbandes in das Projekt „regional und fair“ eingebunden, das sowohl in Veranstaltungen des Landfrauenverbandes selbst als auch im Rahmen der Schulprojektarbeit die Arbeit der Imker vorstellt. 9. In welcher Form werden die Imkerverbände und -vereine durch das Land unterstützt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 6 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt nur jedes 10. Honigglas von einem heimischen Imker kommt? Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug beispielsweise im Jahre 2011 der bundesdeutsche Netto-Import 58.506,6 t Honig. Allein die Mitglieder des Deutschen Imkerbundes e. V. erzeugten nach Angaben des Verbandes 23.517,7 t im selben Jahr. Dies entspricht einem Aufkommen von 29 % des deutschlandweiten Pro-Kopf-Verbrauchs aus eigener Erzeugung . Dieser beträgt 1,0 kg pro Person bei 81,8 Mio. Einwohnern. Die Imker Sachsen -Anhalts erzeugten 2011 nach Angaben des Deutschen Imkerbundes 394,1 t Honig . Geht man davon aus, dass in Sachsen-Anhalt der pro Kopf-Verbrauch an Honig in etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht, nahm der Honig der Imker SachsenAnhalts einen Anteil von 17 % des Verbrauchs der 2,3 Mio. Einwohner unseres Landes ein. Somit kam offenbar mehr als jedes 6. in Sachsen-Anhalt verzehrte Glas Honig aus dem eigenen Land. Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 11. Welche Wirkung hat bisher das Förderprogramm des Landes zur Verbesse- rung der Vermarktung von Honig entfaltet? Antwort bitte begründen. Die EU hat mit der ersten Verordnung (EG) Nr. 1221/97 allgemeine Bestimmungen für die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen geschaffen. Darauf basierend wurden weitere Verordnungen und Durchführungsbestimmungen erlassen, die an die aktuelle Lage des Bienenzuchtsektors angepasst wurden. Derzeit gilt die VO (EG) Nr. 1234/2007. Die jeweilige Förderperiode umfasst drei Jahre, wobei in den nationalen Programmen Maßnahmen im Sinne der EU-Verordnungen aufgenommen und umgesetzt werden. Mit diesen Maßnahmen konnten die seit 1990 rückläufigen Zahlen der Bienenvölker und Imker erstmalig ab 2010 wieder stabilisiert werden. Seit diesem Zeitpunkt ist ein Aufwärtstrend in der Bestandsentwicklung zu verzeichnen. Die Honigproduktion ist sowohl von der Zahl der Bienenvölker als auch vom Honigertrag je Bienenvolk abhängig . Seit 2007 lag der durchschnittliche Honigertrag je Bienenvolk und Jahr in Sachsen-Anhalt über 31 kg und damit stets über dem bundesdeutschen Durchschnitt . Diese ersten Erfolge dürften unter anderem aus der Anwendung züchterischer aber auch aus den Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen resultieren. Ebenso sind Maßnahmen zur Verbesserung der Bienengesundheit hervorzuheben. 12. Welche Maßnahmen werden konkret im Bereich der Vermarktung von Ho- nig durch Landes-Programme unterstützt? Das Land fördert Direktvermarkter und damit Imker über verschiedene Marketingund Fortbildungsmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen, die im Wesentlichen von der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH durchgeführt werden, gehören jährliche Marketing- und Fortbildungstage, die Auflage eines Direktvermarkterführers mit 35.000 Exemplaren, ein Projekt zur Erleichterung des Zugangs von Direktvermarktern zum Einzelhandel und die Unterstützung regionaler Bauernmärkte und verschiedener Regionalmarken. 7 Ferner findet eine intensive Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen zentraler Veranstaltungen wie etwa dem Landeserntedankfest in Magdeburg oder dem Erntedank-Bauernmarkt in Halle statt, die durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt umfangreich unterstützt werden. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 11 verwiesen. 13. Hat die Landesregierung ein Konzept, um die Wertschöpfung der Imkerei im Land zu verbessern? Wenn ja, bitte erläutern. Alle Maßnahmen, die der Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt zugute kommen, dienen der Verbesserung der Wertschöpfung der Imkerei. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 11, 23, 69 und 70 verwiesen. 14. Wie steht die Landesregierung zu der Tatsache, dass im letzten Jahr von den Imkern wesentlich höhere Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft abgeführt werden mussten? Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) wurden die Berufsgenossenschaften verpflichtet, das Unfallrisiko bei der Beitragsermittlung stärker zu berücksichtigen. Die erste Umsetzung erfolgte mit Bescheid 2011 für das Jahr 2010 (Umlageverfahren). Neue Berechnungsgrundlage war der Arbeitsbedarf sowie das Unfallrisiko für die Produktionszweige. Imker haben vor der Beitragsumstellung feste Beiträge gezahlt. Mit der eingeführten Regelung wurden auch diese in das Umlageverfahren nach Arbeitsbedarf und Unfallrisiko einbezogen. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Landesregierung hat insofern keinen direkten Einfluss auf die Beitragsgestaltung. 15. Hält es die Landesregierung für akzeptabel, dass die Beiträge zur landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaft in Sachsen-Anhalt um ein Vielfaches höher sind, als in den südlichen und westlichen Bundesländern? Gedenkt sie, etwas dagegen zu tun? Wenn ja, was? Die Information, ob in südlichen und westlichen Bundesländern von den Imkern geringere Beiträge zu zahlen waren als in Sachsen-Anhalt, liegt nicht vor. Dieses ist nicht nur von der Höhe der Berechnungseinheiten abhängig, sondern auch vom Umlagebetrag und von der Zusammensetzung der Risikogruppe. Aus den Satzungen sind jedoch diese Zahlen nicht ablesbar. Allerdings zahlen beispielsweise Unternehmen in Bayern einen doppelt so hohen Grundbeitrag. Derzeit wird vom Selbstverwaltungsträger ein neuer bundesweit einheitlicher Beitragsmaßstab entwickelt, der für die Umlage 2013, also für den Beitragsbescheid 2014 Grundlage sein wird. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat in diesem Zusammenhang auf verschiedenen Ebenen deutlich gemacht, dass es zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der Versicherten in Sachsen-Anhalt kommen darf. Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 8 16. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Beitragsreform der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für die Erwerbs- und Hobbyimker ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Hat die Landesregierung etwas unternommen, um eine Beitragsreduzie- rung zu erreichen? Sachsen-Anhalt hatte sich im Bundesratsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Hintergrund hierfür war insbesondere die mit dem Verfahren des Lastenausgleichs zu erwartende Belastung der Versicherten in Sachsen-Anhalt. Die Anrufung wurde nur von Sachsen unterstützt. Im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten erneuten Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) hat sich Sachsen-Anhalt im Bundesratsverfahren wegen nicht absehbarer Folgen für die Versicherten in Sachsen-Anhalt und der fehlenden Evaluierung der mit dem LSVMG eingeführten Organisationsform gegen die Schaffung eines Bundesträgers ausgesprochen . Ungeachtet dessen hat Sachsen-Anhalt bereits zum Referentenentwurf Änderungen vorgeschlagen, die dem Anliegen des Beschlusses des Landtages vom 6. Oktober 2011 zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung entsprechen. Die Anträge im Rahmen des Bundesratsverfahrens zielten auf eine konsequente Reduzierung der Verwaltungslasten und damit auf Kostenreduzierung ab. Darüber hinaus wurde eine Fixierung der Bundesmittel in Höhe von 200 Mio. € bis 2017 gefordert. Dies lehnte die Bundesregierung ab. Ein entsprechender Antrag, der insbesondere die Beteiligungsverhältnisse im Errichtungsausschuss und damit eine notwendige Einflussnahme der Versicherten in Sachsen-Anhalt begünstigt, wurde vom Bundesrat angenommen und im Gesetz verankert. Eine angestrebte Härtefallregelung im Zusammenhang mit den zu erwartenden Beitragsänderungen ist nicht in das Gesetz eingegangen . Im September 2012 hat sich das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an den Errichtungsausschuss mit der Bitte gewandt, dass es bei der zukünftig einheitlichen Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, aber auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, nicht zu überproportionalen Beitragsbelastungen kommen darf. Gefordert wurde ein angemessener Solidarausgleich, auch zwischen den Risikogruppen. Es wurde angeregt, zu erwartende Auswirkungen mittels Vorabkalkulationen darzustellen. Darüber hinaus wurde nochmals ein konsequenter Verwaltungsabbau gefordert. Das Schreiben ging nachrichtlich an den Vorstand der damals noch zuständigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel - und Ostdeutschland. 18. Gedenkt die Landesregierung etwas zur Beitragsreduzierung bzw. - angleichung für Imker zu unternehmen? Wenn ja, bitte ausführen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 17 verwiesen. 9 19. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass zur Erhaltung der Bestäu- bungsleistung der Bienen die Bienenverluste durch Krankheiten und andere negative Einflüsse reduziert werden müssen? Ja. 20. Wie viele Bienenvölker haben in den vergangenen fünf Jahren den Winter in Sachsen-Anhalt nicht überlebt? 21. Welche Gründe können zum hohen Bienensterben geführt haben? 22. Welche Studien und aktuellen Forschungen können die Ursachen des Bienensterbens erklären? Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit dem Jahr 2004 werden im Rahmen des Kooperationsprojekts „DeBiMo - Deutsches BienenMonitoring“ neben Daten zur Bienengesundheit auch Daten zu den jährlichen Winterverlusten sowohl regional als auch deutschlandweit erhoben. Die im Folgenden aufgeführten bundesdeutschen Verlustraten beziehen sich auf mehr als 7.000 Bienenvölker der am Monitoring teilnehmenden Imker und zeigen folgendes Bild: Winter Verluste ostdeutsche Bundesländer (Angaben in %) Verluste Deutschland (Angaben in %) 2005/2006 24,8 6,6 2006/2007 3,1 13,1 2007/2008 17,8 11,0 2008/2009 6,4 12,8 2009/2010 17,6 13,2 2010/2011 13,5 10,6 2011/2012 24,7 14,6 Die Verlustraten aus dem Untersuchungsgebiet des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. beziehen sich auf die 25 von dort betreuten Imker aus den ostdeutschen Bundesländern, die insgesamt ca. 750 Völker halten. Neben Brandenburg , Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen gehört auch Sachsen -Anhalt zu diesem Erfassungsgebiet. In Sachsen-Anhalt sind fünf Imker mit insgesamt ca. 125 Völkern am Programm beteiligt. Winterverluste von durchschnittlich bis zu 15 % sind als normal anzusehen. Die für Deutschland gemittelten Zahlen spiegeln allerdings mögliche regionale Unterschiede nicht wider. So sind im Winter 2006/2007 in den ostdeutschen Bundesländern mit 3,1 % sehr geringe Winterverluste aufgetreten, während im selben Winter eine Verlustrate von 13,1 % für Deutschland insgesamt ermittelt wurde. 10 Andererseits gab es auch Winter, in denen regionale Probleme auftraten und die Verlustraten z. B. in Ostdeutschland deutlich höher lagen als im gesamtdeutschen Mittel. So sind im Winter 2005/2006 im ostdeutschen Erfassungsgebiet 24,8 % der Völker nicht über den Winter gekommen, während in Gesamtdeutschland diese Rate nur bei 6,6 % lag. Aber selbst regional – und auch speziell auf die ostdeutschen Regionen bezogen – ist seit dem Winter 2002/2003 kein „Katastrophenwinter“ mehr aufgetreten. Insofern kann nicht generell von einem „hohen Bienensterben“ gesprochen werden. Auch in den Regionen Ostdeutschlands ist bisher kein Trend zu einem „hohen Bienensterben “ erkennbar. Es ist bekannt, dass einzelne Imker 80 bis 100 % ihrer Bienenvölker verloren haben. Derart hohe Verluste kommen tatsächlich jeden Winter vor, werden dann aber im statistischen Mittel durch die Imker ausgeglichen, die lediglich 0 bis 10 % Verluste verzeichnen . Der Anteil dieser „verlustarmen“ Imker ist erfreulich hoch und beträgt jedes Jahr ca. 65 bis 70 %, während nur bei ca. 1,5 % der Imker überhöhte Völkerverluste auftreten. Die Ermittlung möglicher Ursachen der Winterverluste ist ein Ziel des DeBiMo sowie von Forschungsarbeiten. Durch systematische Erfassung und Bewertung von Einflussfaktoren auf die Bienengesundheit und das Verlustgeschehen können Ursachen der Völkerverluste objektiviert werden. Die Ergebnisse des DeBiMo haben gezeigt, dass Winterverluste vor allem durch die Milbe Varroa destructor und die von der Milbe übertragenen Infektionen mit dem DWV (Flügeldeformationsvirus) und ABPV (Akute Bienen-Paralyse-Virus) verursacht werden. Aber auch das Einwintern zu schwacher Völker und ein zu hohes Alter der Königin können zu Winterverlusten führen. Diese Ergebnisse aus dem DeBiMo konnten bisher durch alle in Europa erhobenen Daten bestätigt werden. Ein eventueller Einfluss subletaler Dosen verschiedener Pflanzenschutzmittelrückstände ist nach gegenwärtigen Kenntnissen ebenfalls nicht sicher auszuschließen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 23. Welche Maßnahmen leitet die Landesregierung u. a. daraus ab, um ein wei- teres Bienensterben zu verhindern? Die Landesregierung verfolgt ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um einem Bienensterben entgegenzuwirken: - weitere Erforschung der Ursachen des Bienensterbens und Ableitung von Schlussfolgerungen für die Gesunderhaltung der Bienenvölker sowie praktischer Empfehlungen zur Führung der Bienenbestände durch das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. - regelmäßige diagnostische Untersuchungen zur Abklärung des Verlustgeschehens - Weiterbildung der Imker und Tierärzte über Bienenkrankheiten - regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Bienenhaltern, Behörden, Tierärz- ten und betroffenen Verbänden zu Fragen der Bienengesundheit (Bienengespräche ) 11 - Ausbildung und Einsatz von Bienensachverständigen als Multiplikatoren zur Wissensvermittlung unter den Imkern mit besonderem Schwerpunkt Bienengesundheit - Stärkung der Vitalität durch zusätzliche Pollenangebote vor der Einwinterung u. a. durch Fortführung des Blühstreifen-Förderprogramms - Beibehaltung der jährlichen Schulungen der Anwender von Pflanzenschutzmitteln 24. Was unternimmt die Landesregierung vor dem Hintergrund der vorgenann- ten Probleme, um eine flächendeckende Bestäubung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Kulturen im Land Sachsen-Anhalt langfristig sicherzustellen ? Die Landesregierung ist bemüht, die in der Beantwortung zu den Fragen 5, 6, 7, 8, 23 und 54 genannten Maßnahmen fortzuführen und auszubauen. 25. Welche wirtschaftlichen Folgen hat das Bienensterben für die Imkereien und die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt? Der Verlust eines jeden einzelnen Honigbienenvolkes stellt einen wirtschaftlichen Schaden für den Imker und für die Landwirtschaft und damit auch für die Gesellschaft wegen des Ausfalls des Honigertrages und wegen des Verlustes der Bestäubungsleistung insgesamt dar. Für die Erwerbsimkerei kann dieses existenzbedrohend sein, da Verluste von Bienenvölker nur durch Teilung der verbliebenen Völker ausgeglichen werden können. 26. Sind der Landesregierung Untersuchungen bekannt, welche eine Monetari- sierung der Bestäubungsleistung der Bienen für die Biodiversität beinhalten ? Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen? Der Landesregierung sind keine Untersuchungen bekannt, die die Monetarisierung der Bestäubungsleistung speziell von Bienen auf die Biodiversität ermitteln. 27. Welche Gefahren für das Überleben der Bienenvölker gehen von Parasiten, wie der Varroamilbe auf der einen und Pflanzenschutzmitteln auf der anderen Seite, aus? Die Varroamilben schädigen Bienen aller Entwicklungsstadien. In der Folge kommt es zu Entwicklungsstörungen der Brutstadien, zu Sekundärinfektionen und zu verkürzten Lebenszeiten bei befallenen Bienen sowie zum Zusammenbruch ganzer Bienenvölker . Neben der direkten parasitären Schadwirkung treten die Milben auch als Vektoren in Erscheinung. Bienen, die eine Infektion überleben, treten als Viren-Wirt auf und bilden das Virus-Reservoir; damit sind sie bedeutsam für die Aufrechterhaltung und Verbreitung der Infektionen. Die Entwicklung der Bienen und Milben weist eine jahreszeitliche Saisondynamik auf, die bedeutsam für den Verlauf der Varroose und für erhöhte Winterverluste ist. Im Spätsommer/Herbst kommt es auf Grund des natürlichen Rückgangs der Bienenpo- 12 pulation und weiter steigender Milbenpopulation zu einer Störung des Gleichgewichts zwischen Wirt und Parasit. In der Folge kommt es zu einer hohen Milbenbefallsintensität (mehrere Milben pro Bienenlarve) bei gleichzeitig steigender Viruslast an normalerweise langlebigen Winterbienen. In der Summe der Schadwirkungen treten vermehrt sichtbar kranke Bienen (Flügeldeformationen) und erhöhte Winterverluste bzw. Bienenvolkzusammenbrüche auf. Ob ein Einfluss durch Pflanzenschutzmittelrückstände besteht, die häufig als Wirkstoff -Mix in sehr geringen Mengen in Futtervorräten (z. B. Pollenvorräte) und Bienen nachzuweisen sind, kann gegenwärtig nicht sicher beantwortet werden. Hierzu sind weitere umfangreiche Prüfungen und Forschungen erforderlich. Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide werden besonders kritisch im Zusammenhang mit Bienenvolkverlusten diskutiert. Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen des Deutschen Bienenmonitorings waren diese Wirkstoffe in Pollenvorräten jedoch nur sehr vereinzelt nachweisbar. Ein unmittelbarer Zusammenhang zu erhöhten Bienenvolkverlusten war somit bisher nicht erkennbar. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 28. Wie steht die Landesregierung zum Verbot der Pestizidgruppe der Neonico- tinoide? 29. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Clothianidin bezüglich der Schädlichkeit für die heimischen Bienen und der hohen Bienenvölkerverluste ? Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Clothianidin ist ein Insektizid aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide. Ein massenhaftes Bienensterben im Jahr 2008 infolge einer nicht sachgerechten Beizung mit dem Mittel Clothianidin führte in Deutschland zu strengen Vorschriften für die Behandlung von Raps- und Zuckerrübensaatgut sowie für deren Aussaat, um die Emission von Stäuben zu reduzieren. Die Zulassungen neonicotinoidhaltiger Saatgutbehandlungsmittel für Mais und Getreide wurden ausgesetzt. Auch entsprechend behandeltes Saatgut aus dem Ausland darf weder eingeführt noch ausgesät werden. Seit Einführung dieser Vorsorgemaßnahmen sind in Deutschland keine Probleme mit Neonicotinoiden bei Bienen mehr bekannt geworden. Diese von der Bundesregierung ergriffenen Vorsorgemaßnahmen werden seitens der Landesregierung unterstützt . Im Ergebnis einer Evaluierung der Neonicotinoid-Wirkstoffe wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Reihe von Risiken für Bienen identifiziert, die von drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen. Die Risikobewertungen werden aus verschiedenen Gründen seitens der EFSA als noch nicht abschließend betrachtet. Unabhängig davon prüft die EU-Kommission gegenwärtig, die Verwendung von Neonicotinoiden deutlich einzuschränken. Für Raps, Mais, Sonnenblumen und Baumwolle sind entsprechende Verbote vorgesehen, die zunächst auf zwei Jahre beschränkt werden sollen. 13 Deutschland sieht in diesem Verbot eine Herabsetzung des hier bereits erreichten hohen Schutzniveaus und setzt alles daran, wichtige Regelungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und einen umfangreichen Bienenschutz sicherstellen , auch in den EU-Regelungen zu verankern. Soweit sich die EU-Mitgliedstaaten auch in einer zweiten Abstimmung – voraussichtlich im April 2013 - nicht einigen können, ist mit der Umsetzung des EU-Vorschlages zu rechnen. Damit wäre dann eine Beiz-Anwendung der Neonicotinoide in Getreide europaweit möglich. Deutschland will sich in diesem Fall auch in Zukunft für eine Nachbesserung der Entscheidung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse einsetzen. 30. Inwieweit gedenkt die Landesregierung die finanzielle Förderung von Var- roamitteln in Zukunft wieder aufzunehmen? Die Varroose ist in Deutschland weder anzeige- noch meldepflichtig. Die Behandlung und damit Gesunderhaltung des Volkes liegt in der Verantwortung des Imkers. Für das Jahr 2014 ist die finanzielle Beteiligung des Landes an einer Beihilfe der Tierseuchenkasse zur Bekämpfung der Varroose in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Über die Form der Beihilfe wird voraussichtlich im Oktober 2013 in der Verwaltungsratssitzung der Tierseuchenkasse beraten und gegebenenfalls ein Beschluss gefasst werden. 31. Wie steht die Landesregierung zu folgender Aussage des Verwaltungsrates der Tierseuchenkasse? Antwort bitte ausführlich begründen. „Das Land Sachsen-Anhalt hat die Einführung der Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse hier entsprechend angemahnt, da nicht hingenommen werden kann, dass dem Steuerzahler allein und ohne finanzielle Beteiligung der Tierhalter die Last der Entschädigungsleistung auferlegt wird.“ 32. Wie kommt der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse zu der oben getroffe- nen Aussage? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Diese Aussage geht zurück auf ein Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. Januar 2012 an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse hat dem Rechnung getragen. Nach § 71 Tierseuchengesetz (TierSG) leistet das Land die Entschädigung zu 100 %. Werden Beiträge von den Tierbesitzern erhoben, leistet es die Entschädigung nur zur Hälfte. Mit der Einführung der Melde- und Beitragspflicht für Bienen werden in Sachsen-Anhalt nunmehr für alle Tierarten, für die Entschädigungspflicht besteht, unabhängig von deren Nutzungsart, Beiträge erhoben. Die Einführung der Meldeund Beitragspflicht für Bienen war auf Grund der steigenden Kosten für Entschädigungsleistungen angezeigt. 14 33. Wann erfolgt bezüglich der getroffenen Aussage eine Verständigung mit dem Haushaltsgesetzgeber? Der Landesgesetzgeber hat in § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSG LSA) vom 15. Juli 2002 die Möglichkeit der Einführung der Melde- und Beitragspflicht vorgesehen . 34. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, im neuen Tiergesund- heitsgesetz in § 19 Absatz 2 nach Satz 4 folgenden Satz einzufügen „Des Weiteren ist von der Erhebung von Beiträgen abzusehen, wenn die mit der Haltung der Tiere verbundene gesellschaftliche Leistung den für den Tierhalter zu erwartenden Ertrag übersteigt.“? Antwort bitte ausführlich begründen . 35. Gedenkt die Landesregierung tätig zu werden, damit oben genannter Satz im Tiergesundheitsgesetz aufgenommen wird? Wenn ja, bitte näher erläutern . Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Entwurf des Tiergesundheitsgesetzes sieht vor, dass für Bienen grundsätzlich Beiträge zu erheben sind. Von der Beitragserhebung kann abgesehen werden, wenn dies zu einer unzumutbaren Belastung der Beitragspflichtigen, insbesondere auf Grund zu geringer Anzahl Beitragspflichtiger, führen würde oder hierfür auf Grund der Tierseuchensituation kein Bedarf besteht. Beide Punkte treffen für SachsenAnhalt nicht zu. Bei einem Mindestbeitrag von 6 € pro Imker und 1 € pro Volk ab dem 7. Volk ist nicht von Unzumutbarkeit zu sprechen. Weiterhin ziehen regelmäßige Bienenseuchenausbrüche (Amerikanische Faulbrut) in Sachsen-Anhalt bei ca. 1.500 Bienenhaltern und ca. 10.000 Völkern Entschädigungsleistungen nach sich, die vor der Beitragserhebung zu 100 v. H. aus dem Landeshaushalt zu tragen waren. Die vorgeschlagene Ergänzung erübrigt sich, da die Ausnahmen von der Beitragserhebung ausreichend normiert sind. Eine „mit der Haltung der Tiere verbundene gesellschaftliche Leistung“ kann nicht konkret beziffert werden. Ebenso wäre die vorgesehene Formulierung nicht nur für Bienen zu prüfen, sondern für alle Tierarten. In der Folge wäre das bewährte System der Tierseuchenkassen gefährdet. 36. Welche Bundesländer erheben für Bienenvölker Beiträge an die Tierseu- chenkassen? Beitragspflicht für Bienen zur Tierseuchenkasse besteht in den Bundesländern Baden -Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, wobei die Erhebung der Beiträge in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz derzeit ausgesetzt ist, nachdem dort in den vergangenen Jahren Beiträge erhoben und entsprechende Rücklagen gebildet wurden. 15 37. Wie hoch sind die Beiträge in den jeweiligen Bundesländern für Imker bzw. Bienenvölker? Folgende Beiträge für Bienen werden von den Tierseuchenkassen erhoben: Bundesland Bezugsgröße Betrag NordrheinWestfalen je Bienenhalter ab 11. Volk, je Volk 10,00 € 1,00 € Sachsen je Bienenhalter ab 6. Volk, je Volk 2,60 € 0,60 € SachsenAnhalt je Bienenhalter ab 7. Volk, je Volk 6,00 € 1,00 € Thüringen je Bienenhalter ab 13. Volk, je Volk 6,00 € 0,50 € 38. Auf welcher kalkulatorischen Grundlage wurde der Beitragssatz der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für Imker ermittelt? Die Kalkulation für den Beitragssatz für Bienenvölker im Jahr 2013 geht von 10.000 beitragspflichtigen Völkern und damit Beitragseinnahmen in Höhe von 10.000,00 € aus. Entsprechend des Haushaltsplans 2013 sind weitere Einnahmen in Höhe von 2.000,00 € als Zuführung des Landes für Entschädigungsleistungen eingeplant. Ausgabenseitig wird von Entschädigungsleistungen für Amerikanische Faulbrut (AFB) in Höhe von 4.000,00 € ausgegangen. Grundlage hierfür waren die im Jahr 2011 geleisteten Entschädigungsleistungen von 4.393,75 €, da abschließende Zahlen für das Jahr 2012 zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2013 im Oktober 2012 noch nicht vorlagen. Des Weiteren sind Ausgaben für Sachverständige in Höhe von 2.000,00 € und Verwaltungskosten in Höhe von 600,00 € eingeplant. Die verbleibenden 5.400,00 € sind den Rücklagen zuzuführen. 39. Wie viele Fälle an entschädigungspflichtigen Bienenseuchen mussten in den letzten fünf Jahren bezahlt werden? In den vergangenen fünf Jahren wurden 21 Fälle Amerikanischer Faulbrut entschädigt . 40. Welche konkreten Entschädigungsleistungen in Euro wurden für welche Tierseuchen in den letzten fünf Jahren an Imker ausgezahlt? Die Entschädigungsleistungen der letzten fünf Jahre sind folgender Tabelle zu entnehmen . Alle Fälle betreffen Entschädigungsleistungen für Amerikanische Faulbrut. 16 Anzahl Fälle Leistungen ge-samt 2008 0 0,00 € 2009 7 3.817,83 € 2010 5 1.796,62 € 2011 5 4.393,75 € 2012 4 2.965,73 € 41. Mit welchen jährlichen Einnahmen in Euro aus der Veranlagung von Imkern bzw. für Bienenvölker rechnet die Landesregierung für die Tierseuchenkasse insgesamt? Im Haushaltsplan der Tierseuchenkasse für das Jahr 2013 sind Einnahmen aus Beiträgen der Imker in Höhe von 10.000,00 € eingeplant. 42. Wie hoch werden die verwaltungsmäßigen Aufwendungen für die Beitrags- veranlagung der Imker voraussichtlich sein? Hinsichtlich der Verwaltungsausgaben sind im Tierartenkapitel 07 „Bienen“ zunächst Sachkosten in Höhe von 600,00 € als Abführung an den Verwaltungshaushalt eingeplant . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 43. Welche konkreten Maßnahmen sind bei einem möglichen Überhang der Beitragseinnahmen für Bienenvölker im Rahmen von freiwilligen Leistungen an die Imker vorgesehen und wann könnten diese wirksam werden? Nach § 11 Abs. 1 des AG TierSG LSA erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge, um Mittel für Leistungen (hier Entschädigungsleistungen wie dargestellt), Verwaltungskosten und die notwendigen Rücklagen aufzubringen (siehe auch Frage 38). Die Höhe der Rücklagen ist in § 10 der Hauptsatzung der Tierseuchenkasse Sachsen -Anhalt (durch Beschluss des Verwaltungsrats) festzulegen. Sie errechnet sich aus der Anzahl gehaltener Völker und den seuchenhygienischen Risiken. Aus den gebildeten Rücklagen muss mindestens 1 % der gemeldeten Völker entschädigt werden können. Da der in § 67 Abs. 2 TierSG festgelegte zu entschädigende Höchstsatz von 150 € je Volk im Regelfall erreicht wird, sind bei z. B. 10.000 gemeldeten Völkern Rücklagen in Höhe von 15.000 € oder 1,50 € je gemeldetem Volk zu bilden. Im April 2013 geht dem Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse ein Beschluss zu, § 10 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt entsprechend zu ändern. Besondere seuchenhygienische Risiken sind dabei noch nicht berücksichtigt und können die zu bildende Rücklage weiter erhöhen. Sie ist außerdem jährlich an die tatsächlich gemeldete Anzahl an Völkern anzupassen. Sofern in den Haushaltsplänen für die kommenden Jahre 2014 und 2015 analog dem Haushaltsjahr 2013 (siehe Frage 38) verfahren wird, werden die Beitragseinnahmen von diesen drei Jahren benötigt, um die satzungsgemäß notwendige Rücklagenhöhe zu erreichen. Innerhalb dieser drei Jahre ist damit die Finanzierung von freiwilligen 17 Leistungen aus Beitragseinnahmen nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Für das Jahr 2013 ist die Erstellung einer Beihilfe der Tierseuchenkasse zur Unterstützung eines Monitorings zur Amerikanischen Faulbrut geplant. Im April 2013 wird der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse darüber beraten und gegebenenfalls einen Beschluss fassen. 2014 soll mit finanzieller Beteiligung des Landes die Beihilfe der Tierseuchenkasse für das Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut fortgeführt und eine Beihilfe zur Unterstützung der Bekämpfung der Varroose erstellt werden. 44. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Förderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 gemacht? Die Förderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hat sich in Sachsen-Anhalt bewährt. Die Maßnahmen werden sehr gut angenommen und zeigen Erfolge (siehe Antwort zu Frage 11). Der Förderzeitraum von drei Jahren ist positiv einzuschätzen und bietet Sicherheit für die Haushaltsplanung. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen . 45. Auf welcher landesrechtlichen Regelung erfolgt der Einsatz bzw. die Ver- gabe von Fördermitteln an Imker und Imkervereinigungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 46. Wer kann Fördermittel beantragen? Kann auch ein nicht organisierter Hob- byimker, z. B. für den Kauf einer neuen Honigschleuder, Fördermittel erhalten ? In Sachsen-Anhalt können Imker über die VO (EG) Nr. 1234/2007 gefördert werden. Die Anmeldung der nationalen 3-jährigen Imkereiprogramme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Imkerverband. Sie werden der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Der Imkerverband ermittelt den Fördermittelbedarf der regionalen Vereine und leitet die Mittel nach dem Bedarf weiter. Nicht organisierte Hobbyimker könnten ebenfalls Antragsteller sein, jedoch wurde ein diesbezüglicher fiktiver Bedarf bisher nicht in das nationale Imkereiprogramm aufgenommen. Aufgrund der geringen Förderbeträge pro Antragsteller ist dies verwaltungsseitig kaum zu leisten. Diese Frage ist auch zur weiteren Erörterung in den regelmäßigen Gesprächen mit dem Imkerverband vorgesehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . 47. Wie haben sich seit 1990 bis heute die Fördermöglichkeiten und -summen für die Bienenhalter und -vereinigungen im Land Sachsen-Anhalt entwickelt ? Seit 1990 hat es folgende Unterstützungsmaßnahmen gegeben: - 1991 Ausreichung von 1,0 Mio. DM in Form einer Artenschutzprämie - 1991 bis 2002 Fördermittel in Höhe von insgesamt 22.150 € für Maßnahmen der Bienenzucht 18 - 1991 bis 2002 Bereitstellung von insgesamt 1.067.554 € für Varroazide zur Bekämpfung der Varroose - 1999 bis 2012 Fördermittel in Höhe von 172.474 € für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen auf der Grundlage der Verordnungen (EWG) Nr. 1221/97, (EG) Nr. 797/2004 und Artikel 106 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 - anlassbezogen wurden Bienenprojekte mitfinanziert, wie das Bienenhaus im Elbauenpark anlässlich der Bundesgartenschau im Jahr 1999 und imkerliche Projekte im Zusammenhang mit Landesgartenschauen in Sachsen-Anhalt - 2007 und 2012 wurde ein Imker über das Agrarinvestitionsförderungspro- gramm - bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen in Höhe von ca. 100.000 € - mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt ca. 25.000 € gefördert - 2004 bis 2006 wurde im Rahmen des EU-LEADER-Programms die Errichtung des Bienenlehrgartens in Nebra mit 33.500 € EU-LEADER-Mitteln gefördert 48. Wie hoch sind im Vergleich die Fördermittelbeträge in den Nachbarbundes- ländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen für Imker und Imkervereinigungen? Die Fördermittelbeträge sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die angegebenen Fördermittel stammen für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus dem Jahr 2012, für Brandenburg und Niedersachsen aus dem Jahr 2013. Maßnahme Branden-burg Sachsen Sachsen- Anhalt Thürin- gen Niedersachsen Landesmittel 27.468 € 8.834 € 0 € 28.000 € 92.000 € VO (EG) Nr. 1234/2007 (50 % EU-, 50 % Landesmittel) 99.000 € 168.781 € 36.000 € 58.882 € 221.000 € EU-Bienenmonitoring (70 % EU-, 30 % Landesmittel) 12.000 € 12.000 € 0 € 12.000 € 12.000 € Agrarumweltmaßnahmen in Form von Blühstreifen 2012 Maßnahme wird nicht angeboten 1) 449.888 € 1) 4.869.300 € 1) keine Zahlenangaben Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern ist ein direkter Vergleich mit Thüringen und anderen Bundesländern nicht möglich. Zudem wurde mitgeteilt: Der Freistaat Sachsen förderte 2012 28.800 € im Rahmen eines Pilotprojektes der Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft für den Einsatz von Blühmischungssaatgut in Landwirtschaftsbetrieben zur Verbesserung des Trachtangebotes für Bienen. 19 Der Freistaat Thüringen fördert ebenfalls die Bienenhaltung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen , wobei insbesondere die Anlage von Blühstreifen, die Förderung von artenreichem Grünland und von Streuobstwiesen zu nennen sind. 49. Wie hoch ist der Bedarf an Fördermitteln für die Imkerschaft im Land Sach- sen-Anhalt? 50. Wurden Förderanträge (auch schon während der Antragstellung) zurückgewiesen , weil für die Imker/Imkervereinigungen nicht genügend Mittel zur Verfügung standen? Wenn ja, wie viele und in welchem Umfang? Die Fragen 49 und 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Förderanträge von Imkern wurden nicht abgelehnt. Der Imkerverband SachsenAnhalt e. V. hat Übersichten über die benötigten Fördermittel erstellt und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vorgelegt. Die Mittelbeantragung für Maßnahmen der EU-Honig-Förderung durch den Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. erfolgt auf der Basis der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 51. Welche konkreten Maßnahmen werden von der Landesregierung zur Unter- stützung der Bienenhaltung in die Programmierung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zur direkten Unterstützung der Imkerschaft aufgenommen? Bei der Programmierung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 wurden zur direkten Unterstützung der Imkerschaft Mittel angemeldet. Diese Mittel sind Teil des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt gegenüber der EUVerwaltungsbehörde für die Strategie 2014 bis 2020 gemeldeten Bedarfs. Zum einen sollen die Mittel Verwendung finden bei der Errichtung von Bienenlehrständen bzw. Bienenlehrpfaden zu Schulungs- und Informationszwecken. Zum anderen ist vorgesehen , Maßnahmen des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft, Landwirtschaft und Imkern zu fördern. Inwieweit Mittel für diese Maßnahme angesichts der Kürzungen im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) tatsächlich bereit gestellt werden können, ist derzeit noch offen. 52. Inwiefern werden die Imkerverbände in die konkrete Ausgestaltung der Förderprogramme einbezogen? Im Rahmen der Vorbereitung der neuen Förderperiode ELER wird der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. einbezogen. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. ist ordentliches Mitglied im Verein Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Als solches hat er die Möglichkeit, an den zweimal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen des Instituts stimmberechtigt teilzunehmen und so auf die Ausrichtung von Forschungsprojekten direkt Einfluss zu nehmen. 20 53. Mit welcher Fördermittelhöhe in Euro können die Imker und Imkervereinigungen im Jahr 2013 für welche Maßnahmen rechnen? Für das Haushaltsjahr 2013 sind die Fördermittel durch die Doppelhaushaltsplanung für 2012/2013 bereits festgelegt. Die für den Imkerverband eingestellten 36.000 € sind der Bewilligungsbehörde zugewiesen. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6. 54. Inwiefern sind die Förderinstrumente auf den speziellen Bedarf einer durch geringe Bienenvölkerzahlen geprägten Hobbyimkerei und zur Gewinnung imkerlichen Nachwuchses zugeschnitten? Verschiedene von Imkern initiierte Projekte bringen die Kinder in Kindergärten und Schulen mit Bienen in Kontakt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat erstmals 2011 dem Kultusministerium geeignetes didaktisches Material für den Einsatz an Grundschulen zur Verfügung gestellt, um Kindern den Nutzen der Bienen für Natur und Landwirtschaft nahe zu bringen. Die Landesregierung unterstützt die Imkerschaft durch die im Länderinstitut für Bienenkunde erarbeiteten Schulungsmaterialien, die den ausgebildeten Multiplikatoren für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehen. Durch die Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an Projekten des sehr praxisorientierten Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. stehen die gesamten dort erzielten Ergebnisse den Imkern Sachsen-Anhalts zur Verfügung. Das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. hat Lehrmaterial für die Aus- und Weiterbildung vornehmlich im Bereich der Freizeitimkerei entwickelt. Dieses stellt es insbesondere den von ihm geschulten Multiplikatoren aber auch allen anderen Imkern zur Schulung der Hobbyimker in den regionalen Vereinen zur Verfügung . Die erfolgreiche Initiative dieses Instituts zur imkerlichen Nachwuchsgewinnung über die Volkshochschulen findet in jüngster Zeit zunehmend Nachahmung. Die 2011 entwickelte Anleitung zur Vereinsarbeit und Nachwuchsgewinnung in Form der Broschüre „Nachwuchs gewinnen – aber wie?“ ist ein wichtiges Arbeitsmaterial, das für die Aus- und Fortbildung der Hobbyimker in regionalen Imkervereinen nutzbar ist. 55. Gedenkt die Landesregierung, die Bestäubungsleistung von Bienenvölkern in unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sensiblen Gebieten (z. B. Natura 2000) finanziell zu fördern? Im Unterschied zu einer Reihe von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen ist die Bedeutung der Bestäubungsleistung durch Honigbienen für den Naturschutz und insbesondere für den Lebensraumschutz des Schutzgebietssystems Natura 2000 nachrangig. Hier steht an erster Stelle der Erhalt eines natürlichen ökologischen Gefüges mit dem daran angepassten Artenspektrum als ein Beitrag zur biologischen Vielfalt im Vordergrund. Aus diesem Grund ist es zweckdienlich, die bestehenden Möglichkeiten einer Förderung auf die Verbesserung der Erhaltungszustände der natürlicherweise dort vorkommenden Insektengruppen zu konzentrieren. Das entspricht auch neueren Erkenntnissen eines internationalen Forscherteams im Fachmagazin "Science" (2013), die der Bestäubungsleistung von Wildbienen und anderen blütenbestäubenden Insekten eine stärkere Bedeutung beimessen. 21 56. Für die Forschung zur Bienenhaltung werden durch den Landeshaushalt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Welche positiven Wirkungen haben sich bisher aus der Forschung zur Bienenhaltung für die Bienenvölker und Imker in Sachsen-Anhalt ergeben? Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich finanziell gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen, der Europäischen Union und anderen Drittmittel -Gebern an der Forschungsarbeit des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Einen deutlichen Erkenntniszuwachs gab es in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der Bienengesundheit. So wurden Methoden entwickelt, um durch die Optimierung der Bienenhaltung die Populationsentwicklung der Varroa-Milbe in den Völkern ganzjährig gering zu halten. Durch die Anwendung dieser einfach zu handhabenden Methoden wird die unmittelbare Schadwirkung des Parasiten minimiert. Ebenfalls verringert wird die inzwischen nachgewiesene Übertragung von Krankheitserregern durch die Varroa-Milbe, wodurch die Gefahr von Sekundärerkrankungen minimiert wird. Die entsprechend gehaltenen Bienenvölker sind also vitaler und leistungsfähiger. Das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. war am Zulassungsverfahren der Ameisensäure und eines Thymol-Präparates („Thymovar“) zur VarroaBekämpfung maßgeblich beteiligt. Ameisensäure gilt mittlerweile als das wichtigste und unbedenklichste Tierarzneimittel zur Varroa-Bekämpfung und wird selbst in Imkereien eingesetzt, die nach ökologischen Richtlinien arbeiten. Sowohl Ameisensäure als auch Thymol können schon unmittelbar nach Trachtschluss, aber noch während der Brutphase vor allen anderen zugelassenen Varroaziden eingesetzt werden. Zwar setzen beide Medikamente eine gewisse Sachkenntnis für die erfolgreiche Anwendung voraus, können aber letale Schäden an den Bienenvölkern weitgehend vermeiden helfen. Durch Fortschritte in der Entwicklung von Verfahren zur Krankheitsdiagnostik konnte in der Vergangenheit eine Reihe von Faulbrutfällen in Sachsen-Anhalt frühzeitig erkannt werden. Dadurch verringerten sich die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Tierseuchenerregers auf den betroffenen und auf weiteren Bienenständen beträchtlich . Dies hat sowohl die wirtschaftliche Belastung der betroffenen und gefährdeten Imkereien als auch die der Tierseuchenkasse des Landes deutlich reduziert. Auch auf dem Gebiet der Zucht sind deutliche Fortschritte erzielt worden. Dem bundesdeutschen Trend folgend, stieg in den letzten zehn Jahren der Honigertrag in Sachsen-Anhalt um 1,3 kg Honig pro Volk und Jahr. Dieser Zuwachs ist zu ca. 30 % auf die Nutzung der am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. entwickelten und durchgeführten zentralen Zuchtwertschätzung zurückzuführen. Der durchschnittliche Honigertrag pro Volk und Jahr lag in den letzten zehn Jahren für die geprüften Zuchtvölker der Imker Sachsen-Anhalts bei 58,8 kg (Daten aus beebreed.eu). Zusätzlich signifikant verbessert zeigen sich auch die Sanftmut und Varroa-Resistenz der Völker, so dass der Umgang mit den Bienen angenehmer und ihre Haltung leichter geworden ist. Darüber hinaus wurde eine Varroa-ToleranzBelegstelle in Sachsen-Anhalt eingerichtet. 22 Das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. hat Untersuchungen zur Bestäubungsleistung der Honigbiene sowohl an aktuellen Kulturpflanzensorten, insbesondere Winter-Raps und Kultur-Heidelbeere, als auch an Wildpflanzenarten, hier speziell Schlehe und Hartriegel, durchgeführt. Die Ergebnisse wurden und werden vornehmlich für die Schulung der Landwirte verwendet und führen hier zu einer besseren Akzeptanz der Imkerei. Dies drückt sich sowohl in einer entsprechenden Rücksichtnahme beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als auch in Bestäubungsprämien für Imker speziell durch Saatgutvermehrungsbetriebe aus. Weiterhin entwickelte das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Imkereitechnik und testete Neuentwicklungen auf dem Gebiet der Imkereitechnik. Die Testberichte erleichtern den Imkern die Entscheidung zur Anschaffung geeigneter Technik. Im Bereich der Honiganalytik können durch die Entwicklung eines schnellen und kostengünstigen Routineverfahrens die Analysekosten für die Imker der Förderländer sehr niedrig gehalten werden. Für eine Vollanalyse sind derzeit vom Imker 38 € im Vergleich zu 160 € an einem Privatlabor zu zahlen. Dadurch ist es selbst für Freizeitimker nach wie vor wirtschaftlich, Honig analysieren zu lassen. Der Nachweis einer hohen Qualität und Naturbelassenheit verschafft schließlich dem Honig heimischer Imker einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber importierter Ware. Wie den Imkern aller anderen Bundesländer, die das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. mitfinanzieren, steht auch den Imkern Sachsen-Anhalts ein jährliches Probenkontingent zur kostenfreien Untersuchung ihrer Honige zur Verfügung . Diese Proben dienen gleichzeitig als Material für Forschungsprojekte im Bereich der Honiganalytik. In der laufenden Förderperiode beteiligen sich Imker aus Sachsen-Anhalt am Projekt „Authentifizierung von Honigen ausgewählter Regionen“. Dieses Projekt soll die regionale Identifizierung der Rohstoffe des Honigs und eine darauf basierende Entwicklung von Regionalmarken unterstützen. Regionalmarken fördern die Identifikation der Verbraucher mit Natur- und Kulturlandschaften. An die Qualität der entsprechend ausgewiesenen Erzeugnisse können höhere Anforderungen gestellt werden, als sie der Gesetzgeber fordert. Dem Verbraucher dient eine Regionalmarke als Orientierungshilfe für geprüfte Qualität; der Region wird ein Imagegewinn zuteil. Gemeinsame Vertriebsstrukturen können durch Mehrerlöse die Wettbewerbsfähigkeit der Imker stärken. 57. Welche Forschungs-Projekte zu Honigbienen wurden mit welchen Mitteln aus dem Landes-, Bundes- und EU-Haushalten im letzten Jahrzehnt finanziell unterstützt, an denen das Land finanziell beteiligt war? 58. Welche Einrichtungen (z. B. MLU Halle-Wittenberg, LIB Hohen Neuendorf) realisierten mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln welche konkreten Forschungs-Projekte? Die Fragen 57 und 58 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . 23 Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erhielt aus dem Landeshaushalt im Jahr 2012 für die Unterstützung des im Herbst 2012 in Halle stattgefundenen europäischen Kongresses der Bienenforschung EURBEE (EURopean Society for BEE Reserach ) in Halle 3.000,00 €. Der alle zwei Jahre stattfindende Kongress ist die weltweit bedeutendste Konferenz der Bienenforschung und dient als Plattform, auf der Ideen und Konzepte für neue Forschungsthemen und -ansätze definiert und konkretisiert werden und in nationale und internationale/europäische Forschungsinitiativen münden. Sachsen-Anhalt beteiligte sich in den Jahren 2003 bis 2012 an den unterschiedlichen Projekten des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und der EU erfolgte die Finanzierung von insgesamt 1.612.430,00 €. Für die Projekte der Züchtung (populations- und molekulargenetische Untersuchungen , züchterische Verbesserungen bezüglich Leistung, Verhalten und Krankheitsresistenz der Honigbienen), der Erzeugung hochwertiger und rückstandsfreier Bienenprodukte sowie der Untersuchungen zur ökologischen Bedeutung und Bestäubungsleistung der Honigbienen und der Optimierung der molekularbiologischen Diagnostik von Bienenkrankheiten wurden in den vergangenen zehn Jahren aus Landesmitteln 811.430 € zur Verfügung gestellt. Mit je 50 % Landes- und EU-Anteil finanzierte die Landesregierung die Projekte zur Untersuchung der Verbesserung der Honigqualität, der Einflussfaktoren auf den Honig , der quantitativen und qualitativen Analysen zu ausgewählten Honiginhaltsstoffen sowie der Optimierung der Honigproduktion und -vermarktung mit 485.500 €. Für das Projekt der Bekämpfung der Varroose standen 226.500 € und für das Projekt Nachwuchsgewinnung und Schulungen (Beginn 2007) standen 89.000 € Fördermittel zur Verfügung. 59. Welche langfristig abgestimmten Zuschüsse für bedeutsame Projekte des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf (LIB) sind auf welcher rechtlichen Grundlage gebunden? Die rechtlichen Grundlagen zur Finanzierung von Forschungsprojekten sind die „Vereinbarung zur Weiterführung der gemeinsamen Förderung der Forschung im Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V.“ vom 15. Mai 1995 sowie die „Vereinbarung zur Finanzierung von Projekten des Vereins „Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V.“ nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/97“ vom 5. Juli 2001. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen. 60. Welche Zuwendungen und Zuschüsse wurden dem LIB vom Land Sachsen- Anhalt und den anderen Mitgliedsländern am LIB für Forschungs-Projekte in den letzten fünf Jahren zur Verfügung gestellt? Die Zuwendungen für gemeinsame Projekte der Bundesländer am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. erfolgen auf der Grundlage der in der Beantwortung zu Frage 59 genannten Vereinbarungen. Die Höhe der Zuwendungen aus Landesmitteln und EU-Projekten für Forschungsvorhaben der Mitgliedsländer am LIB in den Jahren 2008 bis 2012 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 24 Brandenburg 2.382.500,00 € Sachsen-Anhalt 841.000,00 € Sachsen 565.900,00 € Thüringen 447.500,00 € Berlin 328.000,00 € Gesamt 4.564.900,00 € 61. Welche finanzielle Bindung ist die Landesregierung für die Zukunft zur Un- terstützung des LIB eingegangen und welche Zuwendungen wurden für welche Zeiträume und Projekte zugesichert? Die Ländervereinbarungen (siehe Antwort zu Frage 59) finden bei der Planung der Projekte Berücksichtigung. Sie bieten die Grundlage der Förderung. Zusicherungen über Zuwendungen über das Jahr 2013 hinaus wurden nicht abgegeben, da die Höhe der EU-Förderung und die Höhe der zur Verfügung stehenden Landesmittel noch nicht feststehen. 62. Auf welcher landesrechtlichen Grundlage werden die einzelnen LIB- Projekte gefördert? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. 63. Wie erfolgt die Verwendungsnachweisprüfung der einzelnen LIB-Projekte und durch wen? Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt auf der Grundlage der in Frage 59 genannten Vereinbarungen durch das Land Brandenburg. 64. Wie und durch wen werden die LIB-Forschungsprojekte fachlich geprüft? Die Prüfung der Forschungsprojekte erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlungen des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Mitglieder sind die Vertreter der Imkerverbände, des Wissenschaftlichen Beirates des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. sowie Vertreter der Fördermittel gebenden Länder. Die Projektunterlagen werden den Mitgliedern zur Vorbereitung der zweimal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen zugeleitet. Im Rahmen der Mitgliederversammlungen des Institutes erfolgen Berichte über die bisher durchgeführten Projekte, neue Projekte werden vorgestellt und erörtert. Über jedes Projekt wird ein Beschluss gefasst. 65. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben aus dem Landeshaushalt für For- schungsvorhaben zur Honigbiene an der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg in den letzten fünf Jahren? Es wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. 25 66. Wie schätzt die Landesregierung die Ergebnisse der Forschungsprojekte ein und welcher konkrete und zählbare Nutzen hat sich für die Imkerschaft in Sachsen-Anhalt ergeben? In Ergänzung zur Antwort zu Frage 56 wurden beispielsweise durch die vorsorgende Faulbrutuntersuchung Seuchenfälle vorzeitig aufgedeckt, so dass durch frühzeitiges Einleiten von Bekämpfungsmaßnahmen eine weitere Ausbreitung verhindert werden konnte. Dadurch mussten weniger Bienenvölker vernichtet werden und standen somit zur Honigerzeugung, zur Erzeugung verkaufsfähiger Jungvölker sowie für die Bestäubung landwirtschaftlicher Kulturen und Wildpflanzen zur Verfügung. Ähnliches gilt für die erfolgreiche Varroa-Bekämpfung gemäß der vom Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. entwickelten und empfohlenen Methoden. 67. Wie organisiert die Landesregierung den Wissenstransfer aus den For- schungs-Projekten in die Imkerschaft hinein? Forschung zum Thema Bienenkunde wird vor allem am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. und an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt. Die Organisation des Wissenstransfers aus der Forschung in die Praxis obliegt den Verbänden. Durch Vorträge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf Imkerveranstaltungen in Sachsen-Anhalt zum Thema Bienenvölkerverluste findet ein Transfer zwischen universitärer Wissenschaft und Imkern statt. Der Wissenstransfer aus den Forschungsprojekten des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. in die Imkerschaft hinein erfolgt über Publikationen sowohl in einschlägigen Fachzeitschriften als auch in Form wissenschaftlicher Beiträge . Nach Abschluss der Projekte werden den Mitgliedern vom Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. Forschungs- bzw. Tätigkeitsberichte zur Verfügung gestellt. Die Imkerverbände haben die Möglichkeit, mit dem Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. in den direkten Kontakt zu treten, um sich über fachliche Themen zu informieren und sich selbst aktiv einzubringen. Sowohl zu den Vertreterversammlungen der Imkerverbände als auch länderübergreifend - anlässlich fachlicher Veranstaltungen im Rahmen der Bienenhaltung - berichtet das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. über seine Forschungsergebnisse. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 11 verwiesen. 68. Nach Aussage der Imker, hat sich das Nahrungsangebot für Bienen im Sommer und Herbst in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Aussage? 69. Was unternimmt das Land Sachsen-Anhalt, um die Trachtsituation für Bie- nen flächendeckend zu verbessern? Die Fragen 68 und 69 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Landesregierung sind keine belastbaren Erhebungen bekannt, die auf eine Verschlechterung des Nahrungsangebots für Bienen in den letzten Jahren schließen lassen. Gleichwohl stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Trachtsituation, wie 26 das Blühstreifenprogramm, zur Verfügung. Ihre Ausgestaltung für die nächsten Jahre wird gegenwärtig geprüft. 70. Wird das Blühflächenprogramm für Landwirte fortgesetzt? Das Blühstreifenprogramm soll 2014 ff. fortgesetzt werden. Zu dieser Thematik fand im Oktober 2012 ein Erfahrungsaustausch zwischen Landwirten, Jägern, Imkern, Vertretern des Naturschutzes und der Landesregierung statt. Dabei zeigten die Besichtigung der Blühstreifen in Hohenziatz und die Referate von Praktikern wie mehrjährige Blühstreifen mit Erfolg angelegt werden können. Dieser erstmalige Erfahrungsaustausch zu Blühstreifen unter Praktikern hat überaus nützliche Hinweise für die Bewirtschaftung der Flächen gegeben und entsprechend des bereits angemeldeten Bedarfs wird im Jahr 2013 nochmals eine Veranstaltung für einen weiteren Austausch stattfinden. Blühflächen können nach dem aktuellen Entwurf der Überarbeitung der Grundsätze der Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nur gefördert werden, wenn dieses „agrarökologisch geboten“ ist. Die endgültige Entscheidung über die Agrarumwelt und -klimaprogramme wird erst nach Abstimmung und Programmierung der Maßnahmen sowie Sicherstellung der Finanzierung getroffen werden können. 71. Welche Alternativen des Ersatzes vom Maisanbau durch Blütenpflanzen zur Beschickung von Biogasanlagen werden von der Landesregierung gesehen und unterstützt? Für die Bewirtschaftung von Biogasanlagen gelten bundesrechtliche Vorschriften. Zur Begrenzung des Maisanteiles bei der Beschickung von Biogasanlagen wurden in Sachsen-Anhalt keine zusätzlichen Regelungen getroffen. Die Beschickung von Biogasanlagen - als Alternative zum Mais - mit bis in den Herbst blühenden Nutzpflanzen wie z. B. Durchwachsene Silphie, Sonnenblumen, Gras- oder Roggen-Wicken-Gemenge ist möglich. In der Praxis geschieht dies wegen der relativen Vorzüglichkeit des Maises allerdings bisher nur in sehr geringem Umfang. Positive Auswirkungen wären für die Bienenhaltung zu erwarten, wenn sich nektarspendende Pflanzen oder Blühmischungen aus ackerbaulicher wie technologischer Sicht als energiereiche und wirtschaftliche Alternative zu Mais besser eignen würden. Derzeit gibt es eine Reihe von Forschungsarbeiten zur Nutzung verschiedener Kultur - und Wildpflanzen zur Energiegewinnung. Die Landesregierung begrüßt eine größere Vielfalt von Pflanzenarten in unserer Agrarlandschaft.