Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2058 02.05.2013 (Ausgegeben am 07.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Finanzschwache Kommunen und kommunaler Straßenbau 2012 II Kleine Anfrage - KA 6/7861 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gemeinden und Landkreise erhalten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur nach § 16 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Investitionspauschale. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden FAG wurden dieser Zuweisungen 10 Millionen € vorab entnommen und finanzschwachen Kommunen zur Erbringung des Eigenanteils für nach § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes geförderte Straßenbauprojekte zur Verfügung gestellt. Ich nehme hier Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Finanzschwache Kommunen und kommunaler Straßenbau 2012“ zu der sich Nachfragen ergeben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Entsprechen die zu Frage 2 gemachten Auskünfte den Daten aus dem Jahr 2011 oder den erfragten aus dem Jahr 2012? In den Spaltenüberschriften der Tabelle wurde versehentlich statt dem Jahr 2012 das Jahr 2011 eingetragen. Bei den aufgeführten Daten handelt es sich jedoch um die Daten aus dem Jahr 2012 2. In welcher Höhe gab es Rückzahlungen von welcher Kommune, weil Mittel im Haushaltsjahr 2011 nicht in Anspruch genommen werden konnten? Die Gründe für die Rückzahlung von Mitteln nach § 16 Abs. 2 FAG sind vielschichtig . Zum einen erfolgten diese aufgrund nicht rechtzeitig in Anspruch genommener Mittel, zum anderen aber auch auf bereits durchgeführte Verwendungsnachweisprüfungen . Ebenso kann es sich um freiwillige Rückzahlungen 2 handeln, die auf einer Kostenreduzierung nach der Bewilligung beruhen. Auf eine Einzelnennung wurde verzichtet, da dies mit einem unvertretbaren Arbeitsaufwand verbunden wäre. Kommune Rückzahlungen in Euro Stadt Dessau-Roßlau 21.220,93 Altmarkkreis Salzwedel 5.300,00 Hansestadt Salzwedel 425,52 Landkreis Anhalt - Bitterfeld 105.223,66 Stadt Bitterfeld-Wolfen 3.571,45 Stadt Raguhn-Jeßnitz 3.830,18 Landkreis Börde 1.160,95 Stadt Wanzleben-Börde 5.807,26 Stadt Oschersleben (Bode) 464,76 Burgenlandkreis 11.275,76 Gemeinde Finneland 2.798,32 Stadt Teuchern 1.323,95 Gemeinde Molauer Land 8.681,44 Landkreis Harz 145.223,10 Gemeinde Huy 8.156,00 Gemeinde Hedersleben 11.328,56 Gemeinde Nordharz 1.907,44 Landkreis Jerichower Land 27.456,58 Landkreis Mansfeld - Südharz 250,68 Lutherstadt Eisleben 11.084,25 Gemeinde Ahlsdorf 5.246,76 Saalekreis 2.847,22 Salzlandkreis 33.093,06 Stadt Bernburg (Saale) 2.899,25 Stadt Hecklingen 9.766,54 Landkreis Stendal 10.444,88 Hansestadt Havelberg 53.259,45 Landkreis Wittenberg 1.661,70 3. Gegenüber welcher Kommune ergaben sich Zinsforderungen in welcher Höhe wegen nicht fristgerechter Verwendung der Mittel? Bei der Erhebung von Zinsen kann es sich sowohl um Erstattungszinsen als auch um Zinsen wegen nicht fristgerechter Verwendung handeln. Auch hier wäre eine Einzelfallprüfung mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Daher wurde darauf verzichtet. Kommune Zinsen Landkreis Altmarkkreis Stadt Kalbe (Milde) 122,23 Landkreis Anhalt - Bitterfeld 2.203,63 Stadt Bitterfeld-Wolfen 34,03 Landkreis Börde Stadt Wanzleben-Börde 55,07 3 Landkreis Harz 253,59 Saalekreis 6.107,80 Salzlandkreis 3.542,44 Gemeinde Wolmirsleben 847,95 Landkreis Stendal Hansestadt Havelberg 1.016,68 4. Gegenüber welcher Kommune ergaben sich Zinsforderungen in welcher Höhe wegen zweckentfremdeter Verwendung der Mittel? Zinsforderungen wegen zweckentfremdeter Verwendung der Mittel nach § 16 Abs. 2 FAG gab es nicht.