Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2059 02.05.2013 (Ausgegeben am 07.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geplante Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)/Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) I Kleine Anfrage - KA 6/7898 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt 1. Welcher Zeitplan ist nach Informationen der Landesregierung für den Entwurf der Neufassung des JMStV, für die Unterrichtung und Debatten in den Parlamenten der Länder, für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, für die Unterzeichnung des entsprechenden RÄStV durch die Angehörigen der Ministerpräsidentenkonferenz und für die Verabschiedung durch die Landesparlamente gegenwärtig vorgesehen? Die Ministerpräsidenten der Länder haben ihre Rundfunkkommission gebeten, bis zur Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober 2013 einen Entwurf für einen Staatsvertrag vorzulegen, mit dem Ziel, unbürokratische und praktikable Regelungen zu entwickeln. Ein weiterer Zeitplan steht noch nicht fest. 2. Liegt der Landesregierung bereits ein vorläufiger oder ein endgültiger Entwurf des neugefassten JMStV bzw. des ihn ändernden RÄStV vor? Nein. 3. Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung den gegenwärtig zur Verhandlung stehenden Entwurf des JMStV bzw. den Entwurf des ihn ändernden RÄStV dem Landtag von Sachsen-Anhalt zur Vorunterrichtung vorlegen? Sobald ein zwischen den Ländern abgestimmter Entwurf vorliegt, wird die Staatskanzlei den Landtag informieren. 2 4. Wer unter den Angehörigen der Rundfunkkommission der Länder ist für die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bzw. für den Entwurf des ihn ändernden RÄStV federführend zuständig? Die Sächsische Staatskanzlei. 5. Welche Maßnahmen sind zur Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure in Sachsen-Anhalt sowie auf Bundesebene in den Entstehungsprozess der Neufassung des JMStV vorgesehen? Die Länder haben die Plattform www.jugendmedienschutz-gestalten.de in Zusammenarbeit mit dem Hachmeister Institut eingerichtet, um jedermann die Möglichkeit zu geben, sich zum Thema Jugendmedienschutz zu äußern. Der Bericht über die Online-Konsultation, die dort vom 27. Juni bis zum 24. Juli 2011 stattgefunden hat, ist unter der genannten Adresse abrufbar. Wie bei der Erarbeitung von Staatsverträgen üblich, wird den beteiligten Kreisen die Möglichkeit eröffnet werden, zu einer Staatsvertragsnovelle im Rahmen einer Anhörung Stellung zu nehmen. Der Kreis der Anzuhörenden wird vom Regelungsinhalt der Staatsvertragsnovelle abhängen.