Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2065 07.05.2013 (Ausgegeben am 08.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Landesmusikrat Kleine Anfrage - KA 6/7822 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Landesmusikrat bei? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dieser Einschätzung für eine verlässliche, planungssichere institutionelle Förderung? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Höhe der institutionellen Förderung bis zum Jahre 2020? Die Landesregierung misst dem Landesmusikrat eine hohe Bedeutung als Dachverband des musikalischen Lebens in Sachsen-Anhalt bei. Er berät die Landesregierung in Fragen der Pflege und Entwicklung der Musiklandschaft. Als Träger der Landesjugendensembles leistet er einen unverzichtbaren Beitrag zur künstlerischen Qualifizierung des Nachwuchses. Die Landesregierung unterstreicht diese Wertschätzung durch eine kontinuierliche institutionelle Förderung des Landesmusikrates seit 1992. Durch unbefristete Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Landesmusikrats ist Verlässlichkeit und Planungssicherheit gegeben. Derzeit werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung Vorstellungen bis zum Jahr 2017 entwickelt, die die finanzielle Ausstattung des Landesmusikrats abbilden. Frage 2: Wann wird die Landesregierung im Hinblick auf die Höhe und Struktur der institutionellen Förderung die Zumutung an die Beschäftigten beenden, einen im Land ausgelaufenen Tarifvertrag mit verkürzten Arbeitszeiten fortschreiben zu müssen? 2 Es ist Aufgabe des Landesmusikrates als Arbeitgeber, entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben und seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten, die Arbeitsverträge seiner Angestellten zu gestalten. Gegebenenfalls hat hier eine entsprechende Anpassung der Aufgabenstruktur zu erfolgen. Es besteht laufend die Möglichkeit, Arbeitsverträge den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, Überstunden geltend zu machen (so gehandhabt in 2012 und vergütet) bzw. intern Einsparungen an anderer Stelle vorzunehmen, so dass den Mitarbeitern die Gehälter gezahlt werden können. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für 2014 hat der Landesmusikrat einen Personalkostenbedarf in der Höhe angemeldet, der es ihm ermöglicht, aus dem Personalkostentitel die vertraglich zugesicherten Gehälter an seine Mitarbeiter zu zahlen. Frage 3: Welche Erwartungen hat die Landesregierung an den Landesmusikrat in Bezug auf die Aufgabenschwerpunkte der kommenden Jahre und die inneren Strukturen des Landesmusikrates? Die Aufgabenschwerpunkte des Landesmusikrates ergeben sich aus seiner Satzung unter Berücksichtigung besonderer kulturpolitischer Schwerpunktsetzungen des Landes. Im besonderen Interesse des Landes liegen dabei u. a. die Beratung des Landes in allen musikalischen Fragestellungen, die Beobachtung der Musiklandschaft Sachsen-Anhalts mit dem Ziel der weiteren Entwicklung und Präsentation (hier besonders des zeitgenössischen Musikschaffens), die Förderung des künstlerischen Nachwuchses einschließlich der Präsentation und Teilnahme an Wettbewerben. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellungen unterhält der Landesmusikrat eine Geschäftsstelle , die vom Land institutionell gefördert wird. Weitere Strukturen wie Arbeitsgruppen und Ausschüsse werden durch den Landesmusikrat in eigener Verantwortung und Notwendigkeit organisiert. Frage 4: Gibt es Erkenntnisse in der Landesregierung, dass das Landesverwaltungsamt als Vollzugsbehörde Einfluss auf die inhaltliche Arbeit des Landesmusikrates zu nehmen versucht? Gibt es Absichten der Landesregierung, über das Landesverwaltungsamt als Vollzugsbehörde Einfluss auf die inhaltliche Arbeit des Landesmusikrates zu nehmen? Der Landesmusikrat erhält vom Land eine institutionelle Förderung und für ausgewählte Maßnahmen zusätzliche Projektförderungen. Für alle Fördermittel besteht eine strikte Zweckbindung, um Aufgaben im besonderen Landesinteresse wahrzunehmen . Die Landesregierung arbeitet eng mit dem Landesverwaltungsamt als Vollzugsbehörde zusammen. Das schließt eine Abstimmung in inhaltlichen, organisatorischen und strukturellen Fragen bei der Bearbeitung von Förderanträgen ein. Das Land als Zuwendungsgeber hat auf die Mittelverwendung entsprechend den Förderzwecken hinzuwirken. Die Erreichung des Förderzwecks hat der Landesmusikrat entsprechend den formalen und terminlichen Anforderungen des Zuwendungsrechts nachzuweisen . Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass das Landesverwaltungsamt Einfluss auf die inhaltliche Arbeit des Landesmusikrates nimmt, die über die 3 notwendige Beratung und Bearbeitung von Antragsstellungen seitens des Landesmusikrates hinausgeht. Frage 5: Trifft die Einschätzung zu, dass die Landesregierung und das Landesverwaltungsamt unter Hinweis auf die vorhandene institutionelle Förderung besondere Projekte im Rahmen des Landesmusikrates nicht finanziert? Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich? Wenn nein, welche Projekte besonders im Bereich der Jugendarbeit hält die Landesregierung für besonders förderungswürdig? Diese Einschätzung trifft nicht zu. Im Jahr 2013 werden voraussichtlich alle vom Landesmusikrat zur Förderung beantragten Maßnahmen bewilligt, jedoch nicht zwingend in der beantragten Höhe. Das Land fördert den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. institutionell. Darüber hinaus fördert das Land Projekte des Landesmusikrates, wie die Arbeit der Landesjugendensembles , das Jugendmusikfest oder auch die Durchführung von Wettbewerben . Diese Projekte des Landesmusikrates im Bereich Jugendarbeit hält das Land für besonders förderwürdig. Frage 6: Welche Bedeutung misst die Landesregierung den im Land gewachsenen regionalen und überregionalen Musikfesten bei? Hat die Landesregierung die Absicht, diese besonders zu fördern und für eine ausreichende Basisfinanzierung zu sorgen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie stellt die Landesregierung Planungssicherheit für die einzelnen Musikfeste sicher? Bitte Angaben bezogen auf die konkreten Musikfeste. Die Musikfeste sind Ausdruck einer gewachsenen kulturellen Tradition und unverzichtbar für die Identität des Musiklandes Sachsen-Anhalt. Der Kulturkonvent hat in seinen Empfehlungen vorgeschlagen, die Musikfeste u. a. hinsichtlich ihrer künstlerischen Qualität und Ausstrahlung einer Würdigung zu unterziehen. Das Land hat den Landesmusikrat aufgrund seiner umfangreichen Kenntnis und Interessenlagen mit dieser Aufgabe betraut. Auf dieser Grundlage soll dann über die weitere Förderung und finanzielle Absicherung einzelner Musikfeste entschieden werden. Frage 7: Beabsichtigt die Landesregierung, in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat einen „Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt“ zu vergeben, analog zu bereits vorhandenen Künstlerehrungen? Wenn ja, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien? Wenn nein, warum für andere künstlerische Bereiche, nicht aber für die Musik? Derzeit beabsichtigt die Landesregierung nicht, einen Musikpreis des Landes Sachsen -Anhalt zu vergeben. Zu dieser Thematik wird sie sich aber mit dem Landesmusikrat beraten, um mögliche Potenziale und Kriterien zu prüfen. 4 Frage 8: Wie beurteilt die Landesregierung die regionale und überregionale Bedeutung der Ensembles unter dem Dach des Landesmusikrates (Landesjugendchor, Jugendsinfonieorchester, Jugendjazzorchester)? Das Land schätzt die kontinuierliche Arbeit und hohe künstlerische Qualität der Ensembles des Landesmusikrates (Landesjugendchor, Jugendsinfonieorchester, Jugend -Jazzorchester). Diese Landesensembles sind hervorragende Botschafter für die erfolgreiche Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Sachsen-Anhalt und über die Landesgrenzen hinaus. Frage 9: Wie gedenkt die Landesregierung, diese Ensembles in Zukunft finanziell planungssicher zu fördern? Wie gedenkt die Landesregierung, die im Verwaltungsvollzug festzustellende Spannung zwischen institutionell geförderter Geschäftsstelle und Projektfinanzierung aufzulösen? Wie will sie insbesondere die Kosten von Proben-Intensivzeiten und von Konzertreisen (auch in das Ausland) bei zurückgehender Förderung des Landesmusikrates sicherstellen? Wie will sie die Potenz der Ensembles, in besonderer Weise für ein junges Sachsen-Anhalt zu werben, bspw. durch die Wiederaufnahme der erfolgreichen Adventskonzerte in der Hauptstadt der EU, Brüssel, fördern? Das Land beabsichtigt, die Arbeit dieser Ensembles, wie bisher, durch die Ausbringung entsprechender Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt abzusichern . Hinsichtlich der benannten “festzustellenden Spannung“ zwischen institutionell geförderter Geschäftsstelle und Projektfinanzierung ist darauf hinzuweisen, dass das Landesverwaltungsamt als Vollzugsbehörde mehrfach entsprechende Beratungen mit dem Landesmusikrat zu dieser Thematik durchgeführt hat. Es wird davon ausgegangen, dass hier im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Lösung gefunden wird. Eine Förderung der Projekte des Landesmusikrates wird grundsätzlich nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich sein. Sollten die zur Verfügung stehenden Landesmittel nicht ausreichen, müssen entweder Drittmittel zur Absicherung der Projekte durch den Landesmusikrat eingeworben oder aber die Projekte den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Frage 10: Beabsichtigt die Landesregierung, die Gründung weiterer Ensembles, vor allem im Bereich der Popularmusik, projekthaft zu fördern? Beabsichtigt die Landesregierung, damit den Landesmusikrat zu beauftragen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Gründung weiterer Ensembles, vor allem im Bereich der Popularmusik, projekthaft zu fördern. Die Entwicklung des Gesamthaushaltes des Landes Sachsen-Anhalt erlaubt es nicht, neue Aufgaben zu akquirieren. Frage 11: Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, das Zusammenwirken der auf verschiedenen Ebenen arbeitenden Jugendensembles (Musikschulen/Musikschul- 5 verband/Latina/Landesmusikrat) und die Zusammenarbeit mit den im Lande wirkenden Orchestern zugunsten von Spitzenleistungen zu fördern? Für das künstlerische Zusammenwirken der Jugendensembles sind in erster Linie die Träger der Ensembles bzw. deren künstlerische Leiter verantwortlich. Sollte eine Moderation des Landes erforderlich sein, steht dem nichts entgegen. Einer Zusammenarbeit der Jugendensembles mit den im Land tätigen Berufsorchestern steht das Land aufgeschlossen gegenüber. Hier erbittet das Land konkrete Vorschläge und steht für Gespräche zur Verfügung. Frage 12: Wird die Landesregierung darauf drängen, dass der Landesmusikrat wieder mit Sitz und Stimme im Rundfunkausschuss des MDR vertreten ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? Die Zusammensetzung des Rundfunkrats des Mitteldeutschen Rundfunks regelt § 19 MDR-Staatsvertrag. Danach gehört der Landesmusikrat nicht zu den gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen, die nach § 19 Abs. 1 Nrn. 1 bis 15 MDRStaatsvertrag berechtigt sind, einen Vertreter in den Rundfunkrat zu entsenden. In Betracht kommt eine Berücksichtigung des Landesmusikrats nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 Nr. 16, Abs. 3 MDR-Staatsvertrag. Danach kann der Landtag von Sachsen -Anhalt zwei weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen und Gruppen bestimmen, die je ein Mitglied in den Rundfunkrat entsenden. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat für die derzeitige Amtszeit des Rundfunkrats anstelle des Landesmusikrats andere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen und Gruppen bestimmt . Es ist Sache des Landtags von Sachsen-Anhalt, bei der Entscheidung für die nächste Amtszeit eine eventuelle Bewerbung des Landesmusikrats in dem Verfahren nach § 19 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag zu berücksichtigen.