Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2066 07.05.2013 (Ausgegeben am 08.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Außerschulische Musikförderung Kleine Anfrage - KA 6/7823 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung misst die Landesregierung der musikalischen Erziehung und Frühförderung in den Kindertagestätten bei? Die Landesregierung misst der musikalischen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen eine nennenswerte Bedeutung zu. So ist im Musikschulgesetz in § 4 Abs. 3 festgeschrieben: „Das Land hat im Rahmen der musikalischen Bildung ein besonderes Interesse an der Kooperation von Musikschulen … zur Förderung der musikalischen Früherziehung mit Kindertageseinrichtungen . Durch die Unterstützung geeigneter Projekte fördert es die Entwicklung neuer , zusätzlicher Angebote und Modellprojekte.“ Zudem hat die Landesregierung darauf hingewirkt, dass im neuen Bildungsprogramm für die Kindertageseinrichtungen ein Abschnitt „Musik“ aufgenommen wird. Frage 2: Welchen Umfang nimmt die musikalische Erziehung in diesen Einrichtungen sowohl in den Bildungsplänen wie in der täglichen Praxis ein? Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten vor, welchen Umfang die musikalische Erziehung in den Kindertageseinrichtungen in der täglichen Praxis konkret einnimmt. Ihr ist nur bekannt, dass einige Kindertageseinrichtungen mit dem Gütesiegel des Deutschen Chorverbandes „Felix - Wir singen gern“ zertifiziert sind. Die musikalische Erziehung erhält im neuen Bildungsprogramm einen eigenen Abschnitt . 2 Frage 3: Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf die Träger der vorschulischen Kinderbetreuung im Hinblick auf eine qualifizierte Frühförderung? Die Landesregierung wird durch Verordnung nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 des Kinderförderungsgesetzes in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung den Inhalt des neuen Bildungsprogramms verbindlich festlegen. Damit werden die darin enthaltenen Vorgaben zur musikalischen Förderung und Erziehung für alle Kindertageseinrichtungen anzuwenden sein. Frage 4: Wie viele Erzieherinnen und Erzieher sind für diese Aufgabe qualifiziert und in welcher Weise? Bitte konkrete Angaben. Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Frage 5: Welche Veränderungen strebt die Landesregierung an, die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in dieser Hinsicht substanziell zu verbessern? Die Landesregierung strebt derzeit keine Veränderungen in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in dieser Hinsicht an. Frage 6: Welche Fortbildungsangebote werden Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der musikalischen und stimmlichen Früherziehung unterbreitet? In welchem Umfang werden diese wahrgenommen? Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Die Musikakademie Sachsen-Anhalt hält, z. T. in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat und anderen Partnern, verschiedene Fortbildungen für die genannte Zielgruppe vor, die stark nachgefragt werden. Zu den Fortbildungsinhalten gehören z. B. Musik- und Bewegungspädagogik, Singen mit Kindern, Musik und Tanz, Stimmbildung und Orff-Instrumente. Im Jahr 2012 bot das Landesjugendamt wegen fehlender Nachfrage keine speziellen Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte zur musikalischen und stimmlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen an. Für das zweite Halbjahr 2013 ist eine derartige Veranstaltung gemeinsam mit dem Deutschen Chorverband „Die Carusos“ geplant. Es liegen derzeit zwei Anmeldungen für diese Fortbildungsveranstaltung vor. Frage 7: Welche Einrichtungen zur Fortbildung wird die Landesregierung in besonderer Weise unterstützen? Eine besondere Unterstützung von Fortbildungseinrichtungen im Zusammenhang mit der musikalischen und stimmlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen ist derzeit nicht vorgesehen. Mit der Errichtung der Landesmusikakademie 2002 und der späteren Zusammenführung mit dem Musikinstitut für Aufführungspraxis ist in Michaelstein ein auf vielfältige und vielschichtige Fortbildung ausgerichtetes Programmangebot entstanden. Dies 3 bedient das historisch gewachsene Kerngeschäft des damaligen Musikinstituts (Aufführungspraxis ; seit 2006 erweitert um eine intensive und nachhaltige Jugendarbeit) wie auch das Thema Breitenmusik und Multiplikatorenfortbildung (Musik und Bewegung , Instrumental- und Vokalpraxis, Musikpädagogik, Chor- und Ensembleleitung). Frage 8: Wie viele Ensembles im Bereich des Laienmusizierens sind der Landesregierung bekannt? Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Leiter solcher Ensembles weiter zu qualifizieren? Eine vollständige und aktuelle Übersicht über die Zahl der Ensembles im Bereich Laienmusizieren liegt der Landesregierung nicht vor. Auch eine Erfassung nach Stichtag kann nicht vollständig sein, da Ensembles z. T. nicht registriert sind, sich z. T. projektbezogen bilden, keine Förderanträge stellen, nicht in Vereinen o. ä. organisiert sind und dieser Bereich einer hohen personellen und künstlerischen Dynamik unterliegt. Deshalb hat das Land den Landesmusikrat als Dachverband und beratende Einrichtung des Landes um Information gebeten. Danach ergibt sich folgender Stand: In Mitgliedsverbänden des Landesmusikrates sind erfasst: Collegium musicum der Universität Halle: 2 Chöre, ca. 60 Sängerinnen und Sänger, 1 Orchester, ca. 60 Spielerinnen und Spieler; Landeschorverband: 376 Chöre, 8.893 Sängerinnen und Sänger , 3 Tanz- u. Instrumentalgruppen (keine Mitgliederzahl angegeben); Verband Deutscher Konzertchöre: 35 Chöre, ca. 1.900 Sängerinnen und Sänger; Landesmusikverband : 19 Ensembles der Blas- und Volksmusik, ca. 600 Mitwirkende; Deutscher Harmonikaverband: 6 Mitgliedsorchester, davon 5 an Musikschulen mit insgesamt 120 Spielerinnen und Spielern (davon ca. 100 als Musikschülerinnen und Musikschüler ). Ensembles der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands sind nicht länderbezogen erfasst. Außerhalb der Mitgliedschaft im Landesmusikrat: Evangelische Kirche Anhalt: 41 Kirchenchöre (keine Mitgliederzählung vorliegend), 15 Posaunenchöre (240 Mitglieder ); Bistum Magdeburg: 44 Kirchenchöre, ca. 1200 Sänger, 2 Instrumentalensembles (keine Mitgliedszahl bekannt gegeben); Feuerwehrverband Sachsen-Anhalt: führt derzeit keine Statistik; Landesturnverband: genaue Anzahl der Klangkörper ist nicht erfasst (ca. 55), 1.426 Mitwirkende. Fördermöglichkeiten ergeben sich aus den einschlägig bekannten Förderrichtlinien zur Projektförderung der einzelnen Geschäftsbereiche der Landesregierung. Angesichts des z. T. hohen Altersdurchschnitts und im Interesse einer hohen Qualität der Ensembleleitung fördert das Land gezielt seit vielen Jahren Projekte zur Übungsleiteraus - und -weiterbildung. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Landesmusikrat und der Landesmusikakademie. Darüber hinaus stellt das Land zur Unterstützung der Ensembleleiter eine Übungsleiterpauschale zur Verfügung, die u. a. an die Qualifikation der Antragsteller gebunden ist. Frage 9: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Gruppierungen im Bereich der jugendlichen Rock- und Popszene zu fördern? Seit mehr als zwanzig Jahren fördert das Kultusministerium den Bandwettbewerb „local heroes“ als eines der größten und mittlerweile auch international vernetzten 4 Projekte in diesem Bereich. Leider ist es trotz mehrfacher Bemühungen nicht gelungen , eine Bundesförderung einzuwerben. Im November 2012 fand (auch auf Anregung des Landesmusikrates) eine Netzwerkveranstaltung der Musikwirtschaft unter dem Titel „Runder Tisch Jazz/Rock/Pop“ in Halle statt, die über das vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft geförderten Projekt Kreativmotor organisiert wurde. Ziel dieses Treffens war, einen Austausch zwischen Musikschaffenden, Vertretern von Bildungseinrichtungen und Politik anzuregen und eine Diskussion zu Verwertung, Ausbildung, Förderung und Kommunikation in Gang zu setzen. Im Ergebnis haben das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, das Kultusministerium, die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH, Vertreter des Projektes Kreativmotor und der Landesmusikrat Gespräche zu den Problemen und Chancen der Branche aufgenommen. Verschiedene Vorhaben sind noch in der Diskussion. In Planung befindet sich bereits ein Sommercamp für junge Bands im August 2013 in Ferropolis. In der Jugendarbeit gibt es weitere Angebote in diesem Genre, von denen vor allem Projekte des Landesmusikrates stringente Bildungs- und Wettbewerbsangebote machen . In Kooperation zwischen dem Landesmusikrat und dem LISA, der Musikakademie Sachsen-Anhalt und dem Musikalischen Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt wurde erfolgreich eine Schüler-Lehrer-Weiterbildung, das “RockCamp Michaelstein”, durchgeführt. Frage 10: In welcher Weise werden Ensembles wie Chöre und Orchester im kirchlichen Bereich gefördert? Bitte Auflistung der einzelnen Fördermaßnahmen. Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen gibt es? Wie werden diese unterstützt? Durch das Landesverwaltungsamt erfolgt keine gesonderte Förderung von Chören oder Orchestern im kirchlichen Bereich. Diese Ensembles können Förderanträge entsprechend den geltenden Förderrichtlinien des Landes in den verschiedenen Bereichen stellen. Frage 11: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die musikalische Bildung und Arbeit in den soziokulturellen Zentren des Landes? Bitte Aufstellung der Projekte, Teilnehmerzahlen, Kooperationspartner, finanzielle Aufwendungen. Im Rahmen von Projektförderungen im Bereich Kultur wurden wiederholt und auch im laufenden Kalenderjahr folgende sozio-kulturelle Zentren seitens des Landes Sachsen-Anhalt gefördert: Sozio-kulturelles Zentrum Reichenstraße e. V. Quedlinburg, Sozio-kulturelles Zentrum HANSEAT e. V. in Salzwedel. Zu den Zielen dieser sozio-kulturellen Zentren gehören u. a., für Jugendliche attraktive und bezahlbare Angebote zu schaffen sowie gemeinsame Kulturerlebnisse und künstlerische Interaktion zu ermöglichen. Gefördert wird in beiden Fällen das Jahresprogramm der Einrichtungen. Die aktuellen mit Verwendungsnachweis vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2011 benennen die Förderung des Reichenstraße e. V. mit 15.000 € Landesmitteln und des HANSEAT e. V. mit 7.800 € Landesmitteln. 5 Das Jahresprogramm umfasst ganz unterschiedliche Genres, die zum Erreichen der o. a. Ziele dienen. Dazu gehören u. a. Theater- und Kabarettveranstaltungen, Gesprächsreihen , Workshops und Kurse diverser Gebiete und auch Auftritte von Musikern und Bands. In diesen Fällen haben die Veranstaltungen Club-Charakter und es werden keine Teilnehmerzahlen übermittelt.